# taz.de -- Das bleibt von der Woche II: Urteil ohne dramatische Folgen
       
       > Es gibt Schlimmeres als die Ausnahme beim Ferienwohnungsverbot.
       
 (IMG) Bild: Steht das Sofa in einer Zweitwohnung? Dann sind Touristen willkommen.
       
       Während andere Leute Urlaub machen, viele gerne auch in Berlin, arbeiteten
       die Beschäftigten des Verwaltungsgerichts weiter – und bescherten der Stadt
       und ihren BesucherInnen am Dienstag ein Urteil, das für Aufregung sorgte.
       Eigentümer von Zweitwohnungen unterliegen nicht dem
       Zweckentfremdungsverbot, sie dürfen ihre Immobilien an Feriengäste
       vermieten, entschieden die Richter. Und schufen damit die erste Ausnahme
       vom Ferienwohnungsverbot.
       
       Schlecht gemacht ist das Gesetz!, schimpften die einen. Jetzt werden sich
       noch mehr Bonzen eine Zweitwohnung in Berlin kaufen!, stöhnten die anderen.
       Mit diesem Urteil stehe die gesamte Stadtentwicklungsstrategie der SPD auf
       der Kippe!, warnte gar ein Kollege – und stellte die Einschränkung des
       Zweckentfremdungsverbots auf eine Stufe mit dem Scheitern der
       Mietpreisbremse.
       
       Das trifft die Sache aber nicht. Es war nie zu erwarten, dass das
       Ferienwohnungsverbot die Mietsteigerungen in Berlin ernsthaft drosseln
       würde. Dafür sind die Zahlen zu gering. Schätzungen zufolge gibt es 24.000
       Unterkünfte in der Stadt. Ferienwohnungen machen also nur 1,2 Prozent aller
       1,9 Millionen Berliner Wohnungen aus.
       
       Die öffentliche Debatte über das Verbot war ungleich größer. Doch ging es
       dabei immer auch um Symbolpolitik. Falsch ist das Gesetz deshalb noch lange
       nicht: Jede Wohnung, die dem normalen Mietmarkt wieder zur Verfügung steht,
       ist schließlich ein Gewinn.
       
       Ja, es kann sein, dass der ein oder andere das Urteil als Schlupfloch nutzt
       und seine Wohnung als Zweitwohnung doch wieder an Touristen vermietet.
       Dramatisch sind die Folgen des Urteils aber sicher nicht.
       
       Die Mietpreisbremse betrifft dagegen alle neuen Mietverträge der Stadt.
       Wäre sie gut gemacht, hätte sie großen Einfluss auf die Entwicklung des
       Marktes. Ihre Wirkungslosigkeit ist ungleich schlimmer. Darüber sollte man
       sich wirklich aufregen.
       
       13 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
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