# taz.de -- Gericht entscheidet über Elbvertiefung: Tiefer, immer tiefer. Warum?
       
       > Entscheidung in letzter Instanz: Wirtschaft und Politik halten die
       > Vertiefung für alternativlos, Umweltverbände dagegen für katastrophal.
       
 (IMG) Bild: Fahrt ins Ungewisse: Containerschiff auf der Elbe
       
       ## Was ist die Elbvertiefung?
       
       Die Unterelbe soll zwischen der Nordsee und dem Hamburger Hafen auf rund
       120 Kilometer Länge vertieft und verbreitert werden. Dafür müssen etwa 40
       Millionen Kubikmeter Schlick mit Saugbaggern aus dem Flussbett geholt und
       zum größten Teil in der Nordsee verklappt werden. Das entspricht rund 2,5
       Millionen Lkw-Ladungen.
       
       Ziel ist, dass die Riesencontainerfrachter der neuesten Generation – 400
       Meter lang, mehr als 60 Meter breit – mit einem Tiefgang von 13,5 Metern
       den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch mit 14,5 Meter
       Tiefgang. Dafür muss die Fahrrinne auf etwa 19 Meter unter Normalnull (NN)
       ausgebaggert werden – etwas Sicherheitsabstand nach unten muss sein, damit
       die Schiffe bei Wellengang nicht aufsetzen.
       
       ## Ist es die erste Elbvertiefung?
       
       Nein, die neunte seit Erfindung des Dampfschiffs. Um 1800 war die Unterelbe
       nur rund 3 Meter tief, 1818 erfolgte die erste Vertiefung auf 5,4 Meter
       unter NN. Die achte „Fahrrinnenanpassung“, wie das Projekt offiziell heißt,
       auf 16,8 Meter unter NN erfolgte 1999.
       
       ## Wie viel kostet das Projekt?
       
       Alles in allem etwa so viel wie die 789 Millionen Euro teure
       Elbphilharmonie: Die Baukosten von gut 600 Millionen Euro trägt zu zwei
       Dritteln der Bund, zu einem Drittel Hamburg. Weitere rund 160 Millionen
       Euro für zusätzliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Deichsicherung
       muss Hamburg aufbringen.
       
       ## Wer ist für die Elbvertiefung?
       
       Die üblichen Verdächtigen: die norddeutsche Hafenwirtschaft, sämtliche
       Reedereien, die Industrie- und Handelskammern, Arbeitgeber und
       Gewerkschaften, die Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein und
       Niedersachsen, wenngleich die in allen drei Ländern mit der SPD regierenden
       Grünen leichte Magenschmerzen haben. Und die Bundesregierung will die
       Vertiefung der Zufahrt zum größten Hafen Deutschlands und drittgrößten
       Europas ebenfalls.
       
       ## Mit welchen Argumenten?
       
       Es geht um eine „Schicksalsfrage“, so sehen Bund, Stadt und Wirtschaft es.
       Ohne die Ausbaggerung könne der Hafen von den Containergiganten nur mit
       verminderter Ladung (und deshalb weniger Tiefgang) angelaufen werden: Es
       drohten Konsequenzen für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und
       Wirtschaftswachstum in der Region, in der etwa 150.000 Jobs vom Hafen
       abhängig sind.
       
       Seit Beginn der Weltschifffahrtskrise 2009 in Folge des US-Bankencrashs
       stagniert der Umschlag in Hamburg auf niedrigem Niveau. Damals wurden im
       Jahr fast 10 Millionen Standardcontainer (TEU = Twenty-foot Equivalent
       Unit) umgeschlagen. Nach einem Absacken auf gut 7 Millionen TEU stieg der
       Umschlag im vorigen Jahr wieder auf etwa 9 Millionen Container an. Die
       exakten Zahlen werden erst am 15. Februar veröffentlicht.
       
       ## Wer ist gegen die Elbvertiefung?
       
       Die üblichen Verdächtigen: Die Umweltverbände Bund für Umwelt und
       Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund (Nabu) und die
       Umweltstiftung WWF. Über ihre Klage muss das Bundesverwaltungsgericht in
       Leipzig entscheiden.
       
       ## Mit welchen Argumenten?
       
       Die Naturschützer befürchten schwerwiegende ökologische Schädigungen von
       Flora und Fauna an der Unterelbe. Sie ist als ökologisch hochsensibles und
       besonders artenreiches Gebiet nach mehreren europäischen und deutschen
       Naturschutzrichtlinien geschützt. Das von der Tide – also Ebbe und Flut –
       dominierte Gewässer ist Heimat diverser seltener oder vom Aussterben
       bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Zum Symbol wurde der
       Schierlings-Wasserfenchel – eine unscheinbare, weltweit aber nur an der
       Tideelbe existierende Pflanze. Die Hamburger Umweltverbände nennen sie
       „unseren Pandabären“.
       
       Nach einer Vertiefung drohe zudem bei Flut die Nordsee höher und schneller
       in das Flusssystem einzudringen – die Folgen wären möglicherweise
       Überflutungen der sensiblen Flachwasserzonen, eine Gefährdung der Deiche
       und der tiefer gelegenen Ufer in Hamburg selbst. Zudem würde, das ist
       unstrittig, das salzhaltige Wasser der Nordsee weiter in Richtung Hamburg
       vordringen.
       
