# taz.de -- Angeblich nur Übungsflug: Tornado über Gorleben
       
       > Jetzt ist es raus: Die Castor-Sitzblockade bei Gorleben wurde tatsächlich
       > von einem Tornado-Flugzeug überflogen. Das Verteidigungsministerium sagt:
       > Das waren Übungen.
       
 (IMG) Bild: War da was? Blockierende am 8.11. in der Sitzblockade vor dem Zwischenlager in Gorleben.
       
       Montagmorgen, gegen zehn, in der Sitzblockade bei Gorleben. Der Himmel ist
       bewölkt. Plötzlich ein Tiefflieger-Geräusch. Laut, trocken, leicht
       schlürfend. Einige schauen nach oben. Was war das? Erinnerungen an den
       G8-Gipfel in Heiligendamm werden wach. Damals wurde das Aktivisten-Camp in
       Reddelich bei Bad Doberan von einem Tornado-Flugzeug überflogen, es stellte
       sich im Nachhinein heraus, dass dieses Flugzeug auch Fotos von dem Camp
       gemacht hatte. Sollte solches wie beim G8-Gipfel bei den Castor-Protesten
       wieder passiert sein? Das Bundesverteidigungsministerium bestreitet das –
       es habe sich um einen "Ausbildungsflug" gehandelt.
       
       In einer Antwort auf Fragen des grünen Bundestagsabgeordneten Christian
       Ströbele zum diesjährigen Castor-Transport sagt das
       Verteidigungsministerium: "Am 8. November überflog ein Luftfahrzeug des
       Jagdbombengeschwaders 32 vom Typ TORNADO ECR aus Lechfeld auf einem
       routinemäßigen Ausbildungsflug das Gebiet Wendland von Norden kommend mit
       südöstlichem Kurs von Hitzacker über Dannenberg in Richtung Gorleben". Der
       Tornado sei "nicht für Bildaufnahmen ausgerüstet gewesen", so das
       Verteidigungsministerium. Zudem habe die Bundeswehr den Polizeibehörden im
       Zusammenhang mit dem Castor-Transport "Bildaufnahmen weder angeboten noch
       übermittelt".
       
       [1][In dem Dokument] (PDF) findet sich auch eine Antwort des
       Verteidigungsministeriums auf die Frage nach einem Panzer, der kurz [2][in
       diesem ZDF-Beitrag] (Minute 20:37 - 20:41) zu sehen war, wie er
       transportiert wird. Auch hierbei habe es sich um eine "Ausbildungsfahrt"
       gehandelt, es bestehe "kein Zusammenhang zwischen dieser Ausbildungsfahrt
       und dem Castor-Transport". Zudem ist in dem Dokument eine Übersicht über
       die Art der Unterstützung durch die Bundeswehr im Rahmen des
       Polizeieinsatzes zum Castor-Transport 2010 zu finden.
       
       Das Grundgesetz lässt prinzipiell Amtshilfe für die Polizei durch die
       Bundeswehr zu. Eine Zustimmungspflicht des Bundestages besteht nur bei
       Bundeswehr-Einsätzen, nicht aber bei Amtshilfe, so das
       Bundesverfassungsgericht [3][in einer Entscheidung] zum Tornado-Einsatz in
       Heiligendamm. Sollte der damalige Einsatz verfassungswidrig gewesen sein,
       so hätte der Deutsche Bundestag diese Verfassungswidrigkeit nicht durch
       einen einfachen Beschluss beseitigen können. Ob der Tornado-Einsatz beim
       G8-Gipfel rechtmäßig oder verfassungswidrig war, könnte eine Klage der
       damaligen Grüne-Jugend-Vorsitzenden Paula Riester und Jan Philipp Albrecht
       klären, die seit mehr als drei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin
       anhängig ist.
       
       Amtshilfe hat die Bundeswehr bei diesem Castor-Transport zum Beispiel in
       Form von Unterkünften, Landeplätzen und mit einem Funkmast geleistet. Mit
       Maßnahmen, die einschüchternd wirken oder bei denen Zwang ausgeübt wird,
       darf die Bundeswehr nicht unterstützen, dies würde die
       Demonstrationsfreiheit einschränken. Und Tornados, die dürften schon
       einschüchternd wirken.
       
       11 Nov 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /fileadmin/static/pdf/BMVgBundeswehr_Castor_ANTWORT.pdf
 (DIR) [2] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/nachrichten/#/beitrag/video/1181900/ZDF
 (DIR) [3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-035.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Seeliger
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