# taz.de -- Debatte Strafrecht bei V-Leuten: Spitzel über dem Gesetz
       
       > V-Leute sollen künftig sanktionslos Straftaten begehen dürfen. Das ist
       > ein völlig unnötiger Vertrauensbeweis für die Geheimdienste.
       
 (IMG) Bild: Neonazis auf Demo (Neubrandenburg, 1. Mai 2015) - wer von ihnen mit dem Staat kooperiert, bleibt straffrei.
       
       „Heil Hitler“, rufen zehn Nazis, als sie sich dem dunkelhäutigen Mann an
       der Bushaltestelle nähern. Als er ihren Gruß nicht erwidert, schubsen sie
       ihn so lange, bis er stolpert und sich verletzt. Alle zehn Nazis werden von
       der Polizei erwischt, aber nur neun werden bestraft. Der zehnte bleibt für
       die gleichen Taten straffrei. Denn er war ein V-Mann des Bundesamts für
       Verfassungsschutz. Das „V“ steht für Verbindung und Vertrauen.
       
       Das wäre die verstörende Folge eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung,
       mit dem gesetzliche Regeln für die Arbeit von V-Leuten aufgestellt werden.
       Die bemerkenswerteste Neuerung: Spitzel dürfen künftig bestimmte Straftaten
       verüben, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
       
       Konkret geht es um zwei Mechanismen: V-Leute und verdeckte Ermittler sollen
       stets straffrei bleiben, wenn sie milieuspezifische Taten begehen (etwa den
       Hitler-Gruß zeigen) oder wenn sie Mitglied in einer kriminellen oder
       terroristischen Vereinigung sind. Dagegen bleiben Delikte gegen
       individuelle Rechtsgüter – etwa Körperverletzung, Sachbeschädigung und
       Beleidigung – grundsätzlich strafbar. Allerdings sollen solche Verfahren
       gegen V-Leute und verdeckte Ermittler jederzeit eingestellt werden können,
       wenn nicht mehr als ein Jahr Strafe zu erwarten ist.
       
       Die Logik des Gesetzentwurfs: Wenn sich in einer Gruppe von Extremisten
       alle vermummen, dann muss sich auch der V-Mann vermummen, damit er nicht
       auffällt. Und wenn alle zuschlagen, dann muss auch der V-Mann zuschlagen.
       Delikte, die dem Schutz vor Enttarnung dienen, sollen tendenziell nicht
       bestraft werden.
       
       ## Im Bundestag fehlt jedes Problembewusstsein
       
       Das Gesetz soll für alle Geheimdienste des Bundes gelten, also für das
       Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und auch
       für den derzeit hoch umstrittenen BND. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf
       Ende April bereits zum ersten Mal beraten. Den Koalitionsfraktionen fehlte
       aber noch jedes Problembewusstsein.
       
       Dass ein derartiger Vorschlag nach dem NSU-Desaster des Verfassungsschutzes
       präsentiert wird, erstaunt. Eigentlich wollte die Regierung die V-Leute
       enger an die Kette nehmen, doch stattdessen bekommen sie jetzt sogar eine
       Art Freibrief für Straftaten. Die Spitzel sollen künftig ein Stück weit
       über dem Gesetz stehen. Ein völlig unnötiger Vertrauensbeweis für die
       Geheimdienste und ihre Zuträger. Denn die geplante Vergünstigung ist weder
       notwendig noch sinnvoll.
       
       V-Leute, die dem Verfassungsschutz berichten, sind in aller Regel selbst
       Extremisten. Sie werden nicht eingeschleust, sondern angeworben. Sie sind
       Teil ihrer Szene. Wenn sie einen Hitlergruß oder eine IS-Flagge zeigen,
       dann opfern sie sich nicht für den Staat, sondern handeln gemäß ihrer
       eigenen Überzeugung. Schon deshalb gibt es keinen Grund, solche Straftaten
       von V-Leuten grundsätzlich straffrei zu stellen.
       
