# taz.de -- Rechtliche Prüfung der Berliner Initiative: Rad-Volksentscheid droht zu kippen
       
       > Laut einem bisher unveröffentlichtem Schreiben der Verkehrsverwaltung ist
       > der Entwurf des Radgesetzes nicht umsetzbar. Die Initiative wäre
       > entmachtet.
       
 (IMG) Bild: Wohin führt der Weg der Initiative Volksentscheid Fahrrad?
       
       Die Initiative Volksentscheid Fahrrad droht ihr Druckmittel zu verlieren:
       Ihr Entwurf eines Radgesetzes ist in wesentlichen Teilen nichtig. Zu diesem
       Schluss ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr unter dem
       damaligen Senator Andreas Geisel (SPD) gekommen, die den Entwurf
       fachrechtlich prüfen musste. Angesichts dieser Einschätzung ist fraglich,
       ob die Innenverwaltung ein Volksbegehren zulässt. Die Initiative könnte
       dann nicht mehr mit einem Volksentscheid drohen und so Druck auf
       Rot-Rot-Grün aufbauen.
       
       Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übermittelte ihre Bewertung
       Anfang Dezember an die Innenverwaltung in einem vierseitigen Schreiben, das
       der taz nun vorgelegen hat. Darin heißt es: „Das Land Berlin hat keine
       Gesetzgebungsbefugnis für die im Gesetzentwurf enthaltenen
       straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.“ Dies betreffe insbesondere
       Regelungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen, grüner Welle und
       Radschnellwegen – also wichtige Teile des von der Initiative geplanten
       Gesetzes.
       
       Die frühere SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und
       Verkehr stützt sich in ihrem Urteil auf ein Gutachten der renommierten
       Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs vom 12. Oktober 2016. Danach
       sind vor allem die in Teil zwei des Radgesetzentwurfs enthaltenen
       Bestimmungen über die Schaffung des Berliner Radverkehrsnetzes und die
       Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs „überwiegend nicht mit den
       bundesrechtlichen Vorgaben des Straßenverkehrsrechts vereinbar“.
       
       Das Schreiben der Senatsverwaltung ist vom 7. Dezember, also dem letzten
       Tag, an dem Geisel Verkehrssenator war. Tags darauf wurde er zum
       Innensenator ernannt und ist damit nun für die abschließende juristische
       Prüfung des Volksbegehrens zuständig. Geisel wird also auf der Grundlage
       der Bewertung seiner einstigen Verwaltung urteilen.
       
       Geisels damaliger und heutiger Sprecher Martin Pallgen wollte sich auf
       Anfrage nicht zum Inhalt des Schreibens äußern, da das Verfahren noch
       laufe. Er bestätigte aber, dass mit der Arbeit der Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung die „wesentliche Prüfung des Gesetzentwurfs abgeschlossen
       ist“. Spätestens bis Anfang Februar werde die Innenverwaltung die
       Entscheidung über die Rechtmäßigkeit getroffen haben.
       
       ## Bloß keine Papiertiger
       
       Im Frühsommer 2016 hatte die Initiative Volksentscheid Fahrrad innerhalb
       eines Monats rund 90.000 Unterschriften – und damit viermal so viel wie
       nötig – für ihren Gesetzentwurf gesammelt, der Rad fahren in Berlin
       sicherer machen soll. Hauptforderungen sind unter anderem 350 Kilometer
       Fahrradstraßen, zwei Meter breite Radwege an jeder Hauptstraße und die
       Einrichtung von Radschnellwegen. Zudem forderten die Initiatoren um
       Heinrich Strößenreuther stets eine Verbindlichkeit des Gesetzes: also
       zeitliche und räumliche Vorgaben, zum Beispiel bis wann wie viele Kilometer
       neuer Wege fertig sein müssen.
       
       Die Verfahren der direkten Demokratie in Berlin sehen vor, dass nach der
       ersten Sammlung von Unterschriften die Senatsverwaltung für Inneres die
       Rechtmäßigkeit des Begehrens prüfen muss. Die fachrechtliche Prüfung
       übernimmt im Auftrag der Innenverwaltung in diesem Fall die
       Senatsverwaltung für Verkehr.
       
       Sie moniert in dem Schreiben vom 7. Dezember neben der fehlenden
       Gesetzgebungskompetenz des Landes auch Ungenauigkeiten im Gesetzentwurf.
       Kritisiert wird zudem, dass die Vorgaben, vor allem zeitlicher,
       inhaltlicher und räumlicher Art, zwar gut gemeint, aber schlecht gedacht
       seien. „Die vorgegebenen [..] Zeit-, Qualitäts-, und Mengenziele führen
       dazu, dass jede Änderung der Rahmenbedingungen mit einem
       Gesetzesänderungsverfahrens einher gehen muss“.
       
       Auch würden zum Beispiel die geforderten 200.000 neuen Fahrradabstellplätze
       innerhalb von acht Jahren, „ohne Bedarfsnachweis gegen das Gebot des
       wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung“ verstoßen.
       
       Ähnlich hatte sich der damalige Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler
       (SPD) in einem Streitgespräch mit Strößenreuther in der taz bereits im Mai
       geäußert. Gaebler wörtlich: „Ich glaube tatsächlich, dass ein Gesetz an
       dieser Stelle nicht das richtige Mittel ist. Es geht hier größtenteils um
       bundesrechtliche Regelungen. [. . .] Es funktioniert nicht, durch ein
       Landesgesetz die Abwägungsregelung der Straßenverkehrsordnung außer Kraft
       zu setzen.“
       
       Für die Initiative verändert sich mit der negativen Einschätzung die Lage.
       Ihr wichtigstes Druckmittel – die Drohung mit einem Volksentscheid – könnte
       wegfallen. Nach Ansicht des neuen rot-rot-grünen Senats braucht es dieses
       Druckmittel ohnehin nicht mehr. In den Koalitionsverhandlungen hatte man
       sich bereits darauf geeinigt, ab 2019 jährlich 51 Millionen Euro für die
       Umsetzung eines Radgesetzes bereitzustellen. Dieses Gesetz soll bereits
       Ende März beschlossen sein.
       
       Am Freitag traf sich die neue Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos,
       für die Grünen) erstmals mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad –
       offiziell zum Kennenlernen. In dem Gespräch wollten die Radaktivisten aber
       auch abklären, welche Priorität der Radverkehr bei der neuen Senatorin hat
       und ob es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs gibt.
       
       Strößenreuther sprach am Freitagnachmittag von einem „guten Gespräch“, bei
       dem man Positionen ausgetauscht habe und das „leider nur eine Stunde“
       dauerte. Ähnlich äußerte sich Günthers Sprecher Matthias Tang: Man teile
       die Ziele der Initiative und habe vereinbart, im Gespräch zu bleiben.
       Termine dafür gebe es aber bisher nicht.
       
       Was die Zulässigkeit eines Volksentscheids angeht, so Tang, warte die
       Verkehrsverwaltung auf die Entscheidung des Innensenators. Das oben
       zitierte Schreiben sei schließlich die Einschätzung der früheren
       Verkehrsverwaltung.
       
       Es sei jedenfalls kein Thema in dem Gespräch gewesen, sagte Strößenreuther
       am Freitagnachmittag der taz. Er sei jedoch nicht überrascht über die
       negative Einschätzung des Radgesetzentwurfs durch die alte Senatsverwaltung
       für Verkehr: „Ich hatte das vermutet.“ Nun müsse sich die neue Senatorin
       überlegen, ob sie sich dieser Position anschließen will oder nicht.
       Strößenreuther: „Wir müssen abwarten, was da passiert.“
       
       6 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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