# taz.de -- Salomonische Sprüche: Verwirrung um die Vertiefung
       
       > Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung
       > liegt jetzt vor. Sie beseitigt die vermeintliche Klarheit
       
 (IMG) Bild: Idyllische Baggerarbeiten in der Elbe: Wer will da etwas dagegen haben
       
       HAMBURG taz | Fast vier Monate nach dem Urteilsspruch des
       Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt nun die schriftliche
       Urteilsbegründung vor – und verwirrt die Lage zusätzlich. „Die
       Fahrrinnenanpassung wird kommen“, behauptete am Montag Hamburgs
       Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). „Die rechtlichen Maßstäbe für
       einen angemessenen Ausgleich sind noch strenger geworden“, kommentieren
       hingegen die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF. Und aus Schleswig-Holstein
       verlautet, Hamburg habe auf das Angebot einer Ausgleichsfläche nicht einmal
       geantwortet.
       
       Am 9. Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht [1][in letzter Instanz die
       Pläne von Bund und Hamburg zur Ausbaggerung der Unterelbe gestoppt]. Der
       Planfeststellungsbeschluss in seiner jetzigen Form sei „rechtswidrig und
       nicht vollziehbar“. Allerdings könnten die Mängel nachträglich behoben
       werden und das Projekt damit grundsätzlich zulässig sein, so der
       Richterspruch.
       
       Wesentlicher Mangel sind fehlende Ausgleichsflächen für den
       Schierlings-Wasserfenchel. Diese bedrohte Pflanze kommt weltweit nur in den
       Tidegebieten an der Unterelbe vor, Umweltschützer nennen sie deshalb
       „unseren Pandabären“.
       
       Vier mögliche Ausgleichsmaßnahmen auf dem niedersächsischen Ufer akzeptiert
       das Gericht aus fachlichen Gründen nicht, eine auf Hamburger Gebiet haute
       es den Planern als „Etikettenschwindel“ um die Ohren, weil das Areal
       bereits zuvor verplant worden war. Dennoch sei es „eine nicht zu große
       Aufgabe“, eine naturschutzrechtlich geeignete Fläche am Fluss zu finden,
       beteuerte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) – und lieferte sie bis heute
       nicht.
       
       Und das, obwohl unmittelbar nach dem Leipziger Urteil die
       schleswig-holsteinische Landesregierung Hamburg als Ausgleich geeignete
       Flächen angeboten hatte. Darauf sei die Stadt „aber nicht eingegangen“, wie
       jetzt aus Kreisen der gerade in Auflösung befindlichen Noch-Regierung in
       Kiel verlautete.
       
       Horch beteuerte gestern, schon seit Februar „mit Hochdruck an den letzten
       gerichtlichen Beanstandungen zu arbeiten“. Die Generaldirektion
       Wasserstraßen, Planungsbehörde des Bundes, wies allerdings darauf hin, dass
       dafür ein langwieriges „ergänzendes Verfahren“ notwendig sei. „Binnen
       Monaten“, wie Horch im Februar behauptet hatte, werde keine Lösung gefunden
       werden können.
       
       Das schwant auch der um den Hafenstandort bangenden Hamburger CDU: „In
       dieser Legislaturperiode wird mit der Elbvertiefung nicht mehr begonnen
       werden.“
       
       30 May 2017
       
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 (DIR) [1] http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=090217U7A2.15.0
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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