# taz.de -- BKA-Reform: Die letzten Kompromisse
       
       > taz-Übersicht: Was die BKA-Novelle bezweckt und welche Zugeständnisse die
       > Union der SPD in dieser Woche noch machte.
       
 (IMG) Bild: Das BKA in Wiesbaden:Von hier aus darf ab sofort zur Prävention online geschnüffelt werden.
       
       FREIBURG taz Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die große Koalition
       in dieser Woche auf die letzten Details zur Reform des Bundeskriminalamts
       geeinigt. Das Gesetz soll nächste Woche am Mittwoch im Bundestag
       beschlossen werden. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen. Die taz
       stellt hier zunächst die Grundzüge des Gesetzes dar und anschließend die
       letzten Änderungen, auf die sich Union und SPD jetzt geeinigt haben.
       
       Die BKA-Novelle wird dem Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal präventive
       Befugnisse geben. Bisher war die Wiesbadener Behörde nur für die
       Strafverfolgung zuständig. Hierzu wurde 2006 im Rahmen der
       Föderalismusreform extra das Grundgesetz geändert. Diese
       Grundgesetzregelung beschränkt die präventiven Befugnisse des BKA
       allerdings auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
       
       In das BKA-Gesetz wird nun ein neuer Abschnitt "Abwehr von Gefahren des
       internationalen Terrorismus" eingeführt. In 24 Paragraphen von 20a bis 20x
       werden dort die neuen präventiven Befugnisse aufgelistet. So darf das BKA
       zur Terrorabwehr unter anderem Rasterfahndungen durchführen, Wohnungen
       abhören und filmen, Telefongespräche dürfen abgehört und Emails mitgelesen
       werden, außerdem darf das BKA heimlich auf Computerfestplatten zugreifen.
       
       Die meisten Befugnisse hatte das BKA schon bisher zur Aufklärung von
       Verbrechen. Neu ist, dass es diese Befugnisse auch präventiv zur
       Verhinderung von Anschlägen einsetzen darf. Doch auch der präventive
       Einsatz solcher Befugnisse ist bereits üblich. Die Landespolizeigesetze
       erlauben dies den Landeskriminalämtern schon lange. Allerdings hatten die
       LKAs nicht so viele präventive Befugnisse auf einmal, wie nun das BKA
       erhalten soll.
       
       Neu und deshalb besonders umstritten ist die heimliche Ausspähung von
       Computer-Festplatten. In Paragraf 20k des Gesetzentwurfes wird sie
       "verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme" genannt. Dieses
       Befugnis hatte zunächst nur der Verfassungsschutz in NRW, doch wurde das
       entsprechende Gesetz im Februar 2008 vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
       
       Im Juni hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die BKA-Novelle
       eingebracht, der jedoch in der SPD-Fraktion auf Widerstand stieß. In einer
       Arbeitsgruppe verhandelten Union und SPD deshalb noch lange über die
       letzten Details. In einem der taz vorliegenden Schreiben haben die
       Unterhändler Hans-Peter Uhl (CSU) und Dieter Wiefelspütz (SPD) jetzt die
       Kompromisse festgehalten.
       
       Online-Durchsuchung (Eilbefugnis): Die SPD konnte ihre Forderung nicht
       durchsetzen, dass eine Online-Durchsuchung von Computern stets von einem
       Richter angeordnet wird. In Eilfällen soll auch weiterhin eine Genehmigung
       durch BKA-Präsident Jörg Ziercke oder einen Stellvertreter genügen. Die
       richterliche Prüfung würde dann nachgeholt. Als Zugeständnis wird nun aber
       im Innenausschuss des Bundestags eine Liste typischer Eilfälle beschlossen,
       um sicherzustellen, dass der Eilfall die Ausnahme bleibt. So soll auf eine
       richterliche Anordnung verzichtet werden, wenn sich sehr überraschend und
       kurzfristig die Möglichkeit zum Zugriff auf den Computer eines
       Terrorverdächtigen außerhalb der Wohnung ergibt und der Rechner dabei mit
       einem Trojaner präpariert werden kann.
       
       Online-Durchsuchung (Kernbereich): Die SPD konnte sich auch nicht mit der
       Forderung durchsetzen, dass an der Durchsicht der heimlich kopierten
       Dateien immer ein Richter zu beteiligen ist. Die SPD wollte so
       sicherstellen, dass der Kernbereich der Privatheit gewahrt bleibt. Wie
       ursprünglich vorgesehen, werden die Dateien nun von zwei BKA-Beamten darauf
       überprüft, ob sie verfahrensrelevant sind. Rein private Texte und Bilder
       werden gleich wieder gelöscht. Durchgesetzt hat die SPD aber, dass an
       dieser Sichtung auch der interne Datenschutzbeauftragte des BKA teilnimmt.
       Er unterliegt keinen Weisungen der Behörde, wird aber auch erstmals
       kontrollierend in derartige Ermittlungen eingeschaltet. In Zweifelsfällen
       soll ein Gericht entscheiden, ob der Kernbereich verletzt ist.
       
       Online-Durchsuchung (Trojaner- und Datenschutz): Neu eingefügt wurden
       Klauseln wonach die Spähsoftware vor unbefugtem Gebrauch zu schützen ist.
       So soll sichergestellt werden, dass ein entdeckter Bundestrojaner später
       nicht von Gangstern zum Ausspähen von Computern benutzt werden kann.
       Außerdem wird im Gesetz jetzt ausdrücklich angeordnet, dass die kopierten
       Dateien "gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme"
       zu schützen sind.
       
       Aussageverweigerungsrecht: Nachdem die Bundesregierung früher schon darauf
       verzichtete, die Wohnungen und Telefone von Pfarrern abzuhören, wird ihnen
       jetzt auch ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zugestanden. In den
       Genuss dieses Schweigerechts kommen auch Abgeordnete und Strafverteidiger.
       Diese Regelung soll allerdings nicht für muslimische Imame gelten, weil
       diese keiner staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehören.
       
       Rasterfahndung: Diese muss stets durch einen Richter angeordnet werden. Die
       Eilbefugnis des BKA-Präsidenten wurde gestrichen.
       
       Datenweitergabe: Das BKA kann die bei der Terror-Prävention erhobenen Daten
       an andere Behörden, insbesondere Polizei, Verfassungsschutz und
       Bundesnachrichtendienst, weitergeben. Dies wird jetzt etwas transparenter
       beschrieben, aber nur leicht eingeschränkt.
       
       Evaluierung: In fünf Jahren ist das Gesetz wissenschaftlich zu überprüfen.
       Die Prüfung ist dabei auf drei Punkte begrenzt: die Zusammenarbeit von Bund
       und Ländern, die präventive Rasterfahndung durch das BKA und die
       Online-Durchsuchung.
       
       Befristung: Die Befugnis zur Online-Durchsuchung ist dem BKA zunächst nur
       befristet eingeräumt. Allerdings beträgt die Frist nicht drei oder fünf
       Jahre, wie es in vergleichbaren Fällen üblich war, sondern sie endet erst
       2020. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
       
       7 Nov 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
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