# taz.de -- Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die
       > Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn
       > rechtliche Mängel aufgehoben sind.
       
 (IMG) Bild: Vielleicht wird es um die Elbe in Zukunft wieder etwas ruhiger
       
       Leipzig/Hamburg dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die
       umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Es gebe zwar noch
       rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden
       Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht am Donnerstag in
       Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss
       rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15)
       
       [1][Die Elbe soll so ausgebaut werden], dass künftig Containerriesen mit
       einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50
       Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen
       bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim
       Ein- und Auslaufen passieren können.
       
       [2][Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die
       Elbvertiefung geklagt]. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit
       der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe
       längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie
       zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7.
       Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht.
       
       Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren. Die Klage der
       Umweltschützer beschäftigte das Gericht seit rund viereinhalb Jahren.
       Zweimal war darüber mündlich verhandelt worden. Zwischenzeitlich ruhte das
       Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der
       Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Hamburger Behörden hatten
       die Planungen bereits mehrfach ergänzt und überarbeitet.
       
       9 Feb 2017
       
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