# taz.de -- Unabhängigkeit von Sachverständigen: Horst und die Gutachter
       
       > Der Expolizist Horst Glanzer versteht sich als Justizopfer. Jetzt sieht
       > er sich als Urheber eines Gesetzentwurfs der Regierung zu neutralen
       > Gutachten.
       
 (IMG) Bild: Knapp 400.000 Mal pro Jahr beauftragt die Justiz Sachverständige, um Fragen zu beantworten, mit denen sich Juristen nicht auskennen.
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das die Unabhängigkeit
       von gerichtlichen Sachverständigen sichern soll. Vorige Woche hat das
       Kabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ein Mann hat sich
       besonders dafür eingesetzt: der bayerische Expolizist Horst Glanzer. Er
       versteht sich als Justizopfer.
       
       Knapp 400.000 Mal pro Jahr beauftragt die Justiz Sachverständige, um Fragen
       zu beantworten, mit denen sich Juristen nicht auskennen. Es geht um
       ärztliche Kunstfehler, das Kindeswohl und einsturzgefährdete Häuser.
       
       Schon seit Jahren allerdings wird über die oft zweifelhafte Neutralität
       mancher Sachverständiger diskutiert. Wie unabhängig sind sie, wenn sie
       nicht nur gerichtliche Aufträge erfüllen, sondern auch für die Branche
       arbeiten, für die sie sachkundig sind? Zwar können Kläger oder Beklagte
       einen Gutachter auch bisher wegen „Besorgnis der Befangenheit“ ablehnen.
       Allerdings wissen Bürger oft gar nichts von deren Abhängigkeiten.
       
       Hier will nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung ansetzen. „Der
       Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vorliegt, der
       geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Der
       Sachverständige hat dem Gericht solche Gründe unverzüglich mitzuteilen.“
       Diese Formulierung soll künftig in der Zivilprozessordnung (Paragraf 407 a)
       stehen. Stellt sich später heraus, dass der Gutachter diese Pflicht
       missachtet hat, bekommt er kein Honorar.
       
       ## Eingabe mit 351 MitzeichnerInnen
       
       Horst Glanzer hat schon 2010 mit einem Freund eine Petition an den
       Bundestag gerichtet, die einen ganz ähnlichen Vorschlag enthielt. Die
       Eingabe fand zwar nur 351 MitzeichnerInnen, doch im Mai 2013 erklärte der
       Petitionsausschuss den Vorschlag für „überlegenswert“. Kurze Zeit später
       handelten Union und SPD ihren Koalitionsvertrag aus und griffen die Idee
       auf. „Wir wollen die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger
       gewährleisten“, heißt es dort. Auch das schreibt Glanzer seinem Einfluss
       zu.
       
       Wohl kein Bürger ruft so penetrant PolitikerInnen und JournalistInnen an
       wie Horst Glanzer. Ob die Reform des Sachverständigenrechts aber nur wegen
       Horst Glanzer angepackt wurde oder eh in der Luft lag, lässt sich nicht
       mehr verlässlich klären.
       
       ## Rätselhafte Entzündung
       
       Horst Glanzer war früher Polizist, ist aber längst frühpensioniert. 2003
       wäre er fast an einer rätselhaften Entzündung im Kopfbereich gestorben. Er
       machte seine Versicherung dafür verantwortlich, weil diese die
       erforderliche Therapie angeblich zu spät genehmigte. Mehrere Prozesse
       scheiterten jedoch. Seitdem kämpft Glanzer für Verbesserungen in der
       Justiz.
       
       Die neue Auskunftspflicht für Sachverständige wird am Problem aber
       möglicherweise nur wenig ändern. Selbst wenn Betroffene künftig leichter
       eine mögliche Befangenheit rügen können, heißt das nicht, dass sie damit
       auch Erfolg haben werden. Die Gerichte sind nämlich relativ großzügig und
       werten einseitige Geschäftsbeziehungen eines Sachverständigen nicht
       automatisch als Gefahr für dessen Neutralität.
       
       ## Wirtschaftliche Abhängigkeit
       
       So lehnte das Oberlandesgericht Saarbrücken erst im Mai den
       Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter ab, der im Vorjahr immerhin 10
       seiner 41 Gutachten im Auftrag der anderen Prozesspartei erstellt hatte.
       Das sei noch keine wirtschaftliche Abhängigkeit. Die Gerichte sind wohl
       deshalb großzügig, weil es in manchen Konstellationen kaum GutachterInnen
       gibt, die nicht ökonomisch mit ihrer Branche verbandelt sind.
       
       Der Gesetzentwurf, der auch andere Fragen des Sachverständigenrechts klärt,
       soll noch in diesem Herbst im Bundestag beraten werden.
       
       21 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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