# taz.de -- Rehabilitierung verurteilter Schwuler: Die Grünen machen Druck
       
       > Ein „monströser Schandfleck“ sei es, dass nach Paragraf 175 Verurteilte
       > noch nicht entschädigt wurden, finden die Grünen. Sie haben nun einen
       > Gesetzentwurf vorgelegt.
       
 (IMG) Bild: In der BRD wurden bis 1969 rund 50.000 Männer wegen homosexueller Handlungen zu Haftstrafen verurteilt
       
       Essen epd | Die Grünen dringen auf eine schnelle Entschädigung von Männern,
       die in der Nachkriegszeit wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden. Es
       sei ein „monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates“, dass eine
       Rehabilitierung von Opfern des sogenannten Schwulenparagrafen weiter
       ausstehe, zitieren die Zeitungen der Funke-Mediengruppe aus einem
       Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion. Der Entwurf wurde dem Bericht zufolge
       an Politiker aller Fraktionen verschickt, die mit dem Thema befasst sind.
       
       „Der fortbestehende Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland
       weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie
       schwul sind, muss ein Ende haben“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in
       einem beigefügten Schreiben der Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck.
       
       Die Zeit dränge: „Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen
       sehr langen Debatte sollten aber bis zum Ende der Sommerpause die Weichen
       zu einer schnellen Entscheidung des Bundestages gestellt werden.“
       
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Mai einen eigenen
       Gesetzentwurf zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller angekündigt.
       Bislang hat das Ministerium aber nur ein Eckpunktepapier formuliert.
       
       In der Bundesrepublik wurden bis zur Entschärfung des Paragrafen 175 im
       Jahr 1969 nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teilweise mehrjährigen
       Haftstrafen verurteilt. Danach wurden noch einmal etwa 3.500 Männer
       eingesperrt. Endgültig abgeschafft wurde die Regelung erst im Jahr 1994. In
       der DDR galt der „Schwulenparagraf“ bis 1968. Der Paragraf 175 stammt aus
       der Zeit des Kaiserreichs und wurde 1935 von den Nationalsozialisten
       verschärft.
       
       8 Aug 2016
       
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