# taz.de -- Entscheid zu Ferienwohnungen in Berlin: Urlauben bei Eigentümern
       
       > Das Verwaltungsgericht gestattet drei Besitzern von Zweitwohnungen die
       > Vermietung an Touristen. Weitere Klagen werden folgen.
       
 (IMG) Bild: Touristen haben zukünftig wieder mehr Auswahl
       
       Berlin taz | Die Zurückdrängung von Ferienwohnungen in Berlin gerät ins
       Stocken. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht drei Klägern recht, die
       ihre Berliner Zweitwohnungen zeitweise als Ferienwohnungen untervermieten
       wollen, um damit Einnahmen zu erzielen. Die Bezirksämter
       Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, die eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt
       hatten, wurden angewiesen, den Klägern rückwirkend die Erlaubnis für die
       Nutzung als Ferienwohnung zu erteilen.
       
       Geklagt hatten drei Wohnungsbesitzer mit Erstwohnsitz in Dänemark, Italien
       und Rostock. Alle argumentierten, ihre Wohnungen – zwei in Friedrichshain,
       eine in Pankow – neben privaten auch für berufliche Zwecke zu nutzen. So
       etwa arbeite der Rostocker Kläger als Flugbegleiter am Standort
       Berlin-Tegel und nutze seine Wohnung in der Karl-Marx-Allee an 190 Tagen im
       Jahr.
       
       In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass durch die
       Vermietung in der restlichen Zeit kein Wohnraumverlust eintrete, die
       Zweitwohnung auch ohne Vermietung an Touristen nicht als reguläre Wohnung
       zur Verfügung stehen würde. Das schutzbedürftige private Interesse der
       Kläger stehe hier über dem öffentlichen Interesse.
       
       Überdies erkannte das Gericht in den konkreten Fällen keine Anhaltspunkte
       für eine missbräuchliche Nutzung der Zweitwohnungen. Ein Amtsvertreter
       hatte zuvor argumentiert, immer wieder würden Zweitwohnungen als
       Umgehungstatbestände genutzt, tatsächlich also gar nicht selbst bewohnt.
       
       Auch der Argumentation, der Wohnungsbesitz sei nur durch die zusätzlichen
       Einnahmen möglich, folgte das Gericht nicht – dies wäre eine Bevorteilung
       Vermögender. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die
       Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
       
       ## Die Hälfte des Jahres
       
       Lukas Wenderoth, Anwalt des Klägers aus Rostock sowie weiterer
       Ferienwohnungsbetreiber zeigte sich zufrieden: „Jeder, der hauptsächlich in
       einer Wohnung wohnt, hat das Recht, eine Genehmigung zu bekommen.“ Sein
       Mandant darf laut der Entscheidung seine Wohnung künftig an 182 Tagen im
       Jahr vermieten.
       
       Die Entscheidung bedeutet demnach, dass eine dauerhafte Vermietung der
       eigenen Zweitwohnung nicht genehmigungspflichtig sei. Gleichwohl kündigte
       Wenderoth nun weitere Klagen an: „Wo kein Wohnraum verloren geht, werden
       wir Anspruch erheben.“
       
       Im Juni war eine Klage gegen das Verbot von Ferienwohnungen vor dem
       Verwaltungsgericht gescheitert. Vier gewerbliche Vermieter mit
       Unterstützung des Vermittlungsportals Wimdu hatten das Gesetz als
       unverhältnismäßig kritisiert, weil die Regelungen kaum in der Lage seien,
       den Wohnraummangel in der Stadt auszugleichen. Auch seien sie in ihrer
       Berufsfreiheit eingeschränkt und etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten,
       für deren Praxen und Kanzleien Bestandschutz gelte, benachteiligt. Das
       Gericht war dieser Argumentation nicht gefolgt und hatte das
       Zweckentfremdungsverbot bestätigt.
       
       Normale Mietwohnungen dürfen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich
       angeboten werden. Die jetzige Entscheidung nimmt für private Zweitwohnungen
       eine gänzlich andere Bewertung vor.
       
       9 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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