# taz.de -- Schwarzgeldkonten in der Schweiz: Staat darf CDs kaufen
       
       > Ermittelt wird nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält den
       > staatlichen Kauf illegal beschaffter Steuerdaten für okay.
       
 (IMG) Bild: Unschön für Steuerbetrüger: CD-Kauf geht juristisch durch.
       
       BRAUNSCHWEIG taz | Wenn der Staat illegal kopierte Steuer-Daten ankauft,
       ist das nicht strafbar. Das erklärte jüngst die Staatsanwaltschaft
       Düsseldorf. Entsprechende Strafanzeigen gegen NRW-Finanzminister Norbert
       Walter-Borjans (SPD) hätten keinen Anlass zu Ermittlungen gegeben. Seit
       2006 kauft der Staat CDs mit Daten vermeintlicher Steuerhinterzieher auf.
       Die CDs sollen Hinweise auf Schwarzgeldkonten in der Schweiz und
       Liechtenstein enthalten.
       
       Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Rheinland-Pfalz für 4,4
       Millionen Euro eine CD mit 40.000 Datensätzen von Kunden Schweizer Banken
       erworben hat.
       
       Seit Beginn dieser CD-Ankäufe ist aber umstritten, ob sie rechtlich
       zulässig sind. Erst am Mittwoch sprach FDP-Fraktions-Chef Rainer Brüderle
       von „fragwürdigen“ Vorgängen.
       
       Bisher gibt es nur wenige Urteile, zum Beispiel des Finanzgerichts Köln und
       des Landgerichts Düsseldorf, die den Ankauf solcher CDs ausdrücklich für
       rechtmäßig erklären. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Frage des
       Ankaufs in einer Entscheidung von November 2010 ausdrücklich offen. Es
       erklärte nur die "Verwertung" der Daten als Anlass für eine
       Hausdurchsuchung für rechtmäßig.
       
       Im vorigen Sommer erstatteten dann mehrere Piraten-Politiker – unter
       anderem die NRW-Landtagsabgeordneten Nico Kern und Dirk Schatz sowie der
       Anwalt Udo Vetter – eine Strafanzeige gegen den Düsseldorfer Finanzminister
       Norbert Walter-Borjans. Es bestehe der Verdacht, dass er zumindest Beihilfe
       zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und
       Geschäftsgeheimnissen begangen habe – ein Delikt aus dem Gesetz gegen den
       unlauteren Wettbewerb (UWG).
       
       ## Kein Eigennutz
       
       Einige Wochen später zog der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Koblenzer mit
       einer deutlich ausführlicheren Strafanzeige nach. Er erweiterte die
       Vorwürfe auf die beteiligten Finanzbeamten und sprach zudem von strafbarer
       „Untreue“, weil im Haushalt des Finanzministeriums eigentlich kein Geld für
       den Ankauf solcher Steuer-CDs vorgesehen sei.
       
       Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Ende März mitgeteilt,
       dass sie keinen Anfangsverdacht erkenne. Die Schreiben an die
       Anzeigenerstatter liegen der taz vor.
       
       Ein UWG-Verstoß liege demnach nicht vor, weil das Land weder aus Eigennutz
       gehandelt habe, noch um der Bank zu schaden. Die Verwertung der Daten zu
       Steuerzwecken sei auch nicht unbefugt. Eine Beihilfe an einer
       entsprechenden Tat des Verkäufers komme laut Staatsanwaltschaft ebenfalls
       nicht in Betracht, da dem Ankäufer dabei „zumindest die wesentlichen
       Umstände der konkreten Haupttat bekannt sein müssen“. Eine Veruntreuung von
       Landesgeldern könne nicht vorliegen, so die Ermittler, weil der CD-Ankauf
       in der Regel zu Steuernachforderungen führe.
       
       Anwalt Koblenzer ist aber weiterhin davon überzeugt, dass der Ankauf der
       CDs „offensichtlich illegal“ ist. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft
       nannte er „anfängerhaft“. Der Piraten-Abgeordnete Nico Kern, auch er ein
       Anwalt, nannte die Ausführungen der Ankläger „vertretbar, aber nicht
       überraschend“, da die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig sei.
       
       18 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schweiß
 (DIR) Staat
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Steuer-CD
 (DIR) Steuerabkommen
 (DIR) Steuerabkommen
 (DIR) Schweiß
 (DIR) Steuer-CD
 (DIR) Steueroase
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Prozessauftakt gegen Werner Mauss: Agent Schildkröte
       
       Der Ex-Undercoveragent Werner Mauss soll mehr als 15,2 Millionen Euro
       Steuern hinterzogen haben. Er selbst schweigt. Der Fall wird kompliziert.
       
 (DIR) Verkäufer von Steuer-CD vor Gericht: Schweiz klagt wegen Datendiebstahls
       
       Die Schweizer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen IT-Fachmann,
       der interne Bankdaten an deutsche Steuerbehörden verkauft hat. Ihm drohen
       bis zu fünf Jahre Haft.
       
 (DIR) Austausch der Steuerdaten: Liechtenstein will Amnestie
       
       Das kleine Fürstentum ist bereit, sich an der Offenlegung von Bankdaten zu
       beteiligen. Allerdings sollen entdeckte Steuersünder vorerst straffrei
       ausgehen.
       
 (DIR) Steuerdaten aus Österreich: Schnelle Einigung mit der EU
       
       Bisher sträubt sich das Land, Steuerdaten preiszugeben. Die
       Koalitionsregierung deutet jetzt aber an, zügig zu einer Umsetzung gelangen
       zu wollen.
       
 (DIR) Beschluss des Schweizer Bundesrats: Zuwanderung aus der EU begrenzt
       
       Die Entscheidung der Regierung, weniger EU-Bürger ins Land zu lassen, stößt
       auf Kritik und Unverständnis. Die Maßnahme erfolgt ohne wirtschaftliche
       Not.
       
 (DIR) Rheinland-Pfalz kauft Steuer-CD: Eine halbe Milliarde Euro mehr
       
       Rheinland-Pfalz hat eine Steuer-CD erworben. Das Finanzministerum kaufte
       für 4 Millionen Euro etwa 40.000 Datensätze „von ausgezeichneter Qualität“
       .
       
 (DIR) Kapitalflucht ohne Kontrolle: Das Leid der Steuerfahnder
       
       Bislang müssen die Behörden dem Steuerbetrug oft hilflos zusehen. Denn ihre
       Zuständigkeit endet an der deutschen Grenze.