# taz.de -- Urteil zur umstrittenen Elbvertiefung: Gnadenfrist für den Wasserfenchel
       
       > Bevor die Elbe vertieft werden kann, muss der Umweltschutz konkretisiert
       > werden, urteilt das Gericht. Die klagenden Verbände sind unzufrieden.
       
 (IMG) Bild: Großcontainerschiffe können Hamburg schon heute ansteuern – allerdings nur mit halber Ladung
       
       Hamburg taz | Die umstrittene Vertiefung der Unterelbe verzögert sich
       weiter. Das ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
       in Leipzig am gestrigen Donnerstag. Die Planfeststellungsbeschlüsse von
       Bund und Hamburg seien „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, befand der 7.
       Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in letzter Instanz auf
       Klagen der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
       (BUND) und Naturschutzbund (Nabu). Damit darf mit den Baggerarbeiten zur
       Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne zwischen Nordsee und Hamburger
       Hafen nicht begonnen werden.
       
       Die rechtlichen Mängel könnten allerdings „geheilt“ werden und führten
       deshalb nicht zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse, so die
       Richter. Erforderlich seien aber ergänzende naturschutzrechtliche
       Planungen. Die Behörden von Hamburg und Bund müssen nun mit neuen Gutachten
       und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen befürchtete Schäden an Fauna und Flora
       des Ökosystems Unterelbe ausschließen oder ausgleichen. Damit geht das
       Projekt in eine Warteschleife, die nach ersten Schätzungen mindestens ein
       Jahr dauern wird. Wann das Bundesverwaltungsgericht über diese Unterlagen
       erneut verhandeln wird, ist derzeit nicht absehbar.
       
       Für die klagenden Umweltverbände ist das Urteil aus Leipzig allerdings kein
       Triumph. Das Gericht wies ihre Befürchtungen zurück, das ökologisch
       hochsensible und besonders artenreiche System der Unterelbe könnte massiv
       geschädigt werden. Das von den Tiden – also Ebbe und Flut – dominierte
       Gewässer ist Heimat diverser seltener oder vom Aussterben bedrohter Tier-
       und Pflanzenarten. Zum Symbol wurde der Schierlings-Wasserfenchel – eine
       unscheinbare, weltweit aber nur an der Tideelbe existierende Pflanze. Hier
       müssen die Planer ihre Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zwar konkretisieren
       und ergänzen, so das Gericht. Im Grundsatz aber sei das Vorhaben
       „planerisch gerechtfertigt“.
       
       Die Vertiefung der rund 120 Kilometer langen Unterelbe zwischen Nordsee und
       Hamburger Hafen um einen Meter gilt in der Hansestadt als Schicksalsfrage.
       Großcontainerschiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern sollen unabhängig
       von Ebbe und Flut den größten Hafen Deutschlands und drittgrößten Europas
       anlaufen oder verlassen können. Tideabhängig, also mit auflaufendem Wasser,
       sollen Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 14,5 Metern verkehren können.
       
       Dafür ist eine Solltiefe von bis zu 19 Metern erforderlich, damit die
       großen Pötte bei Wellengang nicht auf dem Boden aufsetzen. In den
       vergangenen drei Jahren hat sich in Hamburg die Zahl der Riesenfrachter,
       rund 400 Meter lang und über 60 Meter breit, auf 150 Schiffe verdoppelt –
       aber sie können nur mit halber Ladung fahren.
       
       Wie lange die internationalen Reedereien das ohne Aussicht auf die
       Ausbaggerung der Zufahrt noch mitmachen, ist offen. Die
       nordwesteuropäischen Konkurrenzhäfen Rotterdam (Niederlande), Antwerpen
       (Belgien) und das niedersächsische Wilhelmshaven haben keine Probleme mit
       dem Tiefgang, und aus Sicht eines chinesischen Reeders liegen all diese
       Häfen sowieso besser, weil dicht nebeneinander.
       
       Bremerhaven dagegen, hinter Hamburg zweitgrößter Hafen Deutschlands, muss
       ebenfalls auf eine Genehmigung der Pläne zur Vertiefung der Wesermündung
       durch das Leipziger Gericht warten. Das hatte dafür im September
       vergangenen Jahres einen Baustopp verhängt, nun verlängert es den 2012 für
       die Elbvertiefung verhängten Stopp faktisch um mindestens ein weiteres Jahr
       – sehr zum Bedauern des Hamburger CDU-Wirtschaftsrates. „Das Urteil kann
       man nicht schönreden“, so dessen Landesgeschäftsführer Hauke Harders. „Die
       Entscheidung sendet international ein negatives Signal.“
       
       ## Für so große Frachter ungeeignet
       
       Seit mehr als zehn Jahren wird an der erneuten Ausbaggerung der Unterelbe
       geplant, mehrfach mussten die Pläne auf richterliches Geheiß überarbeitet
       werden. Es wäre die neunte Elbvertiefung der vergangenen 200 Jahre:
       Zwischen 1818 und 1825 war der einst flache Unterlauf auf 5,4 Meter unter
       Normalnull ausgebaggert worden, um die größer werdenden Schiffe der
       damaligen Zeit bewältigen zu können.
       
       Die aktuell größten Containerfrachter aber haben einen Tiefgang von 16
       Metern – nach der Ausbaggerung könnten sie Hamburg wenigsten fast voll
       beladen anlaufen. Der Fluss, das ist das Problem, ist von Natur aus für die
       Riesenfrachter von heute und morgen ungeeignet. Deshalb soll er eben
       geeignet gemacht werden: tiefer und breiter.
       
       Für das aktuelle Vorhaben müssten etwa 40 Millionen Kubikmeter Schlick mit
       Saugbaggern aus dem Flussbett geholt und zum größten Teil in der Nordsee
       verklappt werden. Das entspricht rund 2,5 Millionen Lkw-Ladungen. Ohne die
       Ausbaggerung befürchten Politik und Wirtschaft in ganz Norddeutschland
       Konsequenzen für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wirtschaftswachstum in
       der Region, in der etwa 150.000 Jobs vom Hafen abhängig sind.
       
       Deshalb ist ihnen das Projekt auch viel wert: Die Baukosten von gut 600
       Millionen Euro trägt zu zwei Dritteln der Bund, zu einem Drittel Hamburg.
       Weitere rund 160 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen des Naturschutzes
       und der Deichsicherung muss Hamburg aufbringen.
       
       Der rot-grüne Senat der Hansestadt hat in einer ersten Reaktion erleichtert
       das Urteil bewertet. „Wir haben jetzt Rechtssicherheit. In der Sache haben
       wir recht bekommen“, erklärte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) am
       Donnerstag in Hamburg. Auch wenn die Pläne nun noch an einigen Stellen
       nachgearbeitet werden müssen, „gibt es keinen Zweifel daran, dass die
       Fahrrinnenanpassung kommen wird“.
       
       Damit macht Horch, ehemaliger Hafenmanager und Ex-Präses der Hamburger
       Handelskammer, unverdrossen auf Optimismus. Eigentlich war er davon
       ausgegangen, heute den Startschuss für die ersten vorbereitenden
       Bauarbeiten geben zu können. So sind etwa die europaweiten Ausschreibungen
       für die Baggerarbeiten, die nur von wenigen und entsprechend begehrten
       Schwimmbaggern vorgenommen werden können, längst versandfertig. Im Herbst,
       so der Zeitplan, würde mit den Arbeiten begonnen werden können,
       abgeschlossen könnten sie Mitte 2018 sein. Das bleibt erst mal Theorie.
       
       9 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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