# taz.de -- Initiative „Volksentscheid Fahrrad“: Das Radgesetz lebt
       
       > Die Volksentscheid-Initiative gibt sich trotz des Rechtsgutachtens zum
       > Berliner Radgesetz optimistisch. Beanstandete Punkte ließen sich smart
       > lösen.
       
 (IMG) Bild: Da geht noch was – bzw. rollt!
       
       Ist das Berliner Radgesetz tot? Nach der Veröffentlichung des
       Rechtsgutachtens, das noch die alte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
       unter Andreas Geisel (SPD) in Auftrag gegeben hatte, um Bedenken gegen das
       Radgesetz der Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ auszuloten, gibt es
       sorgenvolle bis hämische Stimmen, die das behaupten. Ganz anders die
       InitiatorInnen selbst: Sie sprühen vor Zuversicht, dass sie in
       Zusammenarbeit mit der neuen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
       Klimaschutz schon bald ein modifiziertes Radgesetz auf den Weg bringen
       werden. „Wir sind total optimistisch“, so ein gut gelaunter Heinrich
       Strößenreuther vom „Volksentscheid Fahrrad“.
       
       Zwar wollen die Anmelder des Volksbegehrens das Gutachten noch in Ruhe
       prüfen, die Expertise der Kanzlei, aus der die Stellungnahme stammt, ziehen
       sie aber nicht in Zweifel. Dabei sind die Argumentationslinien für
       juristische Laien nur schwer nachvollziehbar: Die beanstandete
       Unvereinbarkeit einzelner Radgesetz-Paragrafen mit der
       Straßenverkehrsordnung (StVO) – die Bundessache ist – ergibt sich meist gar
       nicht aus dem Wortlaut der Gesetzestexte, sondern aus dem Verweis auf die
       bisherige Rechtsprechung. Hier dürfte es zumindest
       Interpretationsspielräume geben.
       
       Die Hauptkritik der Initiative im Zusammenhang mit dem Gutachten richtet
       sich gegen die vorige Senatsverwaltung: Die habe den externen Anwälten
       lediglich den Auftrag erteilt, nach Unvereinbarkeiten zu suchen – und nicht
       nach möglichen Kompromissen, etwa in Form alternativer Formulierungen.
       Andererseits, so Mitinitiatorin Kerstin Stark, sei der „Löwenanteil“ des
       Radgesetzes „unbeanstandet“ geblieben. Bei den monierten Punkten – wie den
       350 Kilometer einzurichtenden Fahrradstraßen – müsse nun wohl „Straßenrecht
       statt Straßenverkehrsrecht“ zur Anwendung kommen, um die Ziele des Gesetzes
       zu gewährleisten.
       
       ## Dann eben Poller
       
       Der Unterschied liegt darin, dass nach Auffassung der Gutachter der
       Landesgesetzgeber nicht einfach die Ausweisung einer bestimmten Zahl von
       Radstraßenkilometern pro Jahr durch Ausschilderung nach StVO anordnen kann.
       Dagegen seien „smarte bauliche Maßnahmen“ wie Poller, die den Autoverkehr
       einschränkten, juristisch unbedenklich, sagt Heinrich Strößenreuther. Ob
       solche Maßnahmen, die erheblich teurer sein dürften als die bislang
       angedachte Ausschilderung, im Sinne des Senats sind, steht auf einem
       anderen Blatt.
       
       Die Initiative erwartet jetzt, dass schon Anfang Februar die Verhandlungen
       über ein funktionierendes Radgesetz mit Senatorin Regine Günther
       (parteilos, für Bündnis 90/Grüne) und ihrer Verwaltung aufgenommen werden.
       Günthers Sprecher Matthias Tang wollte sich auf keinen Termin festlegen,
       bestätigte der taz aber, dass die Verwaltung „mit Hochdruck“ an einem
       Gesetzentwurf arbeite. Er gehe davon aus, „dass die Initiative Ende dieses
       Monats Bescheid erhält“, so Tang.
       
       Tatsächlich steht im „100-Tage-Programm“ des rot-rot-grünen Senats: „Im
       Dialog mit dem Volksentscheid Fahrrad und weiteren Verbänden wird ein
       Radverkehrsgesetz als erster Baustein eines Mobilitätsgesetzes auf den Weg
       gebracht.“ Wie zu hören war, könnte ein juristisch „sauberes“ Gesetz die
       konkreten Forderungen wie Radstraßenkilometer aus dem Gesetz selbst in
       einen angehängten „Maßnahmenkatalog“ verlagern. Dann müsste der
       „Volksentscheid Fahrrad“ nur noch bereit sein, für eine solche Lösung die
       Anmeldung zum Volksbegehren zurückzuziehen.
       
       20 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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