# taz.de -- Urteil zum Ferienwohnungsverbot: Senat will abwarten und lesen
       
       > Das Oberverwaltungsgericht zweifelt an der Zulässigkeit des Verbots von
       > Ferienwohnungen. Nun sei das Bundesverfassungsgericht am Zug, sagt der
       > Senat.
       
 (IMG) Bild: Der Schlüssel zur Ferienwohnung
       
       Berlin (dpa) | Der Berliner Senat sieht trotz eines kritischen
       Gerichtsurteils zum gesetzlichen Verbot von Ferienwohnungen vorerst keinen
       Handlungsbedarf. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) teilte am Freitag zu
       der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit: „Der Senat wird
       zunächst die schriftliche Begründung abwarten und das weitere Vorgehen
       prüfen. Nun liegt der Ball erst einmal beim Bundesverfassungsgericht.“ Sie
       fügte hinzu, es gebe keinen Anlass, die Verbotsverfahren für Wohnungen
       auszusetzen, die von der anstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung
       nicht betroffen seien.
       
       Das Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot von
       Ferienwohnungen sei möglicherweise teilweise verfassungswidrig. Die Zweifel
       des Gerichts gelten einer rückwirkenden Regelung für schon länger
       bestehende Ferienwohnungen. Sie greife „unverhältnismäßig in die
       Grundrechte der Eigentümer und Vermieter ein“, hieß es. Es gebe keine
       Rechtfertigung, „Eigentümer zu zwingen, gewerblich genutzte Räumlichkeiten
       in Wohnraum (zurück) zu verwandeln“.
       
       Die Grünen-Politikerin Schmidberger betonte im Sender RBB, dass sich die
       Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das
       Gesetz gegen die Ferienwohnungen zu evaluieren und zu verbessern.
       
       Die oppositionelle CDU regte an, bei dem Verbot der Ferienwohnungen genauer
       nach Innenstadt und Stadtrand sowie nach privaten und gewerblichen
       Vermietern zu unterscheiden.
       
       Die FDP bezeichnete die Gerichtsentscheidung hingegen als „schallende
       Ohrfeige“ für den Berliner Senat. Die Abgeordnete Maren Jasper-Winter
       erklärte: „Bei den Mängeln, die jetzt schon auf dem Tisch liegen, sollte
       der Senat das Gesetz am besten gleich abschaffen.“ Bei 160.000 fehlenden
       Wohnungen und einem jährlichen Bedarf von 20.000 neuen Wohnungen seien
       knapp 10.000 Ferienwohnungen nicht das eigentliche Problem.
       
       Die Internetfirma Airbnb, die gegen Gebühren Ferienwohnungen vermittelt,
       teilte mit, das Urteil zeige, dass das Gesetz rechtswidrig sei. Man müsse
       gesetzlich auch unterscheiden zwischen Privatpersonen, die ihre selbst
       bewohnte Wohnung zwischenzeitlich vermieten, und professionellen Anbietern.
       
       Die Internet-Plattform Wimdu erklärte, die Entscheidung sei ein Durchbruch
       für Ferienwohnungsbetreiber: „Die grundrechtswidrige Verfolgung von
       Gastgebern muss nun der Vergangenheit angehören.“
       
       7 Apr 2017
       
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