# taz.de -- Kommentar Sexualstrafrecht: Maas bleibt mäßig
       
       > Das Sexualstrafrecht bleibt weitgehend reaktionär. „Nein heißt Nein“ gilt
       > weiter nicht, Frauen müssen meist Widerstand leisten.
       
 (IMG) Bild: Der Justizminister tut sich beim neuen Sexualstrafrecht nicht besonders hervor.
       
       Nie war die Situation so günstig, im Sexualstrafrecht das Prinzip „Nein
       heißt Nein“ einzuführen. Strafbar wäre dann, wenn jemand an einem anderen
       gegen dessen erklärten Willen sexuelle Handlungen vornimmt. [1][Eine
       Konvention des Europarats hat dies 2011 zum europäischen Standard erklärt],
       die sozialdemokratischen Vorzeigeländer Hamburg und Rheinland-Pfalz setzen
       sich im Bundesrat dafür ein, auch die CDU würde wohl mitmachen - nur der
       zuständige Justizminister Heiko Maas zaudert und sperrt sich.
       
       Heute beschließt das Bundeskabinett einen von Maas vorgelegten
       Gesetzentwurf, mit dem punktuell einige Strafbarkeitslücken geschlossen
       werden sollen. Das ist zwar einerseits ein Schritt in die richtige
       Richtung. Zugleich ist die juristische Konstruktion aber geradezu
       reaktionär.
       
       In einem neuen Paragraph 179 wird als Normalfall konstruiert, dass die Frau
       gegen eine Übergehung ihres Willens „Widerstand“ leisten muss. Nur in
       Ausnahmefällen – etwa wenn die Frau „zum Widerstand unfähig“ ist – könne
       auf die Gegenwehr als Grundlage der Strafbarkeit verzichtet werden. So wird
       die sexuelle Selbstbestimmung der Frau gerade nicht geschützt, sondern
       relativiert und auf „besondere Umstände“ begrenzt.
       
       Dem Gesetzentwurf ist anzumerken, dass Maas ursprünglich gar nichts am
       Sexualstrafrecht ändern wollte. Inzwischen akzeptiert er zwar, dass es dort
       Schutzlücken gibt, die nur mit der patriarchalen Geschichte dieses
       Rechtsgebiets erklärbar sind. Und als das Kanzleramt im letzten Herbst
       seinen zwiespältigen Entwurf monatelang blockierte, galt Maas für kurze
       Zeit sogar als emanzipatorischer Hoffnungsträger.
       
       Doch diese Rolle hat er nun wie eine lästige Zumutung abgestreift. Der
       große Wurf soll nicht seinen Namen tragen. Nun müssen wohl Abgeordnete zum
       Vorreiter für die sexuelle Selbstbestimmung werden. Ab heute beginnt die
       parlamentarische Beratung.
       
       16 Mar 2016
       
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