# taz.de -- Initiative „Volksentscheid retten!“: Klatsche nach zehn Monaten
       
       > Berlins Innensenator hält das Volksbegehren „Volksentscheid retten!“
       > teilweise für rechtswidrig. Die Initiative wirft ihm vor, die Prüfung
       > verschleppt zu haben.
       
 (IMG) Bild: Ist auch schon ein halbes Jahr her: Protest von Mitgliedern der Ini „Volksentscheid retten!“ im Oktober vor dem Roten Rathaus
       
       Erneut hat die Innenverwaltung wesentliche Teile eines geplanten
       Volksbegehrens für gesetzeswidrig erklärt – und damit wieder den Zorn einer
       Initiative auf sich gezogen. Das Volksbegehren „Volksentscheid retten!“
       verstößt laut der Zulässigkeitsprüfung der Verwaltung in einem zentralen
       Punkt gegen das Grundgesetz. Genau dieser ist für die gleichnamige
       Initiative aber offenbar unverzichtbar.
       
       Die Initiative hatte im Juli 2016 rund 70.000 Unterschriften bei der
       Innenverwaltung eingereicht. Damit nahm sie deutlich die erste Hürde zur
       Einleitung eines Volksbegehrens. Ziele der Initiative sind niedrigere
       Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sowie die Zusammenlegung von
       Volksentscheiden mit Wahlen. Diese Punkte stufte die Innenverwaltung als
       zulässig ein.
       
       Die Initiative will jedoch auch erschweren, dass das Abgeordnetenhaus
       Gesetze ändert, die per Volksentscheid verabschiedet wurden – wie etwa das
       2014 beschlossene Tempelhofer Feld-Gesetz, das von der damaligen
       SPD-CDU-Koalition 2016 modifiziert wurde. Die Bürger sollen solche
       Veränderungen mit einem erneuten Referendum verhindern können. Diese
       Regelung „verstößt allerdings gegen das Grundgesetz“, teilte die
       Innenverwaltung der Initiative wenige Tage vor Ostern mit. Die Verwaltung
       beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Berliner
       Verfassungsgerichtshofes von 2009, laut der das Parlament bestimmte
       Volksentscheide „jederzeit“ ändern oder aufheben können muss.
       
       „Für uns ist wichtig, dass ein Einspruchsreferendum eingeführt wird“,
       betont Mareike Witt, Mitglied der Initiative, gegenüber der taz. Vorbild
       sei dabei Hamburg, wo es dieses fakultative Referendum seit 2009 gibt. Bis
       zum 31. Mai muss die Initiative nun entscheiden, wie sie mit dem Ergebnis
       der Prüfung umgehen will – die ursprünglich auf 14 Tage begrenzte
       Prüfungsfrist hat die Innenverwaltung am Donnerstag auf Bitte der
       Initiative verlängert.
       
       „Wir werden uns mit der Mitteilung der Verwaltung intensiv
       auseinandersetzen“, kündigt Mareike Witt an. Verändert die Initiative den
       Gesetzentwurf nicht, wird ihn der Senat aller Voraussicht nach dem
       Verfassungsgerichtshof vorlegen, der ihn dann abschließend auf seine
       Zulässigkeit prüfen muss.
       
       Der Entwurf der Initiative „Volksentscheid retten!“ ist bereits der zweite,
       der in der noch kurzen Amtszeit von Innensenator Andreas Geisel (SPD)
       langwierig geprüft und schließlich in wesentlichen Punkten als gesetzwidrig
       eingestuft wurde. So war es Ende Februar bereits der Initiative
       „Volksentscheid Fahrrad“ ergangen: Das Land dürfe Fahrradstraßen und andere
       Radwege nicht so einrichten wie im Entwurf vorgesehen, da dafür die
       Gesetzgebungsbefugnis fehle, lautete damals das Ergebnis der Prüfung.
       
       Die Radlerinitiative warf Geisel eine Verzögerungstaktik vor, die
       „angesichts des Rekordhochs an getöteten Radfahrern“ nicht hinnehmbar sei.
       Die Innenverwaltung hatte neun Monate für die Prüfung gebraucht, obwohl
       bereits im Oktober 2016 ein beauftragtes Gutachten vorlag, wie die taz
       Anfang Januar enthüllt hatte.
       
       Die gleiche Kritik äußert nun Mareike Witt: „Die Prüfung ist vom Senat
       verschleppt worden.“ Obwohl laut Witt das vom Senat in Auftrag gegebene
       verfassungsrechtliche Gutachten bereits im Oktober vorlag, kam erst im
       April die Mitteilung der Verwaltung. „Das sind über zehn Monate,
       normalerweise werden zwei Monate benötigt.“
       
       Die Initiative hatte eine Abstimmung über ihren Gesetzentwurf am Tag der
       Bundestagswahl Ende September angestrebt, um nicht am Quorum zu scheitern.
       Dieses ist für verfassungsändernde Initiativen deutlich höher als für
       einfache. „Diese absichtlich lange Prüfung hat das verhindert“, so Witt.
       Diese Taktik des Senats sei ein weiterer Beleg dafür, „dass unser
       Volksbegehren nötiger denn je ist: Die Prüfung durch den Senat muss
       befristet werden.“ Auch das steht im Entwurf der Initiative.
       
       21 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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