# taz.de -- Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt: Abschiebung aussetzen
       
       > Opfer rechter Gewalt in Brandenburg sollen nicht abgeschoben werden. Auch
       > wenn ihr Asylantrag abgelehnt worden ist.
       
 (IMG) Bild: In Brandenburg sollen abgelehnte Asylbewerber, die Opfer rechter Gewalt wurden, nicht mehr abgeschoben werden
       
       Berlin taz | Rechte Gewalttäter könnten künftig dazu beitragen, dass
       Asylbewerber länger im Land bleiben: Brandenburg gewährt ihren Opfern ein
       Bleiberecht. Dass Innenministerium hat die kommunalen Ausländerbehörden
       dazu aufgefordert, „die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger im
       Ermessenswege auszusetzen“.
       
       Die Behörden sollen Gesetze anwenden, die eigentlich bereits bestehen.
       Schon jetzt dürfen abgelehnte Asylbewerber aus „humanitären oder
       persönlichen Gründen“ bleiben. Zu diesen Gründen zählt das Land Brandenburg
       künftig die Nachwirkungen rechter Straftaten. Das Opfer solle „eine
       Wiedergutmachung erfahren und es soll ihm Sicherheit und Schutz angeboten
       werden“, heißt es in dem Erlass.
       
       Das „erhebliche öffentliche Interesse“ an solchen Fällen sei ein weiterer
       Grund, Opfer nicht abzuschieben. Täter sollen abgeschreckt werden, indem
       „ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit
       widerfährt“. Genau das wollen die Rechten vermutlich nicht.
       
       Als „wichtiges Signal nicht nur an die Opfer, sondern auch an die Täter“
       bezeichnete die Antifaschismus-Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag
       Martina Renner den Erlass. Immerhin seien die Betroffenen als
       Schutzsuchende hierher gekommen. „Wenn unser Land nicht in der Lage ist,
       sie zu schützen, haben sie auch eine Entschädigung verdient“, sagte Renner
       der taz. Sie hoffe, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgten.
       
       Profitieren sollen von dem Erlass nur Asylbewerber, die selbst noch nicht
       straffällig geworden sind. Zudem muss ein dringender Verdacht bestehen,
       dass der oder die Täter aus rechter Motivation gehandelt haben. Der
       Straftat muss „ein gewisses Gewicht zukommen“; konkret geht es laut dem
       Innenministerium um Körperverletzung, versuchte Tötungsdelikte, Brand- und
       Sprengstoffdelikte, Freiheitsberaubung, Erpressung, Einbruch und sexuelle
       Übergriffe. Um Missbrauch vorzubeugen, sollen Behörden und
       Staatsanwaltschaften prüfen, ob Betroffene die Tat vorgetäuscht oder selbst
       verursacht haben.
       
       Im April hatte der Landtag das Ministerium aufgefordert, sich mit dem Thema
       zu beschäftigen. Die Parlamentarier begründeten die Aufforderung damit,
       dass eine drohende Abschiebung die Betroffenen sowieso schon schwer
       belaste: Zu dieser schweren Situation „treten die physischen und
       psychischen Folgen einer Gewalttat“. Laut Innenministerium waren 2015 in
       Brandenburg 1.581 Straftaten politisch rechtsmotiviert.
       
       3 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Anzlinger
       
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