# taz.de -- Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze: Neue Laufzeit von vier Jahren
       
       > Lange war die Verlängerung umstritten - nun hat sich das Kabinett
       > geeinigt: Einige Teile der Anti-Terror-Gesetze werden befristet
       > verlängert. Das finden nicht alle gut.
       
 (IMG) Bild: Deutsche Sicherheitsbehörden können auch in Zukunft auf Bank- und Flugdaten von Terrorverdächtigen zugreifen.
       
       BERLIN rtr/afp | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der
       Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die nach den Anschlägen vom 11. September
       2001 erlassen worden waren. Der Großteil der Regelungen soll für vier
       weitere Jahre gelten. Nach dem Koalitionskompromiss vom Juni werden einige
       Befugnisse der Geheimdienste erweitert, während andere Regelungen
       entfallen. Befristet weiter gelten sollen Regelungen, die sich als sinnvoll
       erwiesen haben, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Nach der
       Verlängerung der Gesetze können die Geheimdienste im Fall eines
       Terrorverdachts auch künftig bei Banken, Kurierdiensten, Fluggesellschaften
       und Telefonunternehmen Auskünfte einholen. Informationen über
       Flugpassagiere können die Dienste statt wie bisher bei Luftfahrtunternehmen
       künftig bei zentralen Buchungssystemen einholen; bei Unternehmen der
       Finanzbranche können auch Kontostammdaten abgefragt werden.
       
       Ohne eine Verlängerung wären die nach den Anschlägen vom 11. September 2001
       beschlossenen Anti-Terror-Gesetze zum Jahresende ausgelaufen, weil sie
       bereits derzeit nur befristet gelten. Auf Drängen von Justizministerin
       Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommen mit der Verlängerung der
       Gesetz auch die gesamte Sicherheitsgesetzgebung seit den Anschlägen vom 11.
       September 2001 auf den Prüfstand. Eine Regierungskommission soll kritisch
       beurteilen, inwieweit sich Gesetze und Sicherheitsbehörden seither
       verändert haben. Das Gremium soll auch untersuchen, ob es überflüssige
       Doppelstrukturen gibt - dies gilt unter anderem für den Militärgeheimdienst
       MAD, dessen Auflösung die Justizministerin fordert. Sie sprach von einer
       "Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik" nach der kontinuierlichen
       Ausweitung der Sicherheitsgesetze seit 2001.
       
       ## Kritik von Datenschützern - Lob von der Polizei
       
       Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen kritisierte: "Schon zum
       zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter
       Zeitdruck erlassenen [1][Anti-Terror-Gesetze] ohne gründliche, unabhängige
       Prüfung verlängert werden." Außerdem würden die Befugnisse der
       Geheimdienste noch erweitert, während die wenigen Befugnisse, auf die
       verzichtet werde, ohnehin kaum oder gar nicht genutzt worden seien.
       
       Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Verlängerung hingegen,
       mahnte zugleich aber eine rasche Einigung über die Vorratsdatenspeicherung
       an. Deutschland hinke im europäischen Vergleich immer noch hinterher. "Die
       Bundesjustizministerin muss endlich den Weg für eine praxistaugliche
       Vorratsdatenspeicherung frei machen", forderte GdP-Chef Bernhard Witthaut.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, mit der die
       Verbindungsdaten von Handy und Internet sechs Monate lang gespeichert
       wurden, im März 2010 gekippt. Die Verlängerung der Sicherheitsgesetze war
       lange [2][einer der größten Konflikte in der Koalition]. Konkret ging es in
       dem Streit darum, ob und in welcher Form die im Januar 2012 auslaufenden
       Anti-Terror-Gesetze verlängert werden sollen.
       
       17 Aug 2011
       
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