# taz.de -- Reform des Vergewaltigungsparagrafen: Nein zu „Nein heißt Nein“
       
       > Das Bundeskanzleramt blockiert einen Gesetzentwurf von SPD-Justizminister
       > Maas. Er sollte den Schutz gegen sexuelle Gewalt verbessern.
       
 (IMG) Bild: So soll es künftig strafbar sein, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.
       
       berlin taz | Das Kanzleramt hat die Reform des Vergewaltigungsparagrafen
       vorerst gestoppt. Blockiert wird damit ein wichtiges Vorhaben von
       Justizminister Heiko Maas (SPD). Dabei steht sogar die CDU-Fraktion in
       dieser Frage hinter ihm.
       
       Mitte Juli legte Maas einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes
       der sexuellen Selbstbestimmung“ vor. Er sollte Strafbarkeitslücken bei
       sexueller Gewalt gegen Frauen schließen. So soll es künftig strafbar sein,
       die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.
       Erfasst werden soll etwa der Fall, dass die Frau Angst vor der
       Gewalttätigkeit ihres Mannes hat und deshalb den erkennbar abgelehnten
       Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt. Anders als bisher käme es nicht
       darauf an, ob der Mann in dieser Situation Gewalt anwendet oder androht.
       
       Maas’Referentenentwurf ging anschließend in die Ressortabstimmung der
       Bundesregierung, die bis Anfang September dauerte. Dabei gab es
       Rückmeldungen vom Innen-, Frauen- und Sozialministerium. Ein klares Veto
       kam nur aus dem Bundeskanzleramt. Nach Informationen der taz sieht man dort
       keinen Reformbedarf. Die Folge des Vetos: Die überfällige Anhörung von
       Ländern und Verbänden hat noch nicht begonnen und ist auch weiterhin
       blockiert.
       
       Dabei steht Maas auch von anderer Seite unter Druck. Der Bundesverband
       Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat gemeinsam mit dem
       Deutschen Frauenrat und anderen Verbänden eine Postkartenaktion unter dem
       Titel „Vergewaltigung verurteilen“ gestartet. Dort ist man auch mit
       Maas’Entwurf nicht zufrieden, weil er das Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht
       konsequent umsetze.
       
       ## Unverständliche Blockade durchs Kanzleramt
       
       Der Anlass der Reform kam von außen. 2011 hat der Europarat ein
       „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“
       beschlossen – die sogenannte Istanbul-Konvention. Dort heißt es: „Alle
       nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt
       werden.“ Die Bundesregierung hat den Vertrag zwar unterzeichnet, der
       Bundestag hat ihn aber noch nicht ratifiziert. Der bff geht davon aus, dass
       dies nicht möglich ist, solange das Sexualstrafrecht nicht verschärft
       wurde. Tatsächlich hat die Bundesregierung auch zur Ratifikation der
       Istanbul-Konvention noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Zuständig wäre
       Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Doch die Blockade
       von Maas’Entwurf dürfte nicht von Dauer sein, denn die Fraktionen der
       Großen Koalition stehen hinter dem Minister.
       
       „Die Blockadehaltung des Bundeskanzleramts ist mir völlig unverständlich“,
       erklärte etwa Dirk Wiese, der zuständige SPD-Abgeordnete. Aber auch
       Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU,
       sagte der taz: „Unsere Fraktion ist unverändert dafür, die Schutzlücken im
       Sexualstrafrecht zu schließen.“
       
       Zumindest formal sitzen die Abgeordneten am längeren Hebel. „Wir können
       auch ohne das Kanzleramt ein Gesetz beschließen“, betonte
       Winkelmeier-Becker.
       
       8 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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