# taz.de -- EuGH-Urteil zu Facebook und Datenschutz: In unsicheren Gewässern
       
       > Irland darf die Übermittlung europäischer Facebook-Daten an US-Server
       > verbieten. Der EuGH erklärte das „Safe-Harbor“-Abkommen für ungültig.
       
 (IMG) Bild: Das Abkommen über „sichere Häfen“ ist ungültig. Das EuGH-Urteil ist ein Erfolg für den Datenschützer Maximilian Schrems.
       
       LUXEMBURG dpa/rtr | Die Daten europäischer Internetnutzer sind in den USA
       nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der
       Europäische Gerichtshof am Dienstag geurteilt. Deshalb wurde die
       [1][Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA] (“Safe
       Harbor“) für ungültig erklärt.
       
       Die Entscheidung der EU-Kommission dazu im Jahr 2000 beruhte auf der
       Annahme, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten
       personenbezogenen Daten gewährleisten. Nach den Enthüllungen des
       Informanten Edward Snowden zur Internetüberwachung sehen die Europäer das
       inzwischen anders.
       
       Im vorliegenden Fall hatte der [2][österreichische Student und
       Facebook-Kritiker Maximilian Schrems] vor einem irischen Gericht gegen das
       Sammeln seiner Daten durch Facebook geklagt, nachdem 2013 die Enthüllungen
       des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die
       Internet-Spähaktionen der NSA ans Licht gekommen waren. Er klagte gegen das
       weltgrößte Online-Netzwerk, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten
       in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste
       geschützt sind.
       
       Facebook hat seine Europazentrale in Irland. Laut EuGH müsse die irische
       Datenschutzbehörde nun entscheiden, ob die Übermittlung der Daten
       europäischer Nutzer an Facebook ausgesetzt werden muss, weil die USA kein
       angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten biete.
       
       ## Datenübertragung wird schwieriger
       
       Die EU und die USA hatten sich vor 15 Jahren nach zähen Verhandlungen auf
       ein Datenaustauschabkommen geeinigt. Eigentlich verbot die EU-Kommission
       damals, dass Daten von EU-Bürgern in Ländern mit schwächeren
       Datenschutzregeln wie den USA gespeichert werden dürften. Um den
       Internetverkehr mit Amerika nicht zu gefährden, können dortige Unternehmen
       deshalb die Einhaltung von Mindeststandards zusichern und EU-Daten trotzdem
       speichern. Dem im Fachjargon „Safe Harbour“ genannten Programm sind
       Tausende US-Konzerne beigetreten, darunter die großen Internet-Konzerne.
       
       Die Entscheidung des Gerichts hat deswegen weitreichende Bedeutung für
       diese Konzerne. Für sie wird es nun schwieriger, Daten von Europäern in die
       USA zu übertragen. Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die
       nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörden können
       prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.
       
       Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher
       komplett auf „Safe Harbor“ verließen. Schwergewichte wie Facebook oder
       Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen
       Verträge zur Datenübermittlung ohne „Safe Harbor“ ausarbeiten.
       
       6 Oct 2015
       
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