# taz.de -- Gutachten zum Rad-Entscheid in Berlin: Jetzt dürfen es alle lesen
       
       > Die Umweltverwaltung veröffentlicht das Gutachten zum Gesetzentwurf der
       > Initiative Volksentscheid Fahrrad. Die taz hatte es Anfang Januar publik
       > gemacht.
       
 (IMG) Bild: Soll es bald auch in Berlin geben: Radschnellweg, hier in Potsdam
       
       Wer eine Leidenschaft fürs Radfahren und für nahezu unleserliche Texte hat,
       für den ist der Abend gerettet: Die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
       hat das Gutachten über die Rechtsmäßigkeit des von der Initiative
       Volksentscheid Fahrrad eingebrachten Gesetzentwurfs [1][veröffentlicht].
       Auf 33 Seiten steht dort, mit welchen Gründen die Rechtsanwaltskanzlei
       Redeker, Sellner, Dahs den Entwurf weitgehend als nichtig betrachtet.
       
       Die frühere Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr unter
       Senator Andreas Geisel (SPD) hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Die
       Einschätzung der Kanzlei liegt der Verwaltung seit 12. Oktober vor.
       
       Unter dem Titel „Rechtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit des
       Gesetzentwurfs Volksentscheid Radverkehr mit Bundesrecht“ werden darin vor
       allem die ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs unter die Lupe genommen.
       Dabei handelt es sich um zentrale Punkte, wie Grüne Welle für Radler,
       Radschnellweg und Fahrradstraßen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass
       Regelungen dieser Art ausschließliche Aufgabe des Bundes sind; die Länder
       also keine Gesetzgebungsbefugnis haben.
       
       Die taz hatte das Gutachten bereits Anfang Januar [2][publik gemacht] und
       auch die darauf beruhende Einschätzung der Senatsverwaltung. Sie schließt
       sich in einem vierseitigen Schreiben weitgehend der Einschätzung der
       Gutachter an. Wörtlich heißt es dort: „Das Land Berlin hat keine
       Gesetzgebungsbefugnis für die im Gesetzentwurf enthaltenen
       straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.“
       
       Pikant ist neben der negativen Einschätzung durch die Senatsverwaltung auch
       deren Zeitpunkt. Sie erfolgte am 7. Dezember – dem letzten Tag, an dem
       Geisel Verkehrssenator war. Am 8. Dezember wurde er als Innensenator
       vereidigt. In dieser Position muss er die rechtliche Prüfung des
       Radgesetzes abschließen und verkünden; die Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung und Umwelt hat nur die „fachrechtliche Prüfung“
       vorgenommen. Laut Geisels Sprecher soll ein Ergebnis bis Ende Januar oder
       Anfang Februar passieren.
       
       Neben dem Zeitpunkt der Übermittlung der Ergebnisse an die Innenverwaltung
       ist auch die Dauer der Prüfung auffällig: Mehr als sechs Monate dauert sie
       bereits. Die Initiative selbst hat deswegen den Senat wegen Verschleppung
       verklagt.
       
       Zudem hat sie nach der Berichterstattung der taz über die Prüfung die
       Offenlegung des Gutachtens verlangt. Dem ist die Senatsverwaltung für
       Umwelt unter der neuen Senatorin Regine Günther (parteilos, für die Grünen)
       nun nachgekommen.
       
       Das dürfte auch als Zeichen guten Willens gegenüber der Initiative gemeint
       sein. Denn Günther muss mit den Radaktivisten über das Radgesetz verhandeln
       und so einen Volksentscheid abwenden. Sie hat angekündigt, bis März einen
       Gesetzentwurf vorzulegen, der den Radlern und der rot-rot-grünen Koalition
       gerecht wird. Das kann nur gelingen, wenn die AktivistInnen vom
       Volksentscheid Fahrrad mitmachen.
       
       Übrigens: Wer eine Leidenschaft fürs Radfahren, aber keine für komplizierte
       lange Texte hat, sollte das Gutachten von hinten beginnen.
       
       19 Jan 2017
       
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 (DIR) [1] http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/download/rechtliche_stellungnahme_redeker-sellner-dahs.pdf
 (DIR) [2] /!5368719/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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