# taz.de -- Neues europäisches Datenschutzrecht: Nachbesserungen gefordert
       
       > Datenschützer kritisieren „kranke Punkte“ im neuen EU-Datenschutzrecht
       > und fordern Korrekturen. Zudem mahnen sie das Prinzip der
       > Datensparsamkeit an.
       
 (IMG) Bild: Grundsätzlich dürfen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie auch erhoben wurden, fordert die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.
       
       Berlin afp | Angesichts der entscheidenden Phase in den Verhandlungen über
       ein neues europäisches Datenschutzrecht fordern die deutschen
       Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Nachbesserungen. Es gebe „kranke
       Punkte“ bei der Datenschutz-Grundverordnung, „die noch korrekturbedürftig
       sind“, sagte Michael Ronellenfitsch, derzeit Vorsitzender der
       Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, am Mittwoch in Berlin.
       
       Jeden Tag werde eine unvorstellbare Menge auch personenbezogener Daten
       erzeugt, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und
       Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, mit Verweis auf die allgegenwärtige
       Datenverarbeitung. Deshalb müsse das Prinzip der Datensparsamkeit, das
       schon seit vielen Jahren im deutschen Datenschutzrecht verankert sei, auch
       in der EU-Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vorgegeben werden. Dies
       sei auch kein Widerspruch zu den Big-Data-Technologien – also dem Umgang
       mit massenhaft anfallenden Daten.
       
       Außerdem dürfe es keine Aufweichung der Zweckbindung geben, forderte
       Voßhoff. Grundsätzlich dürften Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu
       dem sie auch erhoben wurden. „Gerade in der digitalen Welt muss sich der
       Betroffene darauf verlassen können.“ Die vom EU-Rat vorgeschlagene Regelung
       weiche jedoch die Zweckbindung auf, was „nicht akzeptabel“ sei.
       
       Die deutschen Datenschutzbeauftragten betonten zudem die „Notwendigkeit
       einer strikten Regelung der Profilbildung“, die der Zusammenführung und
       Auswertung von personenbezogenen Daten „enge Grenzen setzt“. Hier gingen
       die bisher vorgesehenen Regelungen nicht weit genug.
       
       ## Einwilligungserklärung
       
       Ein „Herzstück“ bei den Reformverhandlungen sei die Einwilligungserklärung,
       sagte die brandenburgische Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht
       auf Dateneinsicht, Dagmar Hartge. Dazu gebe es in dem sogenannten Trilog
       zwischen EU-Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen
       Union – also den einzelnen EU-Ländern – , derzeit aber noch
       unterschiedliche Vorstellungen: Kommission und Parlament sähen eine
       „ausdrückliche“ Einwilligung vor, der Rat wolle eine „unmissverständliche“
       Einwilligung.
       
       Letztere ermögliche es aber den weltweit agierenden Internetanbietern,
       durch die Verwendung pauschaler Datenschutzbestimmungen und
       datenschutzunfreundlicher Voreinstellungen weitreichende Befugnisse ohne
       eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer für sich zu reklamieren,
       kritisierten die Datenschützer.
       
       ## Informations- und Transparenzrechte
       
       Sie fordern ferner umfassende Informations- und Transparenzrechte, die es
       den Verbrauchern ermöglichen sollen, Umfang und Risiken der
       Datenverarbeitung einzuschätzen. Dabei dürfe es auch keine Rolle spielen,
       ob ein Betroffener finanziell gut oder schlecht gestellt sei. Zudem treten
       die deutschen Datenschützer aufgrund guter Erfahrungen hierzulande dafür
       ein, dass es eine europaweite Pflicht für Datenschutzbeauftragte in
       Behörden und Unternehmen gibt.
       
       Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung soll die geltenden Regeln aus dem
       Jahr 1995 ersetzen. Die 20 Jahre alten EU-Datenschutzregeln entsprechen
       schon lange nicht mehr den Entwicklungen des Internets und seiner Nutzer.
       Damals waren soziale Netzwerke wie Facebook ebenso wenig ein Massenphänomen
       wie das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit
       agierende Internetkonzerne wie Google.
       
       26 Aug 2015
       
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