# taz.de -- Rehabilitierung homosexueller Männer: Akten sind weg, Aufarbeitung dauert
       
       > Die Linkspartei kritisiert die schleppende Rehabilitierung verurteilter
       > Schwuler. Der Paragraf 175 wurde schon 1994 abgeschafft.
       
 (IMG) Bild: Selbst 1994 wurden bundesweit noch 55 Männer verurteilt, 15 davon in Nordrhein-Westfalen
       
       Berlin taz | Eigentlich ist die Aufarbeitung der Strafverfolgung
       homosexueller Männer in der Bundesrepublik beschlossene Sache. Aber eben
       nur eigentlich: Im Juli legte Bundesjustizminister Heiko Maas ein
       Eckpunktepapier vor, in dem es um die Rehabilitierung nach § 175 StGB
       verurteilter Schwuler geht. Konkret getan hat sich seitdem wenig, wie ein
       Blick auf die Landesebene zeigt.
       
       Da ist zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Schon 2012 hatte der dortige
       Landtag die Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB
       verurteilten Männer beschlossen und 2014 gar eine Resolution mit dem Titel
       „Die strafrechtliche Verfolgung und Unterdrückung muss aufgearbeitet
       werden“ verabschiedet. Dass diese Aufarbeitung auf sich warten lässt, legt
       die Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei nahe.
       
       Demnach gab es von 1953 bis 1994 allein in Nordrhein-Westfalen 13.276
       Verurteilungen, bundesweit wurden 50.886 Personen wegen „Unzucht zwischen
       Männern“ verurteilt. Selbst 1994 – im Jahr der endgültigen Abschaffung des
       Paragrafen – wurden bundesweit noch 55 Männer verurteilt, 15 davon in
       Nordrhein-Westfalen.
       
       Unbeantwortet bleibt die Frage, wie lange nach Abschaffung des
       Straftatbestands noch Männer inhaftiert blieben. „Aufgrund der gesetzlichen
       Löschungsfristen“ für die betreffenden Akten lägen „hierzu keine Daten mehr
       vor“, heißt es in der Antwort von Landesjustizminister Thomas Kutschaty
       (SPD).
       
       § 175 StGB wurde wörtlich aus der NS-Gesetzgebung in die Bundesrepublik
       übernommen, erst 1969 wurde er modifiziert und der einvernehmliche
       homosexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen entkriminalisiert. Trotzdem
       konnte bis 1994 der Verkehr eines Mannes über 18 Jahren mit einem Mann
       unter 21 Jahren mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
       
       Die Linkspartei kritisiert nun, dass vier Jahre nach dem Landtagsbeschluss
       zur Aufarbeitung noch keine umfangreichen Daten vorliegen. Es sei denkbar,
       die Dauer der Haftstrafen über die Eingangs- und Ausgangsbücher der
       Justizvollzugsanstalten herauszubekommen. „Wenn Justizminister Kutschaty
       eine Aufarbeitung will, muss er die Anstaltsleitungen anweisen,
       entsprechende Nachforschungen anzustellen“, sagt Jasper Prigge,
       queerpolitischer Sprecher der NRW-Linken.
       
       Die Landesregierung betont, die Rehabilitierung sei der Landesregierung ein
       „wichtiges Anliegen“, dem „mit verschiedenen Maßnahmen“ Rechnung getragen
       werde, vor allem durch Veranstaltungen und Bildungsprojekte. Ob weitere
       Maßnahmen nötig seien – zeige sich „erst nach Vorlage eines Gesetzentwurfs
       des Bundes“.
       
       1 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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