# taz.de -- Reform des Verfassungsschutzes: Folgen des Totalversagens
       
       > Die Regierung will das Bundesamt stärken und den Einsatz von V-Leuten
       > gesetzlich regeln. Scharfe Kritik kommt von Datenschützern und der
       > Opposition.
       
 (IMG) Bild: Der Bundesinnenminister und seine Mannen wollen mal ordentlich aufräumen.
       
       BERLIN taz | Als Konsequenz aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden bei
       der Mordserie des rechtsterroristischen NSU hat am Mittwoch die
       Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform
       beschlossen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll gestärkt, der
       Austausch zwischen Bund und Ländern verbessert und der Einsatz von V-Leuten
       erstmals gesetzlich geregelt werden.
       
       „Damit folgen wir den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses“, sagte
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). „Dem Schock des Versagens
       folgte die Entschlossenheit des Veränderns.“ Aus Sicht der Opposition zieht
       die Regierung die falschen Konsequenzen aus dem NSU-Skandal.
       
       Mit dem neuen Gesetz soll das BfV als Zentralstelle gestärkt werden. Es
       soll die Zusammenarbeit der 17 Ämter der Ländern und des Bunds koordinieren
       und den Informationsfluss sicherstellen. Ist es der Ansicht, ein Landesamt
       beobachte eine gewaltbereite Gruppe nicht ausreichend, kann das BfV künftig
       gegen den Willen des Landes dort aktiv werden. Das kritisiert der
       rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD), derzeit
       Vorsitzender der Innenministerkonferenz. „Wir sind als Länder für die
       Polizei und den Verfassungsschutz zuständig“, sagte Lewentz. „An dieser
       Aufteilung wollen wir auch in Zukunft festhalten.“ Viel Druckpotenzial
       haben die Landesminister allerdings nicht: Der Bundesrat muss dem Gesetz
       nicht zustimmen.
       
       Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle „relevanten Informationen“
       zwischen den Verfassungsschutzämtern ausgetauscht werden müssen. Bislang
       mussten die Länder nur solche Daten an das Bundesamt melden, die nach ihrem
       Ermessen für dieses erforderlich waren. In das Informationtionssystem Nadis
       werden nicht nur die Personalien der Extremisten, sondern alle
       Behördenerkenntnisse zu den einzelnen Personen eingespeist. Die
       Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), sieht hier
       „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“. Der Datenschutz bei den
       Nachrichtendiensten werde aufgeweicht.
       
       ## Es gibt Ausnahmen
       
       Zudem werden erstmals gesetzliche Grundlagen für das Anwerben und Führen
       von V-Leuten geschaffen, also von Spitzeln aus extremistischen Szenen.
       V-Leute müssen volljährig sein, sie dürfen nicht allein vom Geld des
       Verfassungsschutzes abhängig und nicht als Straftäter verurteilt sein.
       Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Als theoretisches Beispiel wird
       gern ein Islamist bemüht, der in Syrien in den Dschihad gezogen ist und
       dort straffällig wurde, aber bereit ist, dem Verfassungsschutz von
       Anschlägsplänen in Deutschland zu berichten. V-Leute dürfen nach dem neuen
       Gesetz Mitglied verbotener Organisationen sein und „szenetypische
       Straftaten“ begehen“.
       
       Grüne und Linke kritisieren die Reform scharf. „Der Entwurf gewährleistet
       weiterhin keine ausreichende Koordination des Verfassungsschutzes von Bund
       und Ländern, geschweige mit anderen Sicherheitsbehörden“, sagte Christian
       Ströbele (Grüne). Die Ämter würden nicht voneinander wissen, ob und welche
       V-Leute wo aktiv seien. Vor allem würden V-Leute nicht unabhängig und
       parlamentarisch kontrolliert. Er fordert, den Verfassungsschutz aufzulösen
       und neu zu starten.
       
       „Die Bundesregierung möchte offenbar einen zentralen Inlandsgeheimdienst
       und eine neue Sicherheitsarchitektur aufbauen, die vor allem auf
       Datensammelei, Überwachung und V-Leute setzt“, kritisiert auch Jan Korte
       (Die Linke). Das sei „nicht Verfassungsschutz, sondern das Gegenteil.“
       
       25 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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