# taz.de -- Rechtsextreme Gewalt gegen Geflüchtete: Raus, du Opfer
       
       > Brandenburg will Flüchtlinge, die Opfer rechter Gewalt wurden, nicht
       > abschieben. Die Bundesregierung ist gegen ein solches Bleiberecht.
       
 (IMG) Bild: Ob er wohl noch hier ist? Über 15 Jahre ist die Attacke auf das Asylheim in Hoyerswerda her
       
       Berlin taz | Wer von Nazis verprügelt wurde, darf trotzdem abgeschoben
       werden – das ist, sinngemäß, die Antwort der Bundesregierung auf eine
       Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Die Große Koalition werde vor Ende
       ihrer Amtszeit kein Gesetz vorschlagen, das ein Bleiberecht für Opfer
       rechter Gewalt beinhaltet.
       
       Anscheinend ist nicht geplant, bundesweit anzuwenden, was in Brandenburg
       als einzigem Bundesland seit Januar gilt: Dort hat das Innenministerium per
       Erlass die kommunalen Ausländerämter dazu aufgefordert, „die Abschiebung
       vollziehbar Ausreisepflichtiger im Ermessenswege auszusetzen“. Die Behörden
       sollen bestehende Gesetze anwenden, aber anders auslegen, indem sie das
       Bleiberecht aus „humanitären oder persönlichen Gründen“ bei Betroffenen
       anwenden.
       
       „Ein allgemeines gruppenbezogenes Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt wird
       nicht zuletzt auch aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes kritisch
       bewertet“, so die Bundesregierung, „da eine Privilegierung ausländischer
       Opfer rechter Gewalt gegenüber anderen, ausländischen wie deutschen
       Gewaltopfern, erfolgen würde“.
       
       Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck kann diese Logik nicht
       nachvollziehen. Als migrationspolitischer Sprecher der Grünen hat er die
       Anfrage gestellt. Gegenüber der taz kommentierte er, die Regierung könne
       nicht mit Privilegierung argumentieren, weil Deutsche „ohnehin in
       Deutschland bleiben dürfen und keiner Aufenthaltserlaubnis bedürfen“. Er
       sieht auch keine Ungleichbehandlung, sondern eher „Differenzierungen“. Die
       seien gerechtfertigt, wenn sie „einem legitimen Zweck dienen“ und das sei
       „bei der Bekämpfung rechter Gewalt sicherlich der Fall“, so Beck zur taz.
       
       ## Wunden versorgen und Traumata therapieren
       
       Laut dem Innenministerium haben Rechte im letzten Jahr 527 Gewaltdelikte
       gegen Geflüchtete und Asylbewerber*innen begangen. Mit Abstand am meisten
       Vorfälle gab es demnach in Brandenburg.
       
       Das Potsdamer Parlament hofft mit seinem Erlass unter anderem Täter*innen
       abzuschrecken. Denn die wollen bestimmt nicht, dass Geflüchtete ihretwegen
       in Deutschland bleiben. Außerdem sollen Opfer „eine Wiedergutmachung
       erfahren“ und in Deutschland die Chance bekommen, Wunden zu versorgen und
       Traumata zu therapieren. Laut dem Erlass sollten sie auch hier bleiben, um
       im Falle eines Prozesses gegen Gewalttäter*innen auszusagen.
       
       Laut der Antwort auf die Anfrage reichen existierende Ausnahmeregeln
       „grundsätzlich aus, um auch Opfern rechter Gewalt einen gesicherten
       Verbleib im Bundesgebiet für ihre Anwesenheit als Opferzeugen im
       Strafprozess zu verschaffen“. Wie viele Opfer der 527 Gewaltdelikte die
       Prozesse miterlebt haben, wie viele davor abgeschoben wurden und wie viele
       nach dem Verfahren: Das alles kann die Regierung nicht beantworten.
       
       3 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Anzlinger
       
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