# taz.de -- Flüchtlingspolitik in Deutschland: Merkel befristet ihr Willkommen
       
       > Die Kanzlerin erwartet eine Rückkehr von Flüchtlingen, wenn der Asylgrund
       > entfällt. Tatsächlich ist eine Aberkennung noch nach Jahren möglich.
       
 (IMG) Bild: Bei der Landesvertreterversammlung in Neubrandenburg: Angela Merkel
       
       Karlsruhe taz | Angela Merkel hat die deutsche Willkommenskultur befristet.
       Wenn die Fluchtursachen entfallen, sollen auch anerkannte Flüchtlinge aus
       Syrien oder dem Irak in ihre Heimat zurückkehren. Das sagte Merkel auf dem
       Landesparteitag der CDU in Mecklenburg-Vorpommern.
       
       „Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist und wenn der IS im
       Irak besiegt ist, dass ihr auch wieder – mit dem Wissen, das ihr jetzt bei
       uns bekommen habt – in eure Heimat zurückgeht“, sagte Merkel in Richtung
       Flüchtlinge. Der zunächst auf drei Jahre befristete Schutz vor
       individueller Verfolgung sei nur ein „temporärer Aufenthaltsstatus“.
       
       Tatsächlich erhalten individuell verfolgte Flüchtlinge zunächst nur eine
       auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Erst danach können sie eine
       unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. Doch auch diese kann
       widerrufen werden, wenn der Status als geschützter Flüchtling entfällt.
       
       Laut Asylgesetz ist drei Jahre nach Anerkennung als Flüchtling zu prüfen,
       ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Wenn nicht, ist die Anerkennung
       zwingend zu widerrufen. Nach der Schwelle von drei Jahren liegt die erneute
       Prüfung aber im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
       (BAMF), das dabei Weisungen des Innenminister zu beachten hat.
       
       ## Von der Genfer Flüchtlingskonvention gedeckt
       
       Da niemand damit rechnet, dass die Konflikte in Syrien und im Irak in den
       nächsten drei Jahren gelöst werden, kommt es also auf eine
       Ermessensentscheidung der künftigen Bundesregierung an. Die Genfer
       Flüchtlingskonvention steht diesem Verfahren nicht entgegen. Sie sieht die
       Aberkennung von Schutz ausdrücklich vor, wenn die Voraussetzungen
       entfallen.
       
       In den nuller Jahren hat das BAMF in mehr als 40.000 Fällen die
       Asylgewährung widerrufen. Betroffen waren damals vor allem Iraker und
       Kosovo-Albaner. Vor allem die Iraker konnten dennoch in Deutschland
       bleiben.
       
       Sie wurden nach der Intervention der USA nun zwar nicht mehr von Diktator
       Saddam Hussein verfolgt, allerdings versank das Land im terroristischen
       Chaos, weshalb Abschiebungen aus humanitären Gründen unterblieben. Die
       Betroffenen verloren allerdings ihren gesicherten Status in Deutschland.
       
       Nur wer sich einbürgern lässt, muss keine Angst vor einem Widerruf der
       Anerkennung als Flüchtling haben. Die Einbürgerung ist grundsätzlich nach
       acht Jahren möglich, bei besonders gut integrierten Ausländern schon nach
       sechs Jahren.
       
       31 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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