# taz.de -- TV-Übertragung aus deutschen Gerichten: Richter bald live im Fernsehen
       
       > Übertragungsverbot auf der Kippe: Künftig sollen Urteilsverkündigungen
       > direkt gesendet werden können, empfiehlt eine Bund-Länder-Kommission.
       
 (IMG) Bild: Hohes Gericht, Sie sind auf Sendung: Richter des Bundesverfassungerichtes in Karlsruhe.
       
       FREIBURG taz | Radio und Fernsehen sollen künftig die Verkündung der
       Urteile von obersten Bundesgerichten übertragen können. Das empfiehlt eine
       Bund-Länder-Reformkommission, deren Abschlussbericht jetzt vorliegt. Die
       Justizministerkonferenz der Länder, die die gestern und heute in Stuttgart
       tagt, wird die geforderte Liberalisierung voraussichtlich mittragen.
       
       In Deutschland sind Bild- und Tonübertragungen aus Gerichtssälen seit 1964
       gesetzlich verboten. Zeugen und Angeklagte könnten sich sonst durch die
       Kameras irritieren und beeinflussen lassen, so die Befürchtung. Eine
       Ausnahme vom Übertragungsverbot gilt bisher nur für Urteile des
       Bundesverfassungsgerichts.
       
       Diese Ausnahme wollen die Experten jetzt auf die Urteile der fünf obersten
       Bundesgerichte erweitern. Gemeint sind der Bundesgerichtshof in Karlsruhe,
       das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in
       Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in
       München. Dort werden oft Urteile gefällt, die ähnlich wichtig sind wie
       Gesetze. So entschied letzte Woche etwa der Bundesgerichtshof, dass ein
       Verbrecher nicht bestraft werden darf, wenn er von einem polizeilichen
       Lockspitzel zur Tat gedrängt wurde.
       
       Zudem will die Kommission, dass „Gerichtsverfahren von herausragender
       zeitgeschichtlicher Bedeutung“ in voller Länge dokumentiert werden können.
       Gemeint sind zum Beispiel Strafverfahren wie der NSU-Prozess am
       Oberlandesgericht München. Von der Dreh-Erlaubnis wäre das ganze Verfahren,
       einschließlich der Zeugen-Aussagen, erfasst.
       
       ## Reaktion auf das NSU-Chaos
       
       Allerdings sollen diese Aufnahmen nicht der aktuellen Berichterstattung
       dienen, sondern dem historischen Interesse. Nur eine „begrenzte Verwendung“
       soll möglich sein, heißt es im Beschlussvorschlag für die
       Ministerkonferenz, der der taz vorliegt. Näheres ist noch nicht bekannt.
       
       Drittens schlägt die Bund-Länder-Kommission vor, dass bei Prozessen „mit
       einem erheblichen Medieninteresse“ der Ton in Arbeitsräume von
       Medienvertretern übertragen werden kann. Das ist eine Reaktion auf das
       Chaos zu Beginn des NSU-Prozesses, als sich Hunderte von Journalisten für
       die nur 50 Plätze auf der Pressetribüne des Gerichts bewarben. Die
       Einrichtung von speziellen Presse-Arbeitsräumen soll hier künftig die
       Situation entspannen. Dorthin soll allerdings nur der Ton der Verhandlung
       übertragen werden, nicht das Bild.
       
       Der peinliche Konflikt um die Öffentlichkeit im NSU-Prozess war auch der
       Auslöser für die Einsetzung der Bund-Länder-Kommission im Sommer 2013. Die
       Justizminister der Ländern wollen den Bericht ihrer Experten nun
       „zustimmend zur Kenntnis“ nehmen, so der Beschlussvorschlag.
       Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD) soll zur Vorlage eines entsprechenden
       Gesetzentwurfs aufgefordert werden. Geändert werden soll das
       Gerichtsverfassungsgesetz (§ 169).
       
       Es ist damit zu rechnen, dass Maas die Reformvorschläge aufgreift, denn in
       der Arbeitsgruppe war sein Ministerium eine treibende Kraft.
       
       17 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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