# taz.de -- Neue Beschwerde in Karlsruhe: Ceta in schlechter Verfassung?
       
       > Mehrere große Verbände wollen das EU-Abkommen mit Kanada stoppen. Sie
       > sind zuversichtlich, dass es klappt – wenn auch erst im Herbst.
       
 (IMG) Bild: Gefährdet Ceta die Demokratie? Ja, finden nicht nur diese Demonstranten in Lahnstein
       
       Berlin taz | Mehr als 100 Beschwerden sind beim Bundesverfassungsgericht in
       Karlsruhe bereits gegen Ceta, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der
       EU und Kanada, eingegangen – und sie wurden allesamt als unzulässig
       abgelehnt. Dennoch unternehmen die Organsationen Campact, Foodwatch und
       Mehr Demokratie jetzt gemeinsam einen weiteren Anlauf.
       
       Sie sind sicher, dass dieser erfolgreicher verlaufen wird. „Die anderen
       Beschwerden sind zu früh eingereicht worden“, sagte der Staatsrechtler
       Bernhard Kempen am Montag bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerde in
       Berlin. Der Juraprofessor von der Universität Köln vertritt das Bündnis als
       Prozessbevollmächtigter. Erst wenn die Abstimmung im EU-Rat durch den
       deutschen SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel unmittelbar bevorstehe,
       gebe es einen konkreten Rechtsakt, gegen den geklagt werden könne –
       voraussichtlich im Herbst ist das der Fall.
       
       Und anders als die meisten anderen Beschwerden, etwa die von der
       Musiklehrerin Marianne Grimmenstein eingereichte Massenbeschwerde ([1][taz
       berichtete]), wollen Campact, Foodwatch und Demokratie nicht nur gegen Ceta
       selbst vorgehen, sondern bereits gegen die vorläufige Anwendung des
       Abkommens, die die EU plant. Diese würde dazu führen, dass wesentliche
       Teile des Abkommens in Kraft treten, bevor alle Mitgliedstaaten dem Vertrag
       zugestimmt haben – was in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat
       geschehen müsste. 
       
       „Die vorläufige Anwendung wäre ein Angriff auf die Demokratie“, sagte
       Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Falls die EU tatsächlich dieses
       Verfahren nutzen will, soll dagegen beim Bundesverfassungsgericht eine
       einstweilige Anordnung beantragt werden. Wenn das erfolgreich ist, dürfte
       Deutschland der vorläufigen Anwendung nicht zustimmen. Ob sie damit
       gestoppt wäre, ist offen. Kempen geht davon aus, dass Einstimmigkeit
       erforderlich ist. Allerdings gebe es in dieser Frage
       Interpretationsspielraum.
       
       Das fertig verhandelte Ceta-Abkommen mit Kanada gilt als Blaupause für
       TTIP, das Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA.
       Umwelt- und Verbraucherverbände, aber auch Grüne und Linke fürchten, dass
       dadurch Standards gefährdet und demokratische Regeln verhindert werden.
       
       Die Einschränkung der Demokratie ist auch das entscheidende Argument der
       geplanten Verfassungsbeschwerde. Durch die geplanten Schiedsgerichte, vor
       denen Unternehmen gegen Staaten klagen können, sowie durch die
       regulatorische Kooperation drohe eine „Entleerung der substanziellen
       Befugnisse des Bundestags“, schreibt der Jurist.
       
       Der Beschwerde kann sich unter [2][www.ceta-verfassungsbeschwerde.de] jedeR
       kostenlos anschließen. „Das bietet eine zusätzliche wirksame Möglichkeit,
       sich gegen die Handlungspolitik unserer Regierung zu wehren“, sagte Maritta
       Strasser von Campact.
       
       30 May 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Beschwerde-in-Karlsruhe/!5015498/
 (DIR) [2] http://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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