# taz.de -- Trödelbeschluss des BVerfG: Karlsruhe verurteilt sich selbst
       
       > Das Bundesverfassungsgericht spricht einer Klägerin Schadensersatz zu –
       > wegen überlanger Verfahrensdauer am eigenen Gericht.
       
 (IMG) Bild: Robe an, Robe aus, Mütze auf, Mütze ab, auch das kostet Zeit: Richter des 2. Senats im Bundesverfassungsgericht.
       
       Karlsruhe taz | Silke K. erhält 3.000 Euro Entschädigung von der
       Bundesrepublik Deutschland, weil das Bundesverfassungsgericht ihre
       Verfassungsklage zu trödelig behandelt hatte. Das stellte jetzt das
       Bundesverfassunsgericht in eigener Sache fest. Damit hat die zuständige
       Beschwerdekammer des Gerichts erstmals einem Bürger Entschädigung
       zugesprochen.
       
       Die Betriebswirtin Silke K. arbeitete in der Personalverwaltung der
       Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA. Als sie sich auf die Stelle
       derPersonalleitung bewarb, wurde ihr 2006 ein männlicher Kollege
       vorgezogen. Sie stellte fest, dass in der Führungsebene der GEMA fastnur
       Männer arbeiteten und fühlte sich diskriminiert.
       
       Außerdem bemerkte sie, dass sie von 2000 bis 2006 schlechter bezahlt wurde
       als ein gleichwertig beschäftigter Kollege. Sie klagte deshalb unter
       Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
       
       Mit Blick auf den Gehaltsunterschied lehnten die Arbeitsgerichte ihre Klage
       ab, das Verfahren um die Beförderung zog sich dagegen hin. Wegen des
       vermeintlich diskriminierenden Gehaltsunterschieds erhob K. dann 2009
       Verfassungsbeschwerde. Als sie aber nach einigen Jahren merkte, dass das
       Verfahren in Karlsruhe verschleppt wird, gab sie entnervt auf und schloss
       2013 einen Vergleich, in dem sie eine Abfindung erhielt.
       
       Ende 2014 beschied dann endlich auch Karlsruhe ihre Verfassungsbeschwerde.
       Diese wurde nicht zur Entscheidung angenommen, da K. nun ja einen Vergleich
       geschlossen habe.
       
       ## 3.000 Euro Entschädigung
       
       K. hatte mehrfach in Karlsruhe nachgefragt und das lange Verfahren auch
       förmlich gerügt. Nach Abschluss der Sache klagte sie auf Schadensersatz.
       Mit Erfolg.
       
       Das Bundesverfassungsgericht räumte selbst ein, dass immerhin zweieinhalb
       der fünfeinhalb Jahre Prozessdauer unnötig waren. Für jeden der 30 Monate
       bekommt sie nun hundert Euro, zusammen 3.000 Euro als Entschädigung.
       
       Dass Verfahren am Bundesverfassungsgericht oft jahrlang dauern, ist nichts
       Neues. Schon mehrfach war Karlsruhe deshalb vom Europäischen Gerichtshof
       für Menschenrechte verurteilt worden. Nach Aufforderung des Straßburger
       Gerichtshofs schuf der deutsche Gesetzgeber 2011 jedoch einen besonderen
       Rechtsbehelf für Fälle mit überlanger Verfahrensdauer.
       
       Die Neuerung gilt nicht nur für die normale Justiz, sondern auch für das
       Bundesverfassungsgericht. Dort befasst sich eine mit vier Richtern besetzte
       Beschwerdekammer mit derartigen Fragen.
       
       Wie diese Kammer jetzt feststellte, kann von einem Verfassungsgericht zwar
       nicht verlangt werden, dass es die Fälle in der Reihenfolge des Eingangs
       abarbeite, vielmehr komme es auch auf deren politische und soziale
       Bedeutung an. Im konkreten Fall habe es allerdings viel zu lange gedauert,
       bis überhaupt die federführende Richterin feststand.
       
       ## Zuständigkeitsstreit zwischen 1. und 2. Senat
       
       Als die Klage 2009 einging, gab es erstmals einen Zuständigkeitsstreit. Im
       Ersten Senat wolle sich Richter Brun-Otto Bryde, der für das Arbeitsrecht
       zuständig ist, mit der Sache beschäftigen. Im Zweiten Senat sah sich aber
       auch der für das Europarecht zuständige Richter Udo di Fabio berufen. Erst
       nach eineinhalb Jahren entschied ein Ausschuss des Gerichts, dass di Fabio
       zuständig sei. Nach einem weiteren Jahr änderte das Gericht allerdings die
       Geschäftsverteilung zwischen den Senaten, sodass nun der Erste Senat den
       Fall hätte übernehmen müssen.
       
       Doch K.s Klage blieb bei Di Fabio und seinem Nachfolger Peter M. Huber im
       Zweiten Senat liegen, weil diese stark mit den europapolitischen Prozessen
       des Gerichts belastet waren. Erst im Oktober 2013 landete die Sache dann
       bei Brydes Nachfolgerin Susanne Baer, die die Klage mit einer Kammer aus
       drei Richtern alsbald abschmetterte.
       
       Zerknirscht räumte die Karlsruher Beschwerdekammer nun ein, dass auch
       überlastete Verfassungsrichter schnell dafür sorgen müssen, dass der Fall
       zumindest beim zuständigen Richter landet.
       
       Az.: Vz 11/14
       
       4 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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