# taz.de -- Überflug von G8-Protestcamp illegal: Tornado geht nach hinten los
       
       > Ein Gericht erklärt den Jet-Überflug eines G8-Protestcamps 2007 für
       > rechtswidrig, Grüne fordern Konsequenzen. Die Verfahrensdauer sei „ein
       > Unding“.
       
 (IMG) Bild: So sahen es wohl auch die Tornado-Flieger: das damalige G8-Protestcamp in Reddelich 2007
       
       BERLIN taz | Jan Philipp Albrecht kann sich noch gut erinnern, wie er
       damals, am 5. Juni 2007, aus dem Zelt krabbelte und plötzlich der
       [1][Tornado] über das Protestcamp donnerte. In nur gut 100 Metern Höhe
       rauschte der Flieger über die Demonstrierenden gegen das G8-Treffen in
       Heiligendamm, [2][mit ohrenbetäubendem Lärm]. „Das war eine Szene, die man
       nicht vergisst“, sagt Albrecht der taz. „Die Aktion sollte einschüchtern
       und war völlig unverhältnismäßig.“
       
       Nun hat Albrecht auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
       recht gegeben – und den Tornado-Flug [3][für rechtswidrig erklärt]. Der von
       der Polizei beauftragte Überflug des Protestcamps in Reddelich habe das
       Recht der Kläger auf Versammlungsfreiheit verletzt, heißt es in einem
       Beschluss vom Mittwochnachmittag.
       
       Albrecht, der damals mit der Grünen Jugend an den Protesten teilnahm, hatte
       die Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Parteikollegin
       Paula Riester durchgefochten. Das Problem nur: Bis zu diesem
       letztinstanzlichen Beschluss brauchte es 14 Jahre. Heute ist Albrecht
       längst [4][Umweltminister] in Schleswig-Holstein.
       
       ## 14 Jahre bis zum Beschluss stehe „in keinem Verhältnis“
       
       „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Durchsetzung von
       Grundrechten“, freut sich Albrecht dennoch. „Menschen dürfen keine Angst
       haben, auf Demonstrationen zu gehen. Und die Behörden müssen wissen, dass
       es Grenzen gibt.“ Die 14 Jahre bis zur Entscheidung aber beklagt auch
       Albrecht. „Das steht in keinem Verhältnis. Gerade in so sensiblen Bereichen
       wie den Grundrechten müssen solche Verfahren beschleunigt werden.“
       
       Einen Tag vor Beginn des G8-Gipfels 2007 hatte die Landespolizei die
       Bundeswehr beauftragt, mit ihrem Tornado „[5][in Amtshilfe]“ Fotos des
       Camps zu machen. Mehrere Tausend Demonstrierende waren damals angereist.
       Offiziell hieß es, man wolle nach Erddepots für Werkzeuge Ausschau halten.
       Auch das Oberverwaltungsgericht sieht in dem Überflug nun eine
       einschüchternde Wirkung. Eine von Albrecht und Riester ebenfalls beklagte
       Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wies es
       hingegen zurück. Eine Identifizierung einzelner Personen sei auf den Fotos
       nicht möglich gewesen.
       
       ## Ströbele fordert Konsequenzen für Verantwortliche
       
       Auch Grünen-Urgestein [6][Hans-Christian Ströbele], der damals ebenfalls
       demonstriert hatte und die Klage mit vorantrieb, freut sich über die
       Entscheidung. „Es war damals sofort klar, dass das grob rechtswidrig war
       und nur als Einschüchterung zu verstehen. Nun haben wir dafür auch die
       Bestätigung.“ Die lange Verfahrensdauer aber sei „ein Unding“, so Ströbele
       zur taz. Auch wenn der Vorfall inzwischen schon lange zurückliege, müssten
       die damals Verantwortlichen „zur Rechenschaft gezogen“ werden.
       
       Bei den Behörden aber bleibt man vage. Für die Bundeswehr verwies eine
       Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf das Land
       Mecklenburg-Vorpommern, gegen das geklagt worden sei. Auch blieben die
       genauen Entscheidungsgründe abzuwarten. Gleiches betonte auch eine
       Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Liege das
       schriftliche Urteil vor, werde man prüfen, ob sich „neue Handlungs- und
       Regelungsbedarfe ergeben“, sagte sie der taz. „Es ist selbstverständlich,
       dass die Landespolizei die geltenden Rechtsprechungen in seine zukünftigen
       Maßnahmen, Entscheidungen und in die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
       einfließen lässt.“
       
       Der Rechtsstreit zog sich auch deshalb so lange hin, weil er über mehrere
       Instanzen bis zum [7][Bundesverwaltungsgericht] ging und dann zurück zum
       Oberverwaltungsgericht. Auch für Grünen-Umweltminister Albrecht darf die
       Entscheidung aber für künftige Großeinsätze nicht folgenlos bleiben. „Der
       Trend, Demonstrierende immer weiter von internationalen Gipfeln
       fernzuhalten, muss ein Ende haben. Sicherheit darf eine friedliche
       Versammlungsfreiheit nicht verhindern.“
       
       9 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /G8-Tornados/!5199072
 (DIR) [2] https://www.youtube.com/watch?v=HHckcoM9_G8
 (DIR) [3] https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/oberverwaltungsgericht/Aktuelles/?id=173760&processor=processor.sa.pressemitteilung
 (DIR) [4] /Ex-taz-Praktikant-wird-Superminister/!5528147
 (DIR) [5] /Kampffliegereinsatz-in-Heiligendamm/!5455805
 (DIR) [6] /Hans-Christian-Stroebele-wird-80/!5598508
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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