# taz.de -- Schlechte Luft in Norddeutschland: Städten droht der Smog
       
       > Die EU verdonnert Deutschland zu drastischen Maßnahmen wegen schlechter
       > Atemluft. Betroffen sind auch Hamburg, Hannover und Kiel.
       
 (IMG) Bild: Einfache Gleichung: Viele Autos = Smog.
       
       Hamburg taz | Es ist die allerletzte Warnung wegen erwiesener Untätigkeit.
       Die EU-Kommission hat Deutschland in einem „letzten Mahnschreiben“ wegen
       der „wiederholten Überschreitung von Grenzwerten für die Luftverschmutzung
       durch Stickstoffdioxid“ ultimativ zu Gegenmaßnahmen aufgefordert, wie die
       EU in Brüssel bekanntgab. Deutschland müsse rasch die Emissionen senken.
       Dies sei unter anderem durch die Verringerung des Autoverkehrs, der
       Verwendung anderer Brennstoffe sowie dem Übergang zu Elektrofahrzeugen
       möglich, weist die EU den Weg.
       
       Und das gilt in besonderem Maße für Norddeutschland. Denn hier liegen sechs
       der 20 deutschen Städte mit besonders schmutziger Atemluft: In Bremen,
       Hamburg, Hannover, Osnabrück, Kiel und Wolfsburg werden die Grenzwerte für
       Feinstaub, Kohlendioxid (CO2) und Stickstoffdioxid (NO2) seit Jahren an
       mehreren Messstationen regelmäßig überschritten.
       
       Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt weist am sechs- bis achtspurigen
       Theodor-Heuss-Ring sogar den sechsthöchsten NO2-Wert der Republik auf –
       frischen Brisen von der Ostsee zum Trotz. In Niedersachsen werden an den
       Hauptverkehrsstraßen der meisten Städte die Grenzwerte zumindest zeitweise
       überschritten.
       
       Jetzt aber werden die betroffenen Städte aktiv werden müssen. Wenn die
       abgemahnten Mitgliedsländer – die EU kann sich nur an die Regierungen der
       Staaten wenden, nicht an einzelne Kommunen – nicht binnen zwei Monaten der
       Kommission geeignete Maßnahmen präsentieren, will diese Klage vor dem
       Europäischen Gerichtshof erheben. In letzter Konsequenz drohen Zwangsgelder
       in Millionenhöhe für jeden Tag der Untätigkeit, welche der Bund bei den
       betroffenen Städten wieder eintreiben würde.
       
       In Kiel wird zurzeit bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans
       untersucht, wie stark der Verkehr abnehmen müsse, um die seit 2010
       geltenden Grenzwerte einzuhalten. 40 Prozent der
       Stickstoffdioxid-Emissionen stammen aus dem Verkehr, davon etwa 80 Prozent
       von Dieselfahrzeugen. Von Zwangsmaßnahmen gegen Autos ist aber nicht die
       Rede, auch nicht in Hannover. Dort ist die Belastung trotz Umweltzone und
       vielen Tempo-30-Zonen hoch.
       
       Auch dort wird aktuell der Luftreinhalteplan aktualisiert, mit weiteren
       Beschränkungen oder gar Fahrverboten für den Autoverkehr „ist allerdings
       kurzfristig nicht zu rechnen“, wird auf Hannovers Homepage verkündet.
       
       Auch in Hamburg nicht, dabei ist die Stadt an der Elbe bereits
       rechtskräftig verurteilt worden, endlich für saubere Luft zu sorgen. Bis
       zum 30. Juni muss der Senat einen neuen Luftreinhalteplan mit
       einschneidenden Beschränkungen des Schadstoffausstoßes vorlegen. Ansonsten
       wird ein Zwangsgeld fällig, urteilte im Juli vorigen Jahres das
       Verwaltungsgericht Hamburg.
       
       Die zunächst verhängte symbolische Summe von 5.000 Euro kann drastisch
       erhöht werden, wenn die Stadt weiterhin untätig bleibt. In erster Linie
       bedeutet die Verhängung von Zwangsgeld massiven politischen Druck, für
       saubere Luft zum Atmen zu sorgen.
       
       Auf Klage der Umweltorganisation BUND hatte das Gericht befunden, Hamburg
       müsse einen Luftreinhalteplan mit „den erforderlichen Maßnahmen zur
       schnellstmöglichen Einhaltung“ der Luftgrenzwerte aufstellen. Dies habe die
       Stadt jahrelang versäumt, so das Gericht. Seit 2010 verstößt Hamburg
       dauerhaft gegen die entsprechenden EU-Grenzwerte. Nach Berechnungen des
       BUND sind mehr als 200.000 EinwohnerInnen davon betroffen.
       
       In Kürze werde der neue Luftreinhalteplan präsentiert, erklärte am
       Donnerstag auf taz-Anfrage Jan Dube, Sprecher der Umweltbehörde, der vom
       Gericht gesetzte Termin 30. Juni werde eingehalten. Ob und welche
       drakonischen Maßnahmen der Plan enthalte, wollte er indes nicht verraten:
       „Aber wir haben vieles geprüft“, versicherte er. Ob zur Zufriedenheit von
       BUND, Verwaltungsgericht und EU-Kommission, ist derzeit noch offen.
       
       16 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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