# taz.de -- Spitzelei in Deutschland: Gegen „Selbstüberwachung“
       
       > Eigentlich soll Ex-Richter Kurt Graulich die NSA-Selektorenliste prüfen.
       > Nebenbei kämpft er auch gegen die Vorratsdatenspeicherung.
       
 (IMG) Bild: 2013 war er noch Richter am 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: Kurt Graulich.
       
       berlin taz | Der NSA-Sonderermittler Kurt Graulich nimmt den Datenschutz
       ernster als die Bundesregierung. In einem demnächst erscheinenden Aufsatz
       in der Zeitschrift Vorgänge, der der taz vorliegt, kritisiert er heftig die
       geplante Vorratsdatenspeicherung.
       
       Kurt Graulich war bis Februar 2015 Richter am Bundesverwaltungsgericht.
       Anfang Juli wurde der sozialdemokratische Jurist auf Vorschlag des
       NSA-Untersuchungsausschusses von der Bundesregierung mit der Prüfung der
       NSA-Selektorenliste betraut. Die Bundesregierung bezeichnet ihn als
       „unabhängige sachverständige Vertrauensperson“.
       
       Diese Unabhängigkeit stellt Graulich nun nachhaltig unter Beweis. In seinem
       Aufsatz „Neustart der Geisterfahrer“ kritisiert er den Gesetzentwurf der
       Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, über den
       der Bundestag im Herbst abstimmen wird.
       
       Die geplante zehnwöchige Speicherung aller Telefon- und
       Internet-Verkehrsdaten sei schon „dem Grunde nach unverhältnismäßig“. Nach
       fünf Jahren ohne Vorratsdatenspeicherung habe die Bundesregierung in ihrem
       Gesetzentwurf keine konkreten Schutzlücken benennen können. Dagegen könne
       der Staat den Schutz dieser Daten gegen Hacker und ausländische
       Geheimdienste wohl nicht gewährleisten. Die Zwangsspeicherung aller Daten
       sei auch überflüssig, weil die meisten dieser Daten bei den
       Telekommunikationsunternehmen „aus betrieblichen Gründen“ ohnehin noch
       vorhanden seien.
       
       ## Speicherung überflüssig
       
       Die vierwöchige Speicherung der Standortdaten aller Mobiltelefone sieht
       Graulich noch kritischer, er bezeichnet sie als Element einer unzulässigen
       „Totalüberwachung“. Das eigene Mobiltelefon werde dabei zur „staatlich
       instrumentalisierten Selbstüberwachung“ genutzt. Das widerspreche aber dem
       rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss.
       
       Der 66-jährige Graulich beschreibt den neuen Gesetzentwurf von
       Justizminister Heiko Maas als „Rückspiel“ nach zwei „vernichtenden
       Niederlagen“ beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen
       Gerichtshof. Er zweifele aber, ob es genüge, ständig diese Gerichtsurteile
       zu zitieren und dann das gleiche erneut zu machen, nur „etwas kleiner“.
       
       Möglicherweise kommt Graulichs Kritik der Bundesregierung sogar gelegen.
       Immerhin erweckt der Wunschermittler der Großen Koalition so den Eindruck,
       dass er kein handzahmer Hof-Gutachter ist.
       
       Die Opposition aus Grünen und Linkspartei hingegen lehnte die Berufung
       Graulichs ab. Sie will, dass der Bundestag die Selektorenliste selbst
       prüfen kann. Grüne und Linke haben bereits eine Klage beim
       Bundesverfassungsgericht angekündigt. Diese soll Anfang September in
       Karlsruhe eingereicht werden. Klagebevollmächtigter ist der Rechtsanwalt
       Wolfgang Ewer, Expräsident des Deutschen Anwaltvereins.
       
       18 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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