# taz.de -- Luft schnappen: Fahrverbot – vielleicht
       
       > Senat will bis zum 30. Juni einen Luftreinhalteplan vorlegen. Den Streit
       > um Fahrverbote dürften Gerichte entscheiden
       
 (IMG) Bild: Gestank lässt sich vermeiden. Der Senat müsste es nur wollen
       
       HAMBURG taz | Fahrverbote und andere verkehrsbeschränkende Maßnahmen sind
       weiterhin ein Thema in Hamburg – zumindest theoretisch. Zu belastbaren
       Aussagen will sich die Umweltbehörde des grünen Senators Jens Kerstan aber
       zur Zeit noch nicht hinreißen lassen: „Wir halten am Zeitplan fest, bis zum
       30. Juni einen durchgerechneten neuen Luftreinhalteplan vorzulegen“, sagt
       Kerstans Sprecher Jan Dube. Dann erst lasse sich klar benennen, „mit
       welchen Maßnahmen“ die Ziele des Plans zu erreichen seien – eine
       Formulierung, die Fahrverbote für Dreckschleudern nicht ausschließt.
       
       Fahrverbote für Diesel hatte Kerstan bereits im Juli vorigen Jahres ins
       Gespräch gebracht, damit aber Widerspruch von Bürgermeister Olaf Scholz
       (SPD) provoziert: „Fahrverbote sind mit mir nicht zu machen“, stellte der
       klar. In letzter Konsequenz aber werden nicht Politiker, sondern Richter
       darüber befinden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
       
       Denn im November 2015 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg auf Klage der
       Umweltorganisation BUND die Stadt verurteilt, bis zum 30. Juni 2017 den
       bisherigen Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass dieser „die
       erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwerts
       für Stickstoffdioxid (NO2) in der Atemluft einleite (siehe Kasten). Dies
       habe die Stadt bisher versäumt, stellte das Gericht fest.
       
       Nach Berechnungen des BUND leiden mehr als 200.000 HamburgerInnen unter
       gesundheitsschädlicher Atemluft. Im Jahresdurchschnitt liegt die Belastung
       an den Messstationen Habichtstraße (Barmbek) und Max-Brauer-Allee (Altona)
       bei mehr als 60 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft, an der Kieler Straße
       (Stellingen) und an der Stresemannstraße (Altona) knapp unter 50
       Mikrogramm. Der EU-Grenzwert liegt bei lediglich 40 Mikrogramm.
       
       Als erstes Bundesland hatte sich die grün-schwarze Landesregierung in
       Baden-Württemberg Anfang vergangener Woche auf zeitweilige Fahrverbote für
       die Landeshauptstadt Stuttgart geeinigt. Ab 2018 werden an Tagen mit extrem
       hoher Feinstaubstoffbelastung etliche Straßen im Zentrum von Stuttgart für
       Dieselfahrzeuge gesperrt, die nicht über die strengste Abgasnorm Euro 6
       verfügen.
       
       Die Situation in Stuttgart sei nicht auf Hamburg übertragbar, sagt
       Umweltbehördensprecher Dube. Hamburg habe kein Problem mit Feinstaub, der
       hauptsächlich aus Dieselmotoren stammt, sondern mit Stickstoffdioxid. Wie
       die Grenzwerte dafür eingehalten werden können, „lässt sich erst sagen,
       wenn alle Berechnungen vorliegen und diese ausgewertet sind“. Das werde
       voraussichtlich im April der Fall sein.
       
       28 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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