# taz.de -- Prozessauftakt gegen Werner Mauss: Agent Schildkröte
       
       > Der Ex-Undercoveragent Werner Mauss soll mehr als 15,2 Millionen Euro
       > Steuern hinterzogen haben. Er selbst schweigt. Der Fall wird kompliziert.
       
 (IMG) Bild: Werner Mauss (links) mit seinem Verteidiger Rainer Hamm bei Prozessbeginn am Montag
       
       Bochum taz | Nach dem ersten Halbsatz ist klar: Dieser Prozess wird
       speziell. Wer einen Geheimagenten ins Gefängnis bringen will, muss einige
       Besonderheiten beachten. Und das fängt beim ersten Halbsatz der Anklage an.
       
       Staatsanwalt Timo Dörfer sagt nicht: „Werner Mauss wird angeklagt, sich
       durch zwölf selbstständige Handlungen der Steuerhinterziehung schuldig
       gemacht zu haben.“
       
       Er sagt: „Werner Mauss alias Claus Möllner alias Dieter Koch alias Richard
       Nelson wird angeklagt, sich durch zwölf selbstständige Handlungen der
       Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben.“
       
       Montagvormittag in Saal C240 des Landgerichts Bochum, Prozessauftakt gegen
       einen 76-Jährigen mit mindestens drei Tarnidentitäten, tatsächlicher
       Geburtsname Mauss. Der Angeklagte gehört zu den legendärsten Gestalten der
       deutschen Kriminalgeschichte, als freier Mitarbeiter war er über Jahrzehnte
       für verschiedene Sicherheitsbehörden tätig. Ob in seinem Berufsleben alles
       legal zuging, stand immer wieder im Zweifel. Vor einem deutschen Gericht
       landete er trotzdem nie, und dabei wäre es auch geblieben, hätten
       nordrhein-westfälische Behörden im Jahr 2012 nicht eine Steuer-CD aus der
       Schweiz gekauft.
       
       ## Eine Steuer-CD aus NRW
       
       In Bochum rattert Staatsanwalt Dörfer die Steuerschuld des Angeklagten
       herunter. „Jahr 2003: 920.526 Euro Einkommenssteuer, 50.628 Euro
       Solidaritätszuschlag, gesamt 971.154 Euro.“ Auf der Schweizer CD befanden
       sich geklaute Daten der Züricher UBS-Bank, vor allem Namen reicher Kunden
       aus Deutschland, die mutmaßlich Steuern hinterzogen haben. Einer der Namen:
       Claus Möllner.
       
       „Jahr 2009: 1.000.068 Euro Einkommenssteuer, 55.003 Euro
       Solidaritätszuschlag gesamt 1.055.071 Euro.“ Mit der Auswertung der CD wird
       die Staatsanwaltschaft Bochum beauftragt. Die Ermittler finden heraus, dass
       der Deckname zu Mauss gehört. Der wohnt im Hunsrück, wird aber unter einem
       weiteren falschen Namen beim Finanzamt Essen-Süd geführt – eine
       Ausnahmeregelung mit Rücksicht auf die besondere Gefährdungslage des
       Privatermittlers.
       
       „Jahr 2013 geschätzt: 1.138.080 Euro Einkommenssteuer, 62.472 Euro
       Solidaritätszuschlag, gesamt 1.200.552 Euro.“ Vier Jahre lang ermittelt die
       Staatsanwaltschaft, bis sie das Finanzgeflecht des Angeklagten durchdrungen
       hat. Sie ist überzeugt, dass Mauss dem Finanzamt über Jahre Finanzanlagen
       auf den Bahamas und anderswo verschwiegen hat. Staatsanwalt Dörfer braucht
       im Bochumer Gerichtssaal Minuten, um seine Zahlenreihe aufzusagen.
       „Gesamtsumme: 15.247.981 Euro“, heißt es am Ende.
       
       „Drei der fünf Richter müssen ihre Köpfe da schon mit den Händen abstützen.
       Steuerprozesse können dröge sein, auch wenn die Angeklagten schillernde
       Persönlichkeiten sind.
       
