# taz.de -- Karlsruhe urteilt: Linken-Klage ohne Erfolg
       
       > Das BVerfG meint: Ein Ausschuss braucht Spielraum für die
       > Kompromissfindung. Die Linksfraktion hatte für mehr Beteiligung und
       > Rechte plädiert.
       
 (IMG) Bild: Hier dürfen sie mitreden, aber nicht unbedingt in den Ausschüssen. Die Linke scheiterte mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
       
       Karlsruhe afp | Kleine Oppositionsparteien wie die Linke haben keinen
       Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des
       Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der
       Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen
       Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten
       Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, entschied das
       Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
       
       Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte
       geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss
       zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des
       Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen
       dürfen.
       
       Dem Gericht zufolge gilt das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im
       Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums
       sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss, nicht aber für dessen
       Arbeitsgruppen oder gar für informelle Gesprächsrunden außerhalb des
       Vermittlungsausschusses.
       
       Das Gremium soll laut Urteil bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben einen
       „politischen Kompromiss“ zwischen Bundestag und Bundesrat finden. Im sei
       deshalb „ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung“ eingeräumt.
       (Az. 2 BvE 1/11)
       
       22 Sep 2015
       
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