# taz.de -- BKA-Reformgesetz zur Terrorabwehr: Bischöfe kämpfen um Beichtgeheimnis
       
       > Laut geplantem BKA-Gesetz müssen Pfarrer im Zweifelsfall über
       > seelsorgerische Gespräche Auskunft geben. Muslimische Geistliche genießen
       > noch weniger Schutz.
       
 (IMG) Bild: Darf kein Geheimnis hüten.
       
       BERLIN taz Die katholischen Bischöfe sind mit der geplanten BKA-Reform
       immer noch nicht zufrieden. Nach wie vor sehen sie das Beichtgeheimnis
       nicht ausreichend gewährleistet. Dies geht aus einem internen Papier der
       SPD-Fraktion hervor, das der taz vorliegt.
       
       Die BKA-Reform sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig auch
       präventiv gegen den internationalen Terrorismus vorgehen darf, bisher war
       hierfür die Landespolizei zuständig. Ein Gesetzentwurf von Innenminister
       Wolfgang Schäuble (CDU) will dem BKA deshalb zahlreiche präventive
       Befugnisse geben, am umstrittensten ist das Recht, heimlich private
       Computer auszuspähen.
       
       Zeitweilig sah ein interner Entwurf des Innenministeriums vor, dass das BKA
       heimliche Ermittlungsmaßnamen sogar gegen Geistliche, Abgeordnete und
       Strafverteidiger ergreifen kann, obwohl deren Gespräche sonst als tabu
       gelten. Nach Protesten der Kirche zog Schäuble diese Formulierung zurück.
       Die Wohnungen und die Telefone von Geistlichen dürfen nun nicht abgehört
       werden.
       
       Dem Kommissariat der Bischöfe - so nennt sich das katholische
       Verbindungsbüro zur Politik - reicht das aber nicht aus. Denn Geistliche
       sollen künftig über seelsorgerische Gespräche befragt werden können und
       nicht das Zeugnis verweigern dürfen - wenn "die Auskunft zur Abwehr einer
       Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben
       oder Freiheit einer Person erforderlich ist". So steht es in Paragraf 20c
       des Gesetzentwurfs. Höflich bittet nun die Vertretung der Bischöfe darum,
       auch in diesen Fällen das Beichtgeheimnis zu wahren.
       
       Noch weniger geschützt sind die seelsorgerischen Gespräche von Imamen, denn
       sie sind auch vor heimlichen Ermittlungen nicht sicher. In der Begründung
       zum BKA-Gesetzentwurf heißt es, dass nur "Geistliche der
       öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften" besonders geschützt sind.
       Verwiesen wird dabei auf Rechtsprechung und Rechtslehre. Dort wird
       tatsächliche eine strafprozessuale Schutzvorschrift für Geistliche so
       ausgelegt, dass Muslime wegen ihrer wenig verrechtlichten Strukturen keine
       Protektion vor staatlichen Lauschern genießen.
       
       Die SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz und Sebastian Edathy wollen nun
       diese Sätze aus der Begründung des BKA-Entwurfs streichen. Dies wäre aber
       nur Kosmetik. Solange sich die Rechtsprechung nicht ändert, wären Imame
       weiter Geistliche zweiter Klasse. Erforderlich wäre vielmehr eine
       gesetzliche Klarstellung, etwa in der Strafprozessordnung, dass es beim
       Schutz seelsorgerischer Gespräche nicht auf Struktur und staatliche
       Anerkennung der Religionsgemeinschaft ankommt.
       
       Der Entwurf zum BKA-Gesetz soll am 4. Juni im Bundeskabinett beschlossen
       und anschließend im Bundestag diskutiert werden. Der AK
       Vorratsdatenspeicherung hat gestern eine Online-Petition gegen die
       BKA-Reform gestartet
       
       24 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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