# taz.de -- EuGH-Gutachten zu Facebook-Daten: US-Server sind kein „sicherer Hafen“
       
       > Etappensieg für Datenschutz-Aktivisten: Die Daten von EU-Bürgern sind
       > laut Europäischem Gerichtshof angesichts des NSA-Skandals nicht
       > angemessen geschützt.
       
 (IMG) Bild: Max Schrems kämpft seit Jahren gegen Facebook. Hier: Logo an der Hamburger Zentrale.
       
       Luxemburg afp | Im Streit mit [1][Facebook hat der österreichische
       Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems] einen wichtigen Etappensieg
       errungen: Nach einem am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
       Luxemburg vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten sind Server in den USA
       kein „sicherer Hafen“ für die Daten von EU-Bürgern.
       
       Die irischen Datenschutzbehörden seien durch eine gegenteilige Entscheidung
       der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 nicht gehindert, die Übermittlung von
       Daten von der europäischen Facebook-Zentrale in Dublin in die USA zu
       verbieten. (Az: C-362/14). Der EuGH ist nicht an Rechtsgutachten gebunden,
       folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen.
       
       Nach EU-Recht dürfen personenbezogene Daten nur dann in Drittländer
       übermittelt werden, wenn sie dort „angemessen“ geschützt sind. Im Juni 2000
       hatte die EU-Kommission entschieden, dass die USA als sogenannter sicherer
       Hafen gelten.
       
       Die Europa-Zentrale von Facebook in Dublin übermittelt die Daten ihrer
       europäischen Nutzer zumindest in Teilen an Server in den USA. Mit seiner
       Klage verlangte Schrems vom irischen Datenschutzbeauftragten, dies zu
       unterbinden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sei davon auszugehen,
       dass die Daten dort nicht wirklich geschützt sind und dem Zugriff des
       US-Geheimdienstes NSA unterliegen. Der Datenschutzbeauftragte hatte dies
       mit dem Hinweis abgelehnt, nach der Kommissionsentscheidung reiche der
       Datenschutz in den USA aus.
       
       ## „Paukenschlag“
       
       Der sogenannte Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, verwies nun auf die große
       Bedeutung der nationalen Datenschutzbeauftragten. Diese müssten nach
       EU-Recht absolut unabhängig sein. Eine völlige Bindung an die
       Entscheidungen der EU-Kommission scheide daher aus. Vielmehr seien die
       Datenschutzbeauftragten berechtigt, die Sicherheit der Daten in anderen
       Ländern eigenständig zu überprüfen.
       
       Zudem sei die Kommissionsentscheidung zu den USA ungültig, erklärte Bot.
       Das Oberste Irische Gericht sowie die Kommission selbst hätten
       festgestellt, dass für EU-Bürger kein wirksamer Rechtsschutz bezüglich der
       Verwendung ihrer Daten in den USA besteht. Das sei mit den Grundrechten auf
       Datenschutz und Achtung des Privatlebens unvereinbar.
       
       Spätestens in Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen hätte die Kommission
       ihre Entscheidung aussetzen müssen, meinte Bot. Die massive und breite
       Datenüberwachung durch US-Geheimdienste verstoße ebenfalls gegen die
       EU-Grundrechtecharta. Der Hinweis der Kommission, sie sei derzeit in
       Verhandlungen mit den USA zum Datenschutz, kann nach Überzeugung Bots nicht
       beruhigen. Vielmehr gehe offenbar auch die Kommission selbst davon aus,
       dass derzeit das Schutzniveau in den USA „nicht mehr angemessen ist“.
       
       Die Fraktion der Grünen im Bundestag wertete die Einschätzungen Bots als
       „Paukenschlag“. Spätestens nach den Snowden-Enthüllungen sei klar, dass der
       angemessene Schutz von Daten von EU-Bürgern in den USA nicht sichergestellt
       sei, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von
       Notz. Das „Safe Harbour-Abkommen“ mit den USA müsse „umgehend aufgehoben
       werden“, forderte er.
       
       23 Sep 2015
       
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