# taz.de -- Datenschutz bei Facebook: Überwachung vor Gericht
       
       > Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob Daten europäischer
       > Nutzer in die USA übermittelt werden dürfen. Die EU-Kommission bleibt
       > zahm.
       
 (IMG) Bild: Auch wenn Nutzer etwas gelöscht haben – Facebook weiß es noch
       
       LUXEMBURG taz | Darf Facebook europäische Daten in die USA übermitteln,
       obwohl sie dort massenhaft vom US-Geheimdienst NSA ausgeforscht werden?
       Darüber verhandelte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
       Luxemburg. Den Prozess hatte der 27-jährige österreichische
       Datenschutz-Aktivist Max Schrems ins Rollen gebracht.
       
       Schrems begann 2011 den Datenschutz bei Facebook zu kritisieren. Da das
       Unternehmen seine Europa-Zentrale aus steuerlichen Gründen in Irland
       ansiedelte, ist der irische Datenschutzbeauftragte EU-weit für die
       Kontrolle von Facebook zuständig. Immer wieder versuchte Schrems, ihn mit
       Fragen und Anträgen zu mobilisieren, so auch nach den Enthüllungen von
       Edward Snowden.
       
       Im Sommer 2013 forderte Schrems, dass seine Daten nun nicht mehr an die
       US-Rechenzentren von Facebook übermittelt werden dürfen. Doch der irische
       Datenschutzbeauftragte sagte, er könne nichts tun. Die EU-Kommission habe
       den USA einen „angemessenen Datenschutzstandard“ attestiert, daran sei er
       gebunden. Dagegen klagte Schrems vor irischen Gerichten. Der irische High
       Court legte das Verfahren dann dem EuGH vor.
       
       Das Datenschutz-Niveau in den USA ist deutlich niedriger als in Europa. Es
       gibt kein umfassendes Gesetz und EU-Bürger können einen Schutz ihrer
       persönlichen Daten in den USA auch nicht einklagen. Nach der
       EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995 dürften die Daten von EU-Bürgern deshalb
       nicht in den USA verarbeitet werden. Nach Verhandlungen mit den USA
       veröffentlichte die EU-Kommission jedoch im Jahr 2000 einen Beschluss,
       wonach Daten an US-Unternehmen transferiert werden dürfen, wenn diese
       bestimmte Mindeststandards einhalten. Solche Unternehmen gelten als
       „sicherer Hafen“, der Kommissionsbeschluss heißt deshalb auch
       Safe-Harbour-Beschluss.
       
       ## Safe-Harbour-Beschluss
       
       Über tausend US-Firmen, auch Facebook, behaupten, dass sie sich an die
       Safe-Harbour-Regeln halten, kontrolliert wird das allerdings nicht. Nach
       den Snowden-Enthüllungen forderte das Europäische Parlament mit großer
       Mehrheit die EU-Kommission auf, den Safe-Harbour-Beschluss auszusetzen. Er
       ist aber immer noch in Kraft.
       
       „Der Safe-Harbour-Beschluss war von Anfang an unwirksam“, argumentierte
       Schrems’ Anwalt in Luxemburg, „er verstieß schon 2000 gegen die
       EU-Datenschutz-Richtlinie – und heute erst recht.“ Ähnlich sah das der
       Vertreter des Europäischen Parlaments. Die EU-Kommission räumte zwar ein,
       „es gibt derzeit keine Garantie, dass die Grundrechte der EU-Bürger in den
       USA geachtet werden“, will die „Probleme“ aber in Verhandlungen mit den USA
       lösen.
       
       Was aber heißt das für die irische Datenschutz-Behörde? Nach Ansicht der
       EU-Kommission ist diese weiter an den Safe-Harbour-Beschluss gebunden. Es
       würde zu Chaos führen, wenn sich jede nationale Datenschutz-Behörde darüber
       hinwegsetzen könnte. Sie könne Datenübermittlungen in die USA nur
       untersagen, wenn in einem Einzelfall spezifische Gefahren für den
       Datenschutz drohen. „Dieser Notausgang im Safe-Harbour-Beschluss ist so eng
       gebaut, dass er in der Praxis blockiert erscheint“, kritisierte die
       österreichische Regierung.
       
       Die EuGH-Richter befragten die EU-Kommission scharf, wie sie einen
       angemessenen Datenschutz in den USA „gewährleisten“ wolle. Der
       Kommissionsvertreter versprach vage: „Es gibt Hinweise, dass es Hoffnung
       gibt, dass die USA unsere Empfehlungen berücksichtigen werden.“ Man solle
       deshalb „nicht von heute auf morgen den Datenstrom zwischen der EU und den
       USA abschneiden“.
       
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       24 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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