       Die Obstbauern im größten Obstanbaugebiet Nordeuropas, im Alten Land am
       Südufer des Flusses, haben deshalb die Versalzung ihres Grundwassers mit
       Schäden für die Plantagen befürchtet. Hamburg will deshalb Millionenbeträge
       für Entsalzungsanlagen ausgeben.
       
       Zudem behaupten die Umweltverbände, dass die Ausbaggerung unnötig ist. Sie
       setzen auf eine Kooperation der Nordseehäfen Hamburg und Bremerhaven mit
       dem neuen Tiefwasserhafen in Wiltaz helmshaven. Dort sollten die
       Riesenpötte einen Teil ihrer Container abladen und nur mit halber Fracht
       und deshalb weniger Tiefgang weiterfahren. Das aber lehnt die
       Hafenwirtschaft als unwirtschaftlich ab.
       
       ## Wie lief das Verfahren bislang?
       
       Die erste Planung für die neunte Elbvertiefung begann 2006. Nach massiven
       Einwendungen von Betroffenen wurde das Verfahren 2007 gestoppt, die
       Planungen begannen von vorn. Im April 2012 erfolgte schließlich die
       Planfeststellung, im Oktober 2012 erließ das Bundesverwaltungsgericht auf
       Klagen des BUND und des Nabu einen vorläufigen Baustopp.
       
       In der nachfolgenden Verhandlung rügte das Gericht eine Reihe von
       Rechtsfehlern in den Planfeststellungsbeschlüssen, erklärte aber, dass
       diese durch Nachbesserungen „geheilt“ werden könnten. Zudem aber bat es den
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Beantwortung mehrerer Fragen zur
       verbindlichen Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.
       
       ## Was ist die WRRL?
       
       Sie ist die Grundlage allen Gewässerschutzes in der EU. Nach mehreren
       Kategorien definiert sie den ökologischen Zustand von Flüssen, Seen,
       Kanälen und auch Sumpf- und Feuchtgebieten. Der EuGH befand am 1. Juli
       2015, dass auch eine ökologische Verschlechterung in einem Teilbereich eine
       Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt bedeute – und deshalb zu
       untersagen ist.
       
       Es habe in allen Gewässern der EU ein „Verbesserungsgebot“ zu gelten:
       Menschliche Eingriffe – ob Freibad, Keksfabrik oder Atomkraftwerk – seien
       zu untersagen, wenn dadurch der ökologische Zustand des Gewässers nicht
       verbessert würde, eine Verschlechterung komme gar nicht in Frage.
       
       Ausnahmen seien gleichwohl möglich, so das juristische Hintertürchen des
       höchsten europäischen Gerichts: Wenn ein Bauvorhaben besonders großen
       Nutzen habe „für die menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit
       der Menschen oder die nachhaltige Entwicklung“, könne es trotzdem erlaubt
       werden. Ebendas behaupten der Bund, der Hamburger Senat und die
       Hafenwirtschaft. Sie hoffen deshalb zumindest auf eine Ausnahmegenehmigung.
       
       ## Was ist mit der Weservertiefung?
       
       Parallel ist außerdem über die geplante Vertiefung der Weser zu
       entscheiden. Diese soll gewährleisten, dass Deutschlands zweitgrößter Hafen
       Bremerhaven jederzeit – wie Hamburg auch – von Frachtern mit einem Tiefgang
       von 13,5 Metern angelaufen werden kann. Zwei weitere Etappen dienen der
       besseren Erreichbarkeit des niedersächsischen Hafens Brake und des Bremer
       Hafens, die beide auch weiter im Binnenland liegen.
       
       Im September 2016 erklärte das Bundesverwaltungsgericht auf Grundlage des
       EuGH-Urteils zur Wasserrahmenrichtlinie diese Planungen teilweise für
       rechtswidrig. Sie sollen nun modifiziert werden. 2018 wollen Bremen und der
       Bund einen neuen Versuch vor Gericht starten, die Erlaubnis zumindest für
       eine Vertiefung der Außenweser bis Bremerhaven zu erreichen.
       
       ## Wie wird das Gericht am Donnerstag entscheiden?
       
       Das ist offen. Mit den Baustopps an Elbe und Weser hatte das Gericht
       unmissverständlich klargestellt, dass Politik und Wirtschaft nicht so ohne
       Weiteres von einem Selbstgänger ausgehen dürfen. Mit der Anrufung des EuGH
       hat das Leipziger Gericht die Verfahren zu Präzedenzfällen von europaweiter
       Bedeutung hochgestuft. An den Urteilen zur Elbe und später zur Weser würden
       sich in vergleichbaren Fällen auch höchste Gerichte in allen anderen
       EU-Staaten orientieren.
       
       Dennoch sei eine Prognose gewagt: Die Elbvertiefung wird im Grundsatz
       gestattet werden, aber mit zusätzlichen ökologischen Auflagen versehen.
       Daran würde das Projekt nicht scheitern, hat der Hamburger Senat bereits
       signalisiert – selbst wenn es teurer würde als die Elbphilharmonie.
       
       8 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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