# taz.de -- Mehr Sicherheit: Streit um mehr Kameras
       
       > Nach dem Anschlag am Breitscheidplatz fordert die CDU mehr
       > Videoüberwachung. Der rot-rot-grüne Senat will aber erst die Ermittlungen
       > abwarten.
       
 (IMG) Bild: Videoüberachtung: In Duisburg-Marxloh bereits Realität
       
       Die rot-rot-grüne Koalition warnt vor übereilten Schlüssen aus dem Anschlag
       am Breitscheidplatz. „Die Vorstellung, dass wir eben mal Kameras an
       öffentlichen Plätzen installieren und die Polizei wertet ständig Livebilder
       aus, ist ein Hirngespinst“, sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen,
       Benedikt Lux, der taz. Die Einführung einer Videoüberwachung an
       öffentlichen Plätzen würde mehrere Jahre dauern. Lux plädiert deshalb
       dafür, genau abzuwägen, wie man auf den Anschlag mit zwölf Toten vom 19.
       Dezember reagiere. „Jede Maßnahme für mehr Sicherheit hat ihren Preis“, so
       der Grüne.
       
       Lux reagierte damit auf Forderungen von Bundesinnenminister Thomas de
       Maizière (CDU) an den Berliner Senat, seine Haltung zur Videoüberwachung
       „dringend“ zu überdenken. In der Bild am Sonntag hatte de Maizière gesagt:
       „Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das die
       Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen erleichtert und damit einen
       wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leisten wird.“
       
       Demgegenüber hatte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, dass
       man sich von den Forderungen der CDU nicht unter Druck setzen lasse. Nach
       dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt sollten erst einmal die Ermittlungen
       zu Ende geführt werden, sagte Geisels Sprecher Martin Pallgen. „Dann können
       wir in die politische Diskussion einsteigen. Jetzt halten wir das für
       verfrüht.“ Zugleich betonte Pallgen, das Thema müsse angesichts der
       veränderten Lage neu bewertet werden.
       
       Burkard Dregger, Innenpolitiker der Berliner CDU, erklärte, die Debatte
       über Videoüberwachung öffentlicher Plätze komme nicht verfrüht, sondern
       eindeutig zu spät. Die Innenverwaltung sollte sich die laut Dregger zynisch
       anmutende Bewertung sparen. Sie sollte „lieber überlegen, wie man die
       Sicherheitsarchitektur in der Stadt sachgerecht stärken könnte“. Terror sei
       nie privat, und ein Verzicht auf Videoüberwachung könne in diesem
       Zusammenhang deshalb nie mit dem Hinweis auf Privatsphäre begründet werden,
       so Dregger.
       
       In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich 73
       Prozent dafür aus, die Polizeikräfte aufzustocken. Eine große Mehrheit von
       60 Prozent der Deutschen ist für eine stärkere Videoüberwachung
       öffentlicher Räume.
       
       Der Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz an der Gedächtniskirche wurde nicht
       mit Kameras observiert. Bislang wird nur das Holocaustmahnmal als Ort des
       öffentlichen Raums videoüberwacht. Bei der BVG sind alle Bahnen und
       Bahnhöfe mit Kameras ausgestattet, die S-Bahn rüstet gerade nach. Darüber
       hinaus gibt es an acht großen Berliner Bahnhöfen Videoüberwachung, darunter
       am Alexanderplatz, am Zoologischen Garten und am Gesundbrunnen. CDU-Mann
       Dregger fordert, auch öffentliche Plätze wie das Kottbusser Tor mit Kameras
       zu überwachen.
       
       Schon vor der Debatte über mehr Kameras hatte der Senat bei einer
       Sondersitzung des Innenausschusses am Freitag erklärt, dass die Behörden
       ein mögliches Verbot des Moschee-Vereins „Fussilet 33“ prüfen, in dem auch
       der mutmaßliche Attentäter vom Breitscheidplatz verkehrt haben soll.
       Meldungen, dass der bei Mailand erschossene Anis Amri kurz nach dem
       Anschlag die Moschee in Moabit aufgesucht habe, erwiesen sich aber als
       falsch. Die Person, die auf einem Überwachungsvideo zu sehen war, sei eine
       andere gewesen.
       
       Derzeit werde geprüft, „ob man hier kurzfristig tätig werden kann“, sagte
       Innenstaatssekretär Torsten Akmann im Innenausschuss. Es gehe um die Frage,
       ob „Verbotstatbestände“ vorliegen, die einen solchen Schritt
       rechtfertigten. Dazu könnten Strafverfahren gegen Beteiligte gehören oder
       Hinweise auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen.
       
       Innensenator Geisel sagte nach der Sitzung, man wolle das „jetzt noch
       einmal besonders intensiv betrachten und möglichst schnell zu Ergebnissen
       kommen“. Über ein Verbot war schon 2015 diskutiert worden. Der
       Moschee-Verein gilt beim Verfassungsschutz als Treffpunkt von Islamisten.
       
       26 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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