# taz.de -- Ermittlungsfehler im Fall Anis Amri: Der Skandal weitet sich aus
       
       > Hätte die Polizei ihn doch festnehmen und den Anschlag verhindern können?
       > Politiker aller Parteien fordern Aufklärung.
       
 (IMG) Bild: Hätte der Anschlag verhindert werden können?
       
       Berlin taz | Es ist ein schwerer Gang für Andreas Geisel. Am
       Donnerstagvormittag tritt der Innensenator ans Rednerpult im Berliner
       Abgeordnetenhaus. „Wir können kein Interesse daran haben, dass irgendetwas
       verschleiert wird“, sagt der SPD-Mann. Alle Vorwürfe würden rückhaltlos
       aufgeklärt. „Wir reden hier nicht von einer Bagatelle.“
       
       Die Vorwürfe wiegen schwer. Hätte das Berliner Landeskriminalamt, für das
       Geisel heute politisch verantwortlich ist, doch den Anschlag von Anis Amri
       auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz verhindern können?
       Hätte der Islamist doch im Vorfeld festgenommen werden können? Noch dazu:
       Versuchten Polizisten ihr mögliches Versagen im Nachgang zu vertuschen?
       
       Am Mittwoch hatte [1][Geisel selbst diese Vorwürfe publik gemacht]. Bruno
       Jost, der Berliner Sonderermittler für den Fall Amri, war im digitalen
       Polizeilichen Informationssystem auf einen LKA-Eintrag gestoßen, in dem
       Amri der gewerbs- und bandenmäßige Handel mit Drogen vorgeworfen wird. Das
       war neu: In der bisher bekannten Auswertung einer Telefonüberwachung Amris
       hieß es, dieser sei nur im „Kleinsthandel“ aufgefallen. Ein Haftbefehl wäre
       nicht möglich gewesen. So aber hätte eine Inhaftierung doch beantragt
       werden können.
       
       Mit beiden Einträgen vor sich bemerkte Jost nun, dass das Papier mit dem
       „Kleinsthandel“ erst am 17. Januar geschrieben wurde, rückdatiert auf den
       1. November 2016. Auch waren die Vorwürfe hier deutlich abgeschwächt.
       Offenbar eine Fälschung. Um die verpasste Chance auf einen Haftbefehl zu
       vertuschen? Geisel stellte darauf Strafanzeige wegen Strafvereitelung und
       Urkundenfälschung – gegen das LKA.
       
       ## Kritik von der Polizei
       
       Als der SPD-Mann im Abgeordnetenhaus spricht, erreicht der Skandal längst
       den Bund. Von einem „unerhörten Verdacht“ spricht Innenminister Thomas de
       Maizière (CDU). „Ich erwarte von allen Beteiligten im Land Berlin, dass das
       jetzt sehr gründlich und sehr offen aufgeklärt wird.“ SPD-Fraktionschef
       Thomas Oppermann sagt: „Das schlägt dem Fass den Boden aus.“ Die Vorwürfe
       müssten restlos aufgeklärt werden. Für Grünen-Fraktionschefin Katrin
       Göring-Eckardt ist ein Untersuchungsausschuss im Bundestag nun
       unumgänglich.
       
       Auch aus der Polizei selbst kommt Kritik. „Wenn sich das bewahrheitet, muss
       es Konsequenzen haben – bis zur Spitze der Behördenleitung“, sagt Benjamin
       Jendro, Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das zielt auf
       den Berliner Polizeichef Klaus Kandt. Dass LKA-Chef Christian Steiof
       bereits, wie spekuliert, vor dem Aus steht, wies Geisels Sprecher zurück:
       „Wir sind noch nicht in der Situation, in der wir über Köpfe entscheiden.“
       
       Konkret im Fokus stehen derzeit zwei Beamte der LKA-Abteilung Staatsschutz.
       Der eine soll den ersten Vermerk verfasst haben, der andere den zweiten,
       wohl gefälschten. Ermittelt wird auch, ob noch andere Personen involviert
       waren.
       
       Klar bleibt: Die Sicherheitsbehörden hatten Amri früh im Visier – und
       verhinderten seinen Anschlag dennoch nicht. Schon im Februar 2016 wurde der
       Tunesier in NRW als Gefährder registriert. Als er sich mehr in Berlin
       bewegte, wurde er dort von März bis September 2016 überwacht. Lediglich als
       „Kleindealer“ sei er dabei aufgefallen, hieß es im Anschluss. Die
       Überwachung wurde eingestellt. Tatsächlich lockte die Dealerei die
       Ermittler auf eine falsche Fährte. Amri habe kaum noch gebetet, nicht
       gefastet und selbst Drogen konsumiert, stellte das LKA fest. So einer
       begehe doch keinen islamistischen Anschlag, so die Einschätzung damals.
       
       Wohl aber wurde weiter auf eine Abschiebung Amris und einen Haftbefehl
       gedrängt. Alle Straftaten aber, die man Amri nachweisen konnte – besonders
       schwerer Diebstahl, Körperverletzung, Verstoß gegen das
       Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug – rechtfertigten
       keinen Haftbefehl. So hieß es bisher.
       
       GdP-Sprecher Jendro nennt es indes nicht zwingend, dass Amri für
       gewerbsmäßigen Drogenhandel inhaftiert worden wäre. Die Gerichte würden
       solchen Anträgen nicht zwangsläufig folgen. „Hunderte von Drogenhändlern
       laufen mit offenen Haftbefehlen in Berlin herum.“
       
       18 May 2017
       
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