# taz.de -- Streit um BKA-Befugnisse: Überwachung aufgrund von Indizien
       
       > Seit 2009 ist das BKA für Terrorabwehr zuständig. jetzt prüft das
       > Bundesverfassungsgericht seine Befugnisse – und zeigt sich kritisch.
       
 (IMG) Bild: Was darf das BKA? Darüber berät das Bundesverfassungsericht
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht wird das [1][2008 novellierte
       BKA-Gesetz] voraussichtlich beanstanden. Das zeigte bereits der Beginn der
       Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von FDP- und Grünen-Politikern
       wie Gerhart Baum und Wolfgang Wieland. Viele der präventiven Befugnisse
       wurden dem BKA wohl zu voraussetzungslos gewährt.
       
       Seit 2009 ist das Bundeskriminalamt erstmals zuständig für die
       Terrorabwehr. Bis dahin war das BKA auf Strafverfolgung beschränkt, während
       die Abwehr künftiger Gefahren Aufgabe der Landespolizeien war. Als Mittel
       gegen den diffusen islamistischen Terror erhielt das BKA damals auch
       zahlreiche präventive Befugnisse. So kann es mit Hilfe von
       Trojaner-Spähsoftware Computer-Festplatten auslesen (Onlinedurchsuchung).
       
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte das Gesetz in
       Karlsruhe, die Bedrohung sei heute noch höher als damals. „Wir haben in
       Deutschland derzeit 340 islamistische Gefährder, denen die Polizei schwere
       Gewalttaten zutraut. Vor fünf Jahren waren es erst 130“, sagte de Maizière.
       
       Die BKA-Befugnisse seien notwendig, weil bei vagen Terrorwarnungen oft
       unklar sei, welches Landeskriminalamt zuständig ist. Der
       Bundesinnenminister wehrte sich gegen den Vorwurf, in Deutschland werde ein
       Überwachungsstaat geschaffen. Das BKA habe seine neuen Befugnisse „mit
       großem Augenmaß“ genutzt.
       
       Seit 2009 habe das BKA [2][nur in 15 Fällen] von seinen präventiven
       Befugnissen Gebrauch gemacht. Insgesamt seien dabei rund achtzig Personen
       von BKA-Überwachungsmaßnahmen betroffen gewesen. Zwar seien in diesen
       Jahren rund 1.500 Terrorhinweise beim BKA angelangt, in der Regel wurden
       diese jedoch als zu vage eingestuft oder an die Länderpolizeien
       weitergegeben.
       
       BKA-Präsident Holger Münch ergänzte, dass es nur je eine Onlinedurchsuchung
       und eine Rasterfahndung gab. Außerdem wurde dreimal der Wohnraum überwacht
       und bei vier Personen eine Quellen-Telekommuninikations-Überwachung
       durchgeführt.
       
       Die Richter fragten intensiv nach, ob das BKA-Gesetz nicht zu großzügig
       formuliert sei. Oft werde für die „Gefahrenabwehr“ gar keine konkrete
       Gefahr verlangt, vielmehr genügten Indizien, dass jemand künftig schwere
       Straftaten begehen wird. Innenminister de Maizière sagte, zwar sei man in
       vielen Fällen „weit weg von einer konkreten Gefahr“, aber es gebe allemal
       Grund, zu verhindern, dass es zu Anschlägen kommt.
       
       Der Vertreter der Bundesregierung, Rechtsprofessor Christoph Möllers,
       betonte, dass bei konkreten Terrorhinweisen oft erst mit heimlichen
       Methoden „erforscht“ werden müsse, ob eine Gefahr vorliegt.
       
       Die Verhandlung dauerte bei Redaktionsschluss an. Das Urteil wird wohl Ende
       des Jahres verkündet.
       
       10 Jul 2015
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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