# taz.de -- Reform des Sexualstrafrechts: Bundestag ringt um „Nein heißt Nein“
       
       > Alle bekennen sich zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Die
       > Koalition hat allerdings Probleme mit der Konsequenz.
       
 (IMG) Bild: Ist Po-Grapschen in Zukunft straftbar?
       
       Berlin taz | Noch bestehen gute Chancen, das Prinzip „Nein heißt Nein“ im
       Strafgesetzbuch zu verankern. Bei einer Bundestagsdebatte im März bekannten
       sich alle Fraktionen dazu – nur verstehen sie teilweise etwas anderes
       darunter.
       
       Eindeutig ist die Position von Grünen und Linken. Beide Fraktionen haben
       eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Danach sollen sexuelle Handlungen gegen
       den erkennbaren Willen des Opfers stets strafbar sein.
       
       Auch die SPD ist für „Nein heißt Nein“ und einen „lückenlosen Schutz vor
       sexualisierter Gewalt“, betonte die Abgeordnete Mechthild Rawert. Zugleich
       erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, der
       Gesetzentwurf von Justizminister Maas sei „hervorragend“.
       
       [1][Der Minister ist in dieser Debatte die Schwachstelle der SPD]. Nachdem
       er anfangs gar keine Lücken im geltenden Gesetz erkennen konnte, betont er
       nun schon seit Monaten, „Nein heißt Nein“ wäre für das deutsche Strafrecht
       ein so dramatischer Paradigmenwechsel, dass eine entsprechende Änderung in
       dieser Wahlperiode nicht mehr möglich wäre. Er verweist dabei auf eine
       Expertenkommission, die eine Reform des Sexualstrafrechts vorbereitet,
       ihren Bericht aber erst im Herbst vorstellen wird.
       
       ## Die Vorfälle von Köln
       
       Die CDU – insbesondere ihre rechtspolitische Sprecherin Elisabeth
       Winkelmeier-Becker – hat Maas lange Druck gemacht. Nach den [2][Vorfällen
       von Köln] hat der CDU-Parteivorstand sogar beschlossen: „Für den
       Straftatbestand muss ein klares ‚Nein‘ des Opfers ausreichen, auch wenn
       nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt.“ Das war
       ein klares Bekenntnis zu „Nein heißt Nein“. Einen Tag später ließ
       Fraktionsvize Thomas Strobl allerdings via FAZ erklären, das Ganze sei
       „nicht wortwörtlich zu nehmen“, man habe nur eine „griffige Formulierung“
       gesucht.
       
       Ähnlich diffus argumentierte im Bundestag der CSU-Mann Alexander Hoffmann.
       Einerseits bekannte er sich zum Prinzip „Nein heißt Nein“. Dann aber warnte
       er davor, dass es bei Situationen ohne Zeugen oft zu Einstellungen und
       Freisprüchen kommen könnte. Die Union sei für eine gesetzliche Regelung,
       „die Frauen Mut macht, Anzeige zu erstatten“ – indem der übergangene Wille
       allein eben doch nicht genügen soll.
       
       An einem anderen Punkt wird es aber wohl sicher noch zu einer Änderung des
       Regierungsentwurfs kommen. So soll das überraschende Begrapschen von
       Frauen, etwa an der Brust oder zwischen den Beinen, strafbar werden.
       
       Bisher gab es hier zwei Probleme. Zum einen gelten Überraschungsakte nicht
       als sexuelle Nötigung, weil das Opfer gar keinen entgegenstehenden Willen
       äußern konnte. Diese Lücke will bereits der Regierungsentwurf schließen.
       Zum anderen sind bisher laut Gesetz aber nur sexuelle Handlungen „von
       einiger Erheblichkeit“ strafbar.
       
       Hier will die Koalition nun ein neues Delikt einführen, das vermutlich
       „tätliche sexuelle Belästigung“ heißen wird. Nach den bisherigen
       Diskussionen würde das Delikt mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren
       Gefängnis bestraft werden. Zugleich müsste der Bundestag dann aber auch die
       Erheblichkeitsschwelle streichen.
       
       Eine konkrete Formulierung für die neue Strafvorschrift soll das
       Justizministerium erarbeiten, das zu dieser Nachbesserung auch
       grundsätzlich bereit ist. Ein entsprechender Entwurf liegt bisher aber noch
       nicht vor.
       
       26 Apr 2016
       
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