       ## Auffällige Privilegierung
       
       Ein Freibrief für V-Leute dient auch nicht der Tarnung. Im Gegenteil. Wenn
       zehn Leute sich vermummen und dann gegen neun ermittelt wird, nur gegen
       einen nicht – das fällt doch auf. Wenn neun auf der Anklagebank sitzen und
       der zehnte im Publikum, das muss ja wohl ein V-Mann sein. Der Freibrief für
       V-Leute ist eine so auffällige Privilegierung, dass sie für den
       angestrebten Zweck völlig kontraproduktiv ist.
       
       Und wie soll das überhaupt funktionieren? Damit ein V-Mann strafrechtlich
       privilegiert werden kann, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft ja erst
       einmal erfahren, dass es sich um einen V-Mann handelt. Also muss der
       Verfassungsschutz den Ermittlern mitteilen, dass der Beschuldigte als
       V-Mann besonders geschützt ist. Man glaubt es kaum: Sonst wird die
       Identität der V-Leute abgeschirmt, wo es nur geht, und jetzt soll der
       Verräterstatus den Behörden einfach so mitgeteilt werden, um eine Geld-
       oder Bewährungsstrafe zu vermeiden. Und in den Akten können dann auch
       andere Verfahrensbeteiligte nachlesen, warum das Verfahren eingestellt
       wurde. Oder soll es in solchen Fällen Geheimakten geben?
       
       ## Kein Zugang zu Terrorgruppen
       
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU) glaubt, dass nur so der Einblick in
       gefährliche Gruppen erhalten bleibt und „Schlimmes“ verhindert werden kann.
       
       Allerdings gibt es gerade in Terrorgruppen nur selten V-Leute. Und auch
       künftig werden die Zugangsbedingungen nicht besser. Zur Tarnung darf ein
       V-Mann auch künftig nur leichte Straftaten begehen. Er darf also keinen
       Mord als „Keuschheitsprobe“ verüben, um in eine Terrorgruppe aufgenommen zu
       werden. So weit geht das Gesetz zum Glück nicht. Man sollte deshalb aber
       auch von den V-Leuten nicht mehr erwarten als bisher. Sie werden
       überwiegend aus Szenen berichten, die relativ gut zugänglich sind, weil
       dort keine schweren Straftaten begangen werden. Strafrechtliche Privilegien
       sind mit diesem begrenzten Nutzen kaum zu rechtfertigen.
       
       Und wenn der Verfassungsschutz seine V-Leute unbedingt protegieren will,
       läge eine andere Lösung näher. Bei einfachen Straftaten geht es in der
       Regel um Geldstrafen. Warum gibt der Verfassungsschutz den V-Leuten nicht
       einfach das Geld, um die Strafe zu bezahlen. Das Bezahlen fremder
       Geldstrafen gilt laut Rechtsprechung jedenfalls nicht als Strafvereitelung,
       ist also weniger problematisch als gesetzliche Sonderrechte für Spitzel.
       
       Falls die Große Koalition sich aber mit dem Freibrief für V-Leute
       tatsächlich ein Denkmal setzen will, sollten wenigstens zwei sehr
       realpolitische Forderungen berücksichtigt werden. So sollte die
       Öffentlichkeit in einem jährlichen Bericht erfahren, wie viele V-Leute
       Straffreiheit oder Verfahrenseinstellungen erhielten und um welche Delikte
       es dabei ging. Nur so kann sich die Gesellschaft ein Bild über die
       rechtsstaatlichen Kosten der Reform machen.
       
       Außerdem sollte eine Verfahrenseinstellung zumindest bei Gewalttaten von
       V-Leuten ausgeschlossen sein. Es ist unerträglich, wenn ein verprügeltes
       Opfer aus den Akten ersieht, dass der Nazi-Schläger nur deshalb straffrei
       blieb, weil er heimlich mit dem Staat kooperiert.
       
       27 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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