# taz.de -- Gutachten zu Erdoğan in Deutschland: Demokratie erträgt Propaganda
       
       > Der türkische Präsident will in Deutschland für sein Präsidialsystem
       > werben. Solange keine Gefahr für die Sicherheit besteht, darf er das.
       
 (IMG) Bild: Veranstaltung mit dem türkischen Ministerpräsidenten Yilderim in Oberhausen
       
       Karlsruhe taz | Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan will nach Deutschland
       kommen, um bei den hier lebenden Türken für die umstrittene
       Verfassungsreform zu werben. Das wurde von türkischer Seite am Wochenende
       angedeutet, nachdem der türkische Ministerpräsident Binali Yıldırım in
       Oberhausen dafür geworben hatte. Die NRW-Landesregierung würde das gern
       verhindern, sieht aber keine rechtliche Handhabe hierfür. Gibt es wirklich
       keine?
       
       Wenn in Deutschland eine Veranstaltung zur türkischen Verfassungsreform
       stattfindet, wäre das juristisch gesehen eine durch Grundrechte geschützte
       Versammlung. Von diesem Schutz wäre allerdings die Teilnahme eines
       ausländischen Staatschefs wie Erdoğan nicht erfasst. Dies hat das
       Oberverwaltungsgericht Münster im Juni 2016 entschieden, als es um das
       Verbot ging, Erdoğan per Videoleinwand in Deutschland sprechen zu lassen.
       Das Bundesverfassungsgericht hat diese restriktive Auslegung der
       Grundrechte wenige Tage später in einer Eilentscheidung akzeptiert.
       
       Damit ist aber ein Auftritt von Erdoğan in Deutschland nicht per se
       untersagt, er könnte nur leichter verboten werden. Es gälte insofern
       Polizeirecht statt Versammlungsrecht. Danach könnte ein Auftritt von
       Erdoğan von den örtlichen Behörden verboten werden, wenn eine Gefahr für
       die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht. Die Videoübertragung im
       letzten Sommer wurde mit der Begründung untersagt, dass eine Erdoğan-Rede
       die Gemüter auf beiden Seiten anstacheln würde und es am Ende zu Straftaten
       kommen könnte. Ob diese Begründung ausreichend war, wurde letztlich nicht
       geklärt.
       
       Erdoğans Werbung für ein „Ja“ im Referendum würde jedenfalls noch keine
       deutschen Gesetze verletzen. Das zeigt sich schon daran, dass in
       Deutschland sogar Wahllokale für das Referendum eingerichtet werden, die
       die deutsche Polizei dann schützt.
       
       ## Politisches Einreiseverbot ist möglich
       
       Jedoch könnte ein Auftritt von Erdoğan verboten werden, wenn es Anzeichen
       gibt, dass er zur Gewalt gegen tatsächliche oder vermeintliche Gegner
       aufruft oder diese rechtfertigt. Damit ist nach der samstäglichen
       Veranstaltung mit dem türkischen Ministerpräsident Benali Yıldırım in
       Oberhausen aber kaum zu rechnen.
       
       Eine andere Frage ist, ob Erdoğan überhaupt nach Deutschland einreisen
       darf. Das ist keine Frage der deutschen Polizei, sondern der
       Bundesregierung. Sie kann die Einreise eines ausländischen Staatsoberhaupts
       jederzeit unterbinden, wenn sie das für außenpolitisch geboten hält. Das
       ist keine Rechtsfrage, sondern eine politische Frage. Das völlig
       unverhältnismäßige Vorgehen der türkischen Regierung gegen tatsächliche und
       vermeintliche Gegner nach dem Putschversuch im letzten Sommer könnte ein
       Anlass dafür sein.
       
       Im Fall von Erdoğan wäre ein solcher Schritt derzeit aber völlig undenkbar.
       Die Bundesregierung ist aktuell im Gegenteil besonders an guten Beziehungen
       zur Türkei interessiert. Die Kanzlerin trifft Erdoğan immer wieder. Dabei
       geht es vor allem um die Zusammenarbeit bei der Abschottung Europas gegen
       Flüchtlinge und Migranten und um die Rolle der Türkei in Syrien. Merkel
       versucht aber auch, bei Erdoğan für rechtsstaatliche Verfahren im Umgang
       mit tatsächlichen und angeblichen Terroristen und Terrorsympathisanten zu
       werben.
       
       Ein Auftritt Erdoğans mag die Gefahr einer Polarisierung der
       türkischstämmigen Bevölkerung Deutschlands mit sich bringen. Ein
       Einreiseverbot wäre aber keine Werbung für die freiheitliche Demokratie.
       
       23 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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