# taz.de -- NSA-Skandal und Selektorenliste: Her damit!
       
       > Die Opposition reicht in Karlsruhe Klage gegen die Regierung ein. Sie
       > fordert die Herausgabe der NSA-Selektorenliste an den
       > Untersuchungsausschuss.
       
 (IMG) Bild: Die Regierung enthalte dem Untersuchungsausschuss wichtige Beweismittel zur Spähaffäre vor, heißt es in der Klage
       
       Berlin afp | Mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe wollen die Fraktionen
       von Grünen und Linken die Bundesregierung zur Herausgabe der geheimen
       NSA-Selektorenliste zwingen. Die Oppositionsfraktionen reichten [1][nach
       eigenen Angaben] vom Donnerstag eine gemeinsame Klage vor dem
       Bundesverfassungsgericht ein, in der sie der Bundesregierung die
       Vorenthaltung wichtiger Beweismittel für den Untersuchungsausschuss des
       Bundestags zu der Spähaffäre vorwerfen. Sie sehen darin eine
       verfassungswidrige Missachtung der Parlamentsrechte.
       
       Die Selektorenliste verzeichnet jene Suchbegriffe, mit denen der
       Bundesnachrichtendienst (BND) im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA
       [2][Datenströme auf potenziell wichtige Informationen durchkämmt hat]. Es
       besteht der Verdacht, dass viele dieser Suchbegriffe problematisch waren –
       etwa weil sie sich gegen europäische Behörden oder Unternehmen richteten.
       Der Untersuchungsausschuss des Bundestags möchte Licht in diese
       Angelegenheit bringen.
       
       Allerdings verweigert die Bundesregierung dem Ausschuss einen Einblick in
       die Liste. Zur Begründung verweist sie auf Geheimhaltungserfordernisse aus
       Staatswohlgründen und auf [3][geheime Abkommen mit den USA] über den Umgang
       mit Geheimdienstmaterial. Zugang zu der Liste hat derzeit nur eine von der
       Regierung selbst beauftragte Vertrauensperson, die dem Ausschuss Bericht
       erstatten soll.
       
       „Dies ist ein völlig inakzeptabler Vorgang“, sagte
       Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann bei der Vorstellung der
       Klageschrift. Die Weigerung der Bundesregierung sei ein „weitreichender
       Eingriff in Parlamentsrechte“. Ihre Linken-Kollegin Petra Sitte sagte: „An
       der Selektorenliste wird der Kern des Untersuchungsauftrags berührt,
       deswegen wollen wir hier nicht nachgeben.“
       
       Der Verfahrensbevollmächtigte der Opposition, der Kieler
       Verwaltungsrechtler Wolfgang Ewer, wies die Argumentation der
       Bundesregierung zurück. „Wir gehen davon aus, dass es kein
       völkerrechtliches Verbot der Vorlage an den Bundestag gibt“, sagte er.
       
       Der Jurist beklagte die umfangreichen Geheimhaltungsvorschriften der
       Bundesregierung in dem Justizverfahren: Weder die Begründung der
       Bundesregierung für die Nichtvorlage der Selektorenliste noch die
       einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen mit den USA dürften veröffentlicht
       werden. In der [4][159-seitigen Klageschrift], die der Presse vorgestellt
       wurde, sind deshalb zahlreiche Passagen geschwärzt. „Dieser Umfang des
       Geheimschutzes erschwert die Darstellung unseres Antrags in der
       Öffentlichkeit“, sagte Ewer.
       
       Die Klage hatte der Verfahrensbevollmächtigte nach eigenen Angaben am
       Mittwoch durch persönliche Übergabe an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle
       in Karlsruhe übergeben. Zum erwarteten Termin einer Entscheidung wollte
       sich Ewer nicht äußern; in den kommenden sechs Monaten erwarte er aber
       keinen Richterspruch in der Angelegenheit.
       
       17 Sep 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.linksfraktion.de/nachrichten/klage-herausgabe-selektorenlisten/
 (DIR) [2] /Debatte-Spionage-in-Deutschland/!5200461
 (DIR) [3] /Selektoren-der-NSA-in-Deutschland/!5219638
 (DIR) [4] http://dokumente.linksfraktion.de/inhalt/skmbt-c45215091518120.pdf
       
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