       ## Im Auftrag der Regierung
       
       Bekannt wurde Mauss einst durch seine Tätigkeit als freischaffender
       Geheimagent – wobei das Wörtchen „geheim“ in seinem Fall relativ zu
       verstehen ist. Er empfängt Journalisten zu Interviews, er war auf dem
       Titelbild des Spiegel, er betreibt unter werner-mauss.de sogar eine eigene
       Homepage. Er dokumentiert dort ausführlich, was andere über ihn schreiben;
       er listet auf, welche Kriminalfälle er im vergangenen halben Jahrhundert
       angeblich aufgeklärt hat. Wenn noch etwas geheim ist am Leben des Werner
       Mauss, dann sind es die Antworten auf zwei Fragen: Welche seiner
       Geschichten sind wahr, welche erfunden? Und war tatsächlich alles legal,
       was er und seine Auftraggeber in den Sicherheitsbehörden über Jahrzehnte
       getrieben haben?
       
       Mauss’ Karriere startete 1961. Mit gerade mal 21 Jahren machte er sich in
       Essen als Privatdetektiv selbstständig. Zunächst ermittelte er in
       Ehestreitigkeiten, später engagierten ihn Versicherungen für die Suche nach
       Betrügern, irgendwann in den 1960ern bekam er dann erste Aufträge
       staatlicher Behörden.
       
       Der Anfang einer Serie spektakulärer Einsätze. Nach eigenen Angaben spürte
       Mauss im Auftrag des BKA den europaweit gesuchten Polizistenmörder Alfred
       Lecki in Alicante auf. Den RAF-Terroristen Rolf Pohle ließ er in Athen
       auffliegen. In Nordfrankreich stöberte er 41 Giftmüllfässer auf, nach denen
       Polizeibehörden in halb Europa ein Jahr lang gesucht hatten. In Kolumbien
       verhandelte er im Auftrag der Bundesregierung mit ELN-Rebellen über die
       Freilassung von Geiseln.
       
       Auf seiner Homepage berichtet er ausführlich von seinen Abenteuern, etwa
       einer Schießerei auf dem Domplatz von Mailand im Jahr 1974. Seine
       Zielperson, ein italienischer Serienräuber, zog dort zwei Revolver. Mauss
       überlebte unverletzt – er „ließ sich blitzartig fallen und rollte sich
       zwischen Bordsteinkante und sein Fahrzeug“.
       
       Das klingt natürlich ein wenig irre. Man kennt solche Menschen ja:
       Verrückte aus der Fußgängerzone, die sich für eine verhinderte Version von
       007 halten und es jedem erzählen, der nicht schnell genug in den H&M
       flüchtet. Wener Mauss ist aber nicht verrückt, er steht auch nicht in der
       Fußgängerzone, sondern lebt in einem beachtlichen Anwesen im Hunsrück. Ob
       jedes Detail seiner Geschichten stimmt, ist zweifelhaft. Dass seine
       Karriere aber zumindest in den Grundzügen so ablief, wie er es schildert,
       ist bestätigt. Zu seinen Auftraggebern gehörten das BKA, der BND und die
       Bundesregierung, für seine Tarnidentitäten erhielt er offizielle Dokumente.
       
       ## Mehr Freiheiten als jeder Beamte
       
       Unumstritten war diese Kooperation nie: Mauss ermittelte zwar im Auftrag
       der Sicherheitsbehörden, unterstand als freier Mitarbeiter aber nicht der
       gleichen Kontrolle wie ein Beamter. Engagierten ihn seine Auftraggeber
       gerade deswegen? Weil er sich Maßnahmen erlauben konnte, die
       Ermittlungsbehörden eigentlich verboten sind? Und wer stellte eigentlich
       sicher, dass die Interessen staatlicher und privater Mandaten nicht
       miteinander in Konflikt gerieten?
       
       In den 1980er Jahren ging diesen Fragen sogar ein Untersuchungsausschuss
       des niedersächsischen Landtags nach. Die Abgeordneten wollten unter anderem
       klären, ob Mauss gemeinsam mit Beamten bei Ermittlungen gegen Gesetze
       verstoßen hatte. Von Behörden geschützt entzog sich der Privatdetektiv aber
       lange einer Aussage, nachgewiesen wurde ihm nichts.
       
       Und jetzt? Wird Mauss nach all den Jahren doch noch zur Rechenschaft
       gezogen? Nicht wegen seiner Agentenabenteuer, sondern ausgerechnet wegen
       einer falschen Steuererklärung?
       
       Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal verkleidet. Er trägt eine dicke,
       gefütterte Daunenjacke. Sie ist praktisch, Mauss kann sich darin
       verkriechen, als die Kameramänner vor Verhandlungsbeginn vor die
       Anklagebank stürmen.
       
       ## Er verkriecht sich in seine Kapuze
       
       Ausziehen wird er sie den gesamtenProzesstag über nicht, obwohl der Raum
       gut geheizt ist. Von hinten, aus dem Zuschauerraum, gibt er damit ein
       komisches Bild ab: Der Oberkörper ist leicht nach vorne gebeugt, der
       Hinterkopf mit der Halbglatze ragt nur halb über der wuchtigen Kapuze
       hervor. Der Angeklagte erinnert darin eher an eine Schildkröte im Panzer
       als an den legendärsten Geheimagenten der Nation.
       
       Obgleich seine Version der Geschichte weiterhin als Stoff für einen
       Geheimdienstthriller taugen würde: In zwei Vorbesprechungen mit den
       Richtern und der Staatsanwaltschaft hatten Mauss’ Anwälte den Vorwurf der
       Steuerhinterziehung abgestritten. Das Vermögen auf den Bahamas und anderswo
       gehörte ihrem Mandaten überhaupt nicht – er verwalte es nur treuhänderisch
       im Auftrag internationaler Organisationen. Die Süddeutsche Zeitung
       berichtete vor Prozessbeginn, wozu das Geld nach Angaben des Angeklagten
       diente. Demnach stellten westliche Geheimdienste das Geld zur Verfügung,
       bei Bedarf sollte Mauss damit etwaige neue, teure Missionen finanzieren.
       
       Das Problem des Angeklagten: Das Gericht hält diese Geschichte offenbar für
       großen Quatsch. „Auf Bitte der Beteiligten kam es am 24. Juni zu einem
       ersten Vorgespräch der Prozessbeteiligten“, gibt der Vorsitzende Richter
       Markus van den Hövel nach der Anklageverlesung zu Protokoll. „Die
       Verteidigung hat dabei ihre Auffassung vertieft, es handle sich um
       treuhändisch angelegtes Vermögen. Die Kammer hat Bedenken in Hinblick auf
       die Plausibilität des Vorbringens geäußert.“
       
       Blickt Mauss von der Anklagebank geradeaus, sieht er hinter der Bank der
       Staatsanwaltschaft eine Fensterfront. Die untere Hälfte ist mit Folie
       beklebt, er kann nicht hindurchschauen. Blickt er nach oben, sieht er den
       Wipfel eines Kastanienbaums, darüber den Himmel.
       
       ## Auf Kaution draußen
       
       Mauss ist herumgekommen in seinem Agentenleben. Um mobil operieren zu
       können, machte er schon zu Beginn seiner Karriere einen Flugschein. Musste
       er spontan in den Einsatz, stieg er einfach in seine Cessna.
       
       Kann er das Gericht in den neun bis Weihnachten angesetzten Prozesstagen
       nicht überzeugen, wird er so schnell nicht mehr herumkommen. Derzeit ist
       Mauss gegen Kaution von einer Million Euro frei. Die Höchststrafe für
       Steuerhinterziehung liegt aber bei fünf Jahren Haft. Für einen 76-Jährigen
       ist das eine lange Zeit, selbst dann, wenn er vier Identitäten hat. Das ist
       das erste Problem des Angeklagten.
       
       Das zweite Problem: Die Geschichte vom Geheimdienstfonds würde er dem
       Gericht vielleicht gerne auftischen, er kann es aber nicht. Zumindest
       behauptet er das. „Unser Mandant wird sich heute nicht zur Sache einlassen,
       unabhängig davon, ob er sich einlassen dürfte, wenn er wollte“, sagt sein
       Anwalt Rainer Hamm. Um sich zur Sache zu äußern, benötige Mauss eine
       Aussagegenehmigung von seinen alten Auftraggebern. Die sei beantragt, aber
       noch nicht erteilt. Also bleibe Mauss nichts anderes übrig, als zu
       schweigen.
       
       Als der Prozesstag gegen 13 Uhr endet, ist damit klar: Dieser Prozess wird
       tatsächlich speziell. Nicht nur für den Staatsanwalt.
       
       26 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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