# taz.de -- NSU-Prozess in München: Was nützt Zschäpe eine Aussage?
       
       > Bisher ist der Prozess für die Hauptangeklagte schlecht verlaufen. Für
       > ein reduziertes Strafmaß müsste sie ein Geständnis ablegen und Reue
       > zeigen.
       
 (IMG) Bild: Am Mittwoch wird Beate Zschäpe mal wieder im Mittelpunkt stehen.
       
       FREIBURG taz | Am 9. Dezember will Beate Zschäpe im NSU-Prozess nun aber
       mal endgültig aussagen. Aber warum tut sie das? Vermutlich reagiert sie
       nicht auf die drängenden Fragen der Opferangehörigen und der
       Öffentlichkeit. Es dürfte ihr wohl vorrangig um eine mildere Strafe gehen.
       
       Angeklagt ist Beate Zschäpe vor allem als Mittäterin an zehn Morden. Die
       Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, dass sie gemeinsam mit Uwe Mundlos und
       Uwe Böhnhardt die Taten geplant und ausgeführt hat. Sie sei zwar nicht an
       den Tatorten gewesen, habe aber die „unauffällige Fassade“ der Gruppe
       gepflegt, das Geld verwaltet, Ausweispapiere beschafft und Wohnmobile für
       Straftaten gemietet.
       
       Bisher ist der Prozess für Zschäpe schlecht verlaufen. Schon vor
       Prozessbeginn hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Anklage
       zugelassen. Das heißt, es hielt schon damals eine Verurteilung für
       wahrscheinlich.
       
       Seitdem lässt das OLG die Untersuchungshaft für Zschäpe fortbestehen. Die
       Richter gehen also davon aus, dass weiter „dringender“ Tatverdacht besteht.
       Und bisher hat die Beweisaufnahme wenig ergeben, was Zschäpe entlasten
       könnte.
       
       Wenn Zschäpe weiter schweigt, könnte sie also eine Verurteilung zu
       lebenslanger Haft nicht vermeiden. Es bestünde sogar die Gefahr, dass das
       OLG wegen der Vielzahl der Taten eine „besondere Schwere der Schuld“
       annimmt. Zschäpe hätte dann keine Chance, bereits nach 15 Jahren entlassen
       zu werden. Vielmehr wäre dann eine Verbüßungszeit von 20 bis 25 Jahren
       wahrscheinlich.
       
       Zschäpe könnte nun versuchen, das Gericht zu überzeugen, dass sie von den
       Morden Mundlos‘ und Böhnhardts gar nichts wusste. Sie könnte behaupten,
       dass sie zwar das Leben in der Illegalität mitorganisierte, allerdings nur
       die zahlreichen Raubüberfälle ihrer beiden Freunde decken wollte.
       
       Handfeste Indizien, dass Zschäpe von den Morden wusste, gibt es tatsächlich
       wenig, unter anderem einen Fingerabdruck auf einem Zeitungsartikel über
       eine der Mordtaten.
       
       Zschäpe könnte auch versuchen, ihre Rolle in der Gruppe als nachrangig
       darzustellen. Dann wäre sie nicht Mittäterin, sondern nur Gehilfin, was
       einen Strafnachlass erlaubt. Ihr dominantes Verhalten gegenüber ihren
       Anwälten dürfte für diese Strategie aber kontraproduktiv gewesen sein.
       
       Außerdem hat sie am Tag ihrer Flucht auch das Haus in Zwickau angezündet
       und dabei wohl den Tod einer alten Bewohnerin in Kauf genommen. Die
       Bundesanwaltschaft wertet das als Mordversuch. Die Tat hat auch mit ihrer
       Stellung in der Gruppe nichts zu tun.
       
       Für eine bloße Aussage gibt es noch keinen Rabatt beim Strafmaß. Dazu
       müsste Zschäpe ein Geständnis ablegen, die Geschichte des NSU aufklären
       und/oder glaubhaft Reue bekunden. Damit rechnet bisher aber eigentlich
       niemand.
       
       9 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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