# taz.de -- Kommentar „Privacy Shield“-Abkommen: Schutzschild als Scherzartikel
       
       > Die EU-Kommission hat mit der US-Regierung neue Standards zu
       > Datentransfers ausgehandelt. Sie sind windelweich.
       
 (IMG) Bild: Muss das neue Abkommen nicht fürchten: NSA-Zentarle in Fort Meade.
       
       Können Unternehmen wie Facebook und Amazon die Daten von europäischen
       Bürgern weiterhin in den USA speichern und verarbeiten? Die EU-Kommission
       will die digitale Kooperation sicherstellen und hat eine Neuregelung
       beschlossen. Die aber ist ebenso windelweich wie mangelhaft.
       
       Grundsätzlich gilt die Vorgabe der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995: Daten
       von EU-Bürgern dürfen nur dann ins Ausland übermittelt werden, wenn dort
       ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. In den USA besteht jedoch kein
       angemessener Datenschutz.
       
       Deshalb vereinbarte die EU-Kommission mit den USA im Jahr 2000
       Mindeststandards, die US-Firmen einhalten müssen, wenn sie europäische
       Daten verarbeiten. An solche „sicheren Häfen“ (safe harbours) durften Daten
       aus der EU dann doch transferiert werden. Diesen „Safe-Harbour“-Beschluss
       der EU-Kommission kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober
       2015.
       
       Hauptgrund: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der
       US-Sicherheitsbehörden ignoriert. Gegenüber US-Geheimdiensten wie der NSA
       seien die in den USA gespeicherten Daten von EU-Bürgern völlig ungeschützt.
       Jetzt hat die EU-Kommission mit der US-Regierung neue Standards
       ausgehandelt.
       
       Unter anderem wollen die USA zusagen, dass es keine unterschiedslose
       Massenüberwachung von europäischen Daten in den USA gebe. Mit Beschwerden
       und Fragen könnten sich EU-Bürger an einen neu zu schaffenden Ombudsmann
       richten. Das Ganze soll nicht mehr „safe harbour“ genannt werden, sondern
       „privacy shield“ (Schutzschild für die Privatsphäre).
       
       ## Ein machtloser Briefkasten-Onkel
       
       Es ist zwar bemerkenswert, dass die USA überhaupt Zusagen machen. Diese
       können aber weder in der Form noch im Inhalt überzeugen. So sollen
       Zusicherungen der US-Seite zum Beispiel nur brieflich erfolgen, nicht aber
       durch verbindliche Änderung von US-Gesetzen.
       
       Auch der ausdrückliche Verzicht auf die anlasslose Massenüberwachung von
       Europäern besagt wohl nicht viel. Vermutlich ist damit nur die
       längerfristige Überwachung und Speicherung gemeint, während das permanente
       Scannen von Lebensspuren in den USA nicht als Grundrechtseingriff gilt.
       
       Schließlich wird auch der neue US-Ombudsmann, an den sich Europäer mit
       Beschwerden werden können, wohl nur ein machtloser Briefkasten-Onkel sein.
       Mehr ist von den USA derzeit nicht zu erwarten (erst recht nicht unter
       einem möglichen Präsidenten Trump). Weitere Verhandlungen werden also auch
       keine substanziellen Verbesserungen bringen.
       
       Falls die EU-Kommission auf dieser Grundlage erneut grünes Licht für den
       Datentransfer in die USA gibt, wird sie wohl erneut am Europäischen
       Gerichtshof scheitern. Denn der angebliche Schutzschild erfüllt dessen
       Vorgaben nicht. Als Lösung bleibt vorerst also nur, dass auch US-Firmen wie
       Facebook, Amazon und Google die Daten europäischer Bürger ausschließlich in
       europäischen Rechenzentren verarbeiten dürfen.
       
       Erst wenn die US-Geheimdienste ihren Anspruch auf totale
       Informationskontrolle aufgeben, ist eine neue belastbare
       Safe-Harbour-Vereinbarung möglich.
       
       3 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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