# taz.de -- Kein Bleiberecht für Gewaltopfer: Der Bund zeigt Härte
       
       > Berlin führt ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ein, Thüringen will
       > folgen. Der Bund hält nichts davon: Das berge zu hohes
       > „Missbrauchspotenzial“.
       
 (IMG) Bild: Ein bleiberechtliches Signal gegen rechte Gewalt? Vorerst nur aus Brandenburg und Berlin
       
       Berlin taz | Diese Woche verkündete Berlins Innensenator Andreas Geisel
       (SPD) seinen Beschluss: Abschiebepflichtige Migranten, die Opfer rechter
       Gewalt wurden, erhalten ab sofort ein Bleiberecht. „Den Tätern muss klar
       gemacht werden, dass ihre Straftaten zu nichts führen und genau das
       Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben“, stellte
       Geisel klar.
       
       Das rot-rot-grün geführte Berlin ist damit nach dem rot-roten Brandenburg
       das zweite Bundesland, das diese Regelung einführt. Auf der
       Innenministerkonferenz, die Anfang der Woche in Dresden tagte, warben beide
       Länder für ihre Idee.
       
       Unterstützung kommt auch von den Grünen im Bundestag, sie fordern den
       Erlass im Bund. „Die Berliner Weisung setzt die Große Koalition unter
       Zugzwang“, sagte Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik. „Ein
       Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten müsste auf Bundesebene
       geschaffen werden.“ Eine Anzeigebereitschaft der Betroffenen könnte so
       erhöht, die Aufklärung der Straftaten verbessert werden, so Beck.
       
       Bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) indes stößt die Forderung
       auf Granit. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt werde es nicht geben,
       sagte sein Sprecher der taz. „Aus Sicht des Bundesinnenministeriums sind
       diese Regelungen zur Bekämpfung rechtsmotivierte Gewaltstraftaten
       ungeeignet.“ Sie würden ein „erhebliches Missbrauchspotenzial“ bergen.
       Dies, so der Sprecher, habe de Maizière auch auf der Innenministerkonferenz
       bekräftigt. „Die Ahndung rassistisch oder extremistisch motivierter
       Straftaten muss den Strafgerichten vorbehalten bleiben und lässt sich nicht
       aufenthaltsrechtlich lösen.“
       
       Berlins Innensenator Geisel hat einem Missbrauch der Regelung vorgebeugt.
       Stelle sich heraus, dass Betroffene selbst für ihre Opferrolle
       verantwortlich seien, gebe es kein Bleiberecht, teilte seine Verwaltung
       mit. Gleiches gelte für verurteilte Straftäter oder Gefährder.
       
       Auf Länderebene hat sich dagegen bereits ein weiterer Nachahmer gefunden:
       Thüringen. Das rot-rot-grün geführte Land will als nächstes die
       Bleiberechtsregelung einführen. Ein entsprechender Erlass werde derzeit
       erarbeitet, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Donnerstag
       der taz.
       
       15 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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