# taz.de -- Airbnb-Wohnungen in Berlin: Ein Verbot, viele Schlupflöcher
       
       > Seit Mai gilt ein Gesetz gegen illegale Ferienwohnungen. Es ist nun
       > schwieriger, über Airbnb zu vermieten. Zahlen zeigen: Nicht alle schreckt
       > das ab.
       
 (IMG) Bild: Hier müssten doch eigentlich genug Leute wohnen können
       
       Berlin taz | „Fabian“ lächelt freundlich in die Kamera, das Foto sieht aus
       wie aus einer Bewerbungsmappe. Beim Punkt „Verifizierte Angaben“ auf Airbnb
       sind die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und ein gültiger
       Lichtbildausweis abgehakt. 18 Wohnungsangebote hat er ins Netz gestellt,
       laut einer Analyse des Studios Karat, eines datenjournalistischen Projekts
       der FH Potsdam, liegt er damit in Berlin auf Platz 6. Alles legal? Wer
       weiß. Auf Anfragen der taz antwortet der Nutzer nicht.
       
       [1][Seit Mai gilt in Berlin das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot] in
       vollem Umfang. Es soll vor allem AnbieterInnen auf Internetplattformen wie
       Airbnb, 9flats oder Wimdu treffen. Menschen, die ihre Wohnungen ohne
       Genehmigung als Ferienwohnung vermieten. „Wenn man eine geringe Miete von
       etwa 500 Euro im Monat zahlt und über Airbnb 3.000 Euro verlangt, kann man
       richtig Geld damit machen“, sagt Stephan von Dassel, Bezirksbürgermeister
       von Berlin-Mitte. Das Problem: Dem Wohnungsmarkt werden so Tausende
       Wohnungen entzogen – vor allem im niedrigen Preissegment.
       
       Aber wie effektiv Gesetze wie das in Berlin sind, ist fraglich. Auf Airbnb
       wurden einst etwa 19.000 Berliner Wohnungen angeboten. Unmittelbar vor
       Einführung des Zweckentfremdungsverbots sank die Anzahl auf etwa 11.000,
       allerdings ist sie inzwischen wieder gestiegen – nach Angaben des Studios
       Karat auf etwa 12.400.
       
       Lässt der Abschreckungseffekt also schon wieder nach? Das Problem, sagt von
       Dassel, sei der Verwaltungsaufwand. Bis VermieterInnen zu hohen Geldstrafen
       verurteilt würden, dauere es schätzungsweise anderthalb Jahre. Das Verbot
       ist aber erst ein halbes Jahr alt. „Es dauert halt viel länger, als die
       Leute glauben“, sagt von Dassel. Das Verbot hält er trotzdem für richtig.
       
       ## Harte Sanktionen verteilen
       
       Alexander Schwarz, Chef von Airbnb in Deutschland, sieht das anders. „Nicht
       progressiv“ sei das Gesetz, es schade Berlin als Tourismusstandort, sagte
       er vor Kurzem [2][auf einer Podiumsdiskussion]. Doch wem soll Berlin
       dienen? Den BewohnerInnen oder den TouristInnen?
       
       Airbnb meint, [3][das mit dem Gesetz vor allem sogenannte „Home Sharer“
       getroffen würde]n. Menschen also, die ihr Zimmer oder ihre Wohnung nur
       zeitweise untervermieten und damit keinen großen Gewinn machen. In einer
       Stellungnahme heißt es: „Hamburg, wie auch zahlreiche andere Städte auf der
       Welt, differenziert klar zwischen Home Sharern und anderen Anbietern“. In
       Hamburg dürften NutzerInnen ihren Hauptwohnsitz bis zu 180 Tage im Jahr
       vermieten
       
       Das Problem, sagt von Dassel: Die KollegInnen in Hamburg seien unzufrieden
       mit ihrem Gesetz. Sie könnten nicht kontrollieren, ob die VermieterInnen
       sich dran halten. Berlin habe ein strengeres Gesetz geschaffen und könne
       harte Sanktionen verteilen – wenn illegale Anbieter denn erwischt werden.
       Dassel versteht nicht, warum Airbnb der Stadt nicht die Adressen der
       Anbieter überlässt. Dann könne man leicht nachprüfen, wer nun eine
       Genehmigung hat oder seine Wohnung illegal untervermietet.
       
       ## 95 Prozent seines Unterhalts verdient er damit
       
       Aber selbst in diesem Fall blieben Schlupflöcher. Etwa beim Angebot eines
       Airbnb-Nutzers, der anonym bleiben möchte: Nach eigenen Angaben kaufte er
       ab dem Jahr 2011 nach und nach vier Wohnungen im Sprengelkiez im Bezirk
       Wedding – eine für den Eigengebrauch, die anderen für Vermietungen an
       Urlauber. 95 Prozent seines Lebensunterhalts verdient er damit. Das
       Zweckentfremdungsgesetz hätte seine Geschäftsgrundlage beinahe zerstört.
       
       Ausgerechnet eine Beamtin des Wohnungsamtes gab ihm aber einen Tipp: Wenn
       er nur die Hälfte einer gesamten Wohnung vermietet, ist das auch ohne
       Ausnahmegenehmigung legal. Also legte er die Wohnungen zusammen. Es
       entstand eine Luxus-Maisonettewohnung, 240 Quadratmeter auf zwei
       Stockwerken. Einen Teil davon bewohnt er mit seiner Familie, den anderen
       vermietet er.
       
       „Die Stadt würde die Wohnungen schon gerne einzeln haben. Das würde auch
       richtig helfen“, sagt der Airbnb-Nutzer. Eine Handhabe haben die Behörden
       aber nicht. Und wenn die Stadt ihr Gesetz verschärfen würde, sodass der
       User seine jetzige Praxis ohne Ausnahmegenehmigung nicht fortführen dürfte?
       Dann, so sagt er, würde er seine Wohnungen wahrscheinlich möbliert für je
       zwei Monate vermieten. In dem Fall wäre er nämlich nicht vom
       Zweckentfremdungsverbot betroffen und dennoch vom Mietpreisspiegel
       entbunden. Die Wohnungen würden dem regulären Markt aber weiterhin nicht
       wiederzugeführt.
       
       12 Dec 2016
       
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 (DIR) Valerie Höhne
       
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