# taz.de -- Presserecht für Prominente: Mehr Schutz für Kachelmann und Co.
       
       > Dürfen Namen von Promis, gegen die ermittelt wird, von den Medien
       > verbreitet werden? Der Deutsche Juristentag diskutiert nun darüber.
       
 (IMG) Bild: „Ein bekannter Wettermoderator“ wäre laut Gutachten genauso verboten wie „Jörg Kachelmann“
       
       Prominente Beschuldigte im Strafverfahren sollen künftig besser vor den
       Medien geschützt werden. Das fordert der Düsseldorfer Rechtsprofessor
       Karsten Altenhain in einem Gutachten für den Deutschen Juristentag, der am
       Dienstag in Essen beginnt.
       
       Die „Öffentlichkeit im Strafverfahren“ ist das Thema der strafrechtlichen
       Abteilung des Juristentags. Dabei geht es nicht nur um Kameras im
       Gerichtsaal, die Justizminister Heiko Maas bei [1][Urteilen von
       Bundesgerichten zulassen will]. Gutachter Altenhain konzentriert sich eher
       auf das Ermittlungsverfahren, also die Phase, die mit Anklage oder
       Einstellung endet.
       
       Bisher gelten dort nur die allgemeinen Regeln der Landespressegesetze.
       Journalisten haben danach grundsätzlich Anspruch auf Auskunft – es sei
       denn, ein „schutzwürdiges privates Interesse“ würde verletzt. In der Praxis
       bestätigen die Staatsanwaltschaften den Namen eines Beschuldigten, wenn
       dieser bereits öffentlich bekannt ist oder wenn es sich um eine Person des
       öffentlichen Lebens handelt.
       
       Die Beschuldigten im Strafverfahren würden so aber nicht genügend
       geschützt, glaubt Altenhain. Es bestehe die Gefahr der Vorverurteilung.
       Zwar könne die Justiz nichts dafür, wenn rechtsstaatliche Prinzipien wie
       die Unschuldsvermutung im Publikum nur mangelhaft verankert sind. Dennoch
       müssten die Betroffenen davor geschützt werden, dass ihr Name vorschnell
       bekannt wird. Dies müsse auch für Informationen gelten, die eine
       Identifikation leicht machen (zum Beispiel die Formulierung „ein bekannter
       Wettermoderator“ für Jörg Kachelmann).
       
       ## Neuer Paragraph gefordert
       
       Altenhain schlägt nun einen neuen Paragrafen in der Strafprozessordnung vor
       (§ 457a). Danach dürfte die Staatsanwaltschaft den Namen eines
       Beschuldigten den Medien nur mitteilen, wenn der Betroffene einverstanden
       ist oder wenn der Name bereits bekannt ist (zum Beispiel weil das Opfer der
       Straftat an die Presse ging). Nicht ausreichen soll, dass es sich um eine
       prominente Person handelt. Das wäre das „Prinzip der Boulevardzeitung“,
       kritisiert Jurist Altenhain.
       
       Zwar sei auch die unterhaltende Berichterstattung über das Leben der Stars
       von der Pressefreiheit geschützt, Medien können also über Strafverfahren
       gegen Promis schreiben, wenn sie davon erfahren. Dies bedeute aber nicht,
       so Altenhain, dass der Staat den Medien die Informationen hierzu liefern
       muss. Das Auskunftsrecht der Presse in Strafverfahren habe aber eine andere
       Funktion, es solle die öffentliche Kontrolle der staatlichen Justiz
       ermöglichen. Diese Kontrolle sei bei Prominenten jedoch nicht dringlicher
       als bei sonstigen Beschuldigten, argumentiert der Gutachter.
       
       Die Regeln sollen nicht nur für die Beantwortung von Presseanfragen gelten,
       sondern auch für Mitteilungen der Staatsanwaltschaft aus eigener
       Initiative. Eine selbständige Öffentlichkeitsarbeit der Ermittler gibt es
       zwar schon lange, doch ist sie bisher gar nicht gesetzlich geregelt, auch
       nicht in den Pressegesetzen. Altenhain hält sie zum Beispiel für sinnvoll,
       um Fehlinformationen zu korrigieren, etwa dass ein Brand gar nicht durch
       Brandstiftung verursacht wurde. Auch wenn die Staatsanwaltschaft polemisch
       kritisiert wird, dürfe sie reagieren, aber nur sachlich, sie habe kein
       „Recht zum Gegenschlag“.
       
       Der Juristentag existiert seit 1860 und tagt in der Regel alle zwei Jahre,
       um rechtspolitische Empfehlungen zu beraten. An der Veranstaltung nehmen
       jeweils rund 3.000 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Wirtschafts- und
       Verwaltungsjuristen sowie Rechtswissenschaftler teil.
       
       13 Sep 2016
